Einwegkunststoffverpackungen müssen verschwinden

Der öffentliche Druck, Abfälle aus Kunststoffen zu vermeiden, wächst, und entsprechende gesetzliche Regelungen stehen uns bevor.

Damit will man der Ressourcenknappheit entgegenwirken, die Verschmutzung der Umwelt reduzieren und den Plastikanteil in den Meeren eindämmen.

In der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 ist geregelt, welche Kunststoffprodukte ab 3. Juli 2021 verboten sein werden. Dazu gehören

  • Besteck (Gabel, Messer, Löffel)
  • Einweg-Geschirr (Teller, Schalen, To-go-Becher)
  • Trinkhalme und Essstäbchen
  • Einweg-Behälter aus Styropor
  • Wattestäbchen, Luftballonstäbchen.

Dies betrifft nicht nur aus Rohöl hergestellte Kunststoffe, sondern auch Produkte aus „Bio-Plastik“, die aus nachwachsenden Rohstoffen wie Kartoffel- oder Maisstärke hergestellt werden. Denn sie sind keine ökologisch sinnvolle Alternative (schwer recycelbar sowie schlechte Umweltbilanz beim Anbau der Ausgangsprodukte). Zur Umsetzung der EU-Richtlinie haben Bundestag und Bundesrat eine Änderung des nationalen Verpackungsgesetzes beschlossen. Die Regelung tritt am 3. Juli 2021 in Kraft.

Verboten werden auch leichte Tragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und weniger als 50 Mikrometer. Für Beutel unter 15 Mikrometer Wandstärke (sogenannte Hemdchentüten) sieht die EU-Richtlinie Ausnahmen vor, sofern sie aus hygienischen Gründen erforderlich sind oder deren Verwendung zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen beiträgt. Damit will man auch vermeiden, dass Produkte bereits beim Hersteller in Plastik verpackt werden.

Darüber hinaus müssen zukünftig Einweg- und Mehrwegflaschen besser gekennzeichnet und zugleich Mehrwegsysteme ausgeweitet werden.