Nachbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Neuer Schulungstermin: zur Nachbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und Hygieneschulung 2021 bietet die Landwirtschaftskammer eine Online-Schulung an.

"Sicherheit von Lebensmitteln“ ist die zentrale Forderung an alle Lebensmittelbetriebe unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Situation. Personalhygiene spielt hier eine entscheidende Rolle. Neben der Vermeidung der Übertragung von Krankheitserregern über das Personal auf Lebensmittel, haben in Zeiten der Pandemie auch generelle Themen des Infektionsschutzes und die Einhaltung der AHA-Regeln einen besonderen Stellenwert erhalten.

Gewöhnlich führt die Landwirtschaftskammer in den Wintermonaten Hygieneschulungen und Nachbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durch. In diesem Jahr werden diese nur im Online-Format als Kurzschulung angeboten. Dabei steht die alle zwei Jahre nachzuweisende Nachbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz im Vordergrund. Bei dieser gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht geht es vielfach auch darum, auf Selbstverständlichkeiten, die im Alltag häufig vernachlässigt werden, hinzuweisen. Nach der Schulung erhalten alle Teilnehmenden einen entsprechenden Nachweis. 

Online-Schulungstermine

Montag, 07.06.2021, 09.30 bis 10.15 Uhr AUSGEBUCHT!

Anmeldeschluss: 26. Mai 2021

Nach der Anmeldung erhalten Sie den Einwahl-Link und Informationen zur notwendigen technischen Ausstattung.

Seminargebühr

25 € pro Person
20 € pro Person – ermäßigt – Zeichenträger „Einkaufen auf dem Bauernhof“, Mitgliedschaft VDRLP, Mitgliedschaft NatUrlaub

In Absprache sind weitere Termine - auch für geschlossene Gruppen – möglich.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung: Tel.: 06 71 / 7 93 - 11 53 oder - 11 62, Fax: - 17 153, E-Mail EA(at)lwk-rlp.de