Dürfen Speisen auch in Zeiten von Corona in Kundenbehältnisse abgefüllt werden?

Im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen sind Gastronomie-Betriebe mit Ausnahme von Außerhaus-Angeboten wie Lieferung und Abholung von Speisen derzeit geschlossen.

Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden, möchten viele Kunden bei Abholung gern eigenes Geschirr oder Transportbehältnisse verwenden. Doch manche Gastronomen sind unsicher, ob dies zulässig ist.

Dr. Sieglinde Stähle vom Lebensmittelverband kann hier beruhigen: "Auch in Corona-Zeiten ist es grundsätzlich zulässig und möglich, dass die Kunden eigene Behältnisse verwenden. Dabei sind einige Regeln zu beachten. Am wichtigsten ist, Kreuzkontaminationen zu vermeiden. Deshalb muss das Kundengeschirr an einer Stelle gehalten, befüllt und verschlossen werden. Für die Unbedenklichkeit des Kundengeschirrs ist der Verbraucher selbst verantwortlich. Dafür trägt der Gastronom rechtlich keine Verantwortung.

Der Lebensmittelverband Deutschland stellt auf seiner Homepage ein kostenloses Merkblatt mit den wichtigsten Regeln zur Abfüllung von Speisen in Kundenbehältnisse bereit.

Quelle: HofDirekt-Infobrief vom 03. November 2020