Mindestlohn seit Jahresbeginn bei 9,35 €/Stunde

Betriebe mit Minijobbern in Verkauf oder Service aufgepasst!

Viele Direktvermarkter oder Höfe mit gastronomischen Angeboten bereiten sich auf die bevorstehende Saison vor. Diese sollten Folgendes beachten:

Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro pro Stunde (bisher  9,19 Euro pro Stunde). Ausgenommen sind bestimmte Personengruppen, wie Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende während der Berufsausbildung, Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen oder ehrenamtliche Kräfte).
Für Minijobber bedeutet das, dass sie statt der bisher 48,9 Stunden pro Monat künftig nur noch 48,1 Stunden pro Monat arbeiten dürfen, um die 450-Euro-Grenze nicht zu überschreiten.