Alternativen zu Einweggeschirr bei Essen und Getränken „to go“

Gastronomiebetriebe sind in Zeiten der Pandemie besonders von den verordneten Einschränkungen betroffen, so auch alle Betriebe mit Hofgastronomie.

To-Go-Angebote sind hier oft die einzige Möglichkeit, zumindest ein wenig anzubieten, Einnahmen zu generieren und bei Gästen im Gespräch zu bleiben. Doch leider fallen hier Unmengen an Verpackungsmüll an. Dem soll nun auch rechtlich ein Riegel vorgeschrieben werden, denn ab 2023 sollen alle Restaurants, Bistros und Cafés verpflichtet werden, neben Einwegprodukten für Essen und Getränke auch Mehrwegbehälter anzubieten. Ausgenommen sind Verkaufsstätten mit weniger als 5 Beschäftigten und weniger als 80 m² Ladenfläche. Allerdings muss es auch hier Kundinnen und Kunden ermöglicht werden, eigene Mehrwegbehälter befüllen zu lassen. Diese Verpflichtung wird also für alle kommen. Egal wie man davon konkret betroffen sein wird, jeder Hofgastronom sollte sich Gedanken machen, wie er zum Thema Mehrweg und Kundenbehältnisse steht. Denn Abfallvermeidung ist ein sensibles Thema unserer Zeit.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich eigene Mehrweg-Behälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen zu beschaffen. Diese Behältnisse könnten mit dem Betriebslogo versehen werden. Nicht für jeden Betrieb ist dieser Weg praktikabel und finanziell sinnvoll. Eine neue Idee sind Mehrweg-Poolsysteme für die Außerhausgastronomie. Solche Systeme tun sich zugegebenermaßen weiter schwer und werden im ländlichen Raum kaum genutzt. Dennoch entwickeln sie sich sicher weiter und könnten für einige Betriebe von Interesse sein. Wer sich Mehrweg-Poolsysteme anschauen möchte, findet hier einige Beispiele von verschieden Systemen (März-Newsletter Bioland von 23.3.2021):

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Beratungsteam Einkommensalternativen der Landwirtschaftskammer wenden (EA@lwk-rlp.de).