„Corona-Regeln“ für Selbstpflückanlagen

Demnächst beginnt für einige Direktvermarkter die Selbstpflücksaison, die in Zeiten der Corona-Krise besonders herausfordernd ist. In diesem Zusammenhang hat sich die Vereinigung der Direktvermarkter Rheinland-Pfalz e.V. (VDRLP) stellvertretend für die Mitgliedsbetriebe und alle Direktvermarkter in Rheinland-Pfalz an das für den Seuchenschutz zuständige Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz (MSAGD) gewandt.

Darüber hinaus wurden auch die Ministerien für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (MUEEF) sowie für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) in Kenntnis gesetzt.

Es ist davon auszugehen, dass unter Beachtung angemessener Abstands- und Hygieneregeln Selbstpflückanlagen öffnen dürfen. Für die praktische Umsetzung ist es jedoch wichtig, die Betriebe mit konkreteren Maßnahmen informieren zu können. Hierzu liegen Informationen des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz an den Verband Süddeutscher Erdbeer- und Spargelanbauer vor, in dem die Regelungen praktisch erläutert sind. In diesem Verband sind auch rheinland-pfälzische Erzeuger Mitglied.

Anliegen ist es, dass die Umsetzung der Vorgaben möglichst länderübergreifend einheitlich gehandhabt wird und dass diese auch in Rheinland-Pfalz gelten.

Das entsprechende Schreiben aus Baden-Württemberg finden Sie im Anhang.