Verbände fordern gemeinsame Lösungen zur Bewässerung

Es geht um den Klimawandel, und es geht um Bewässerung in der Landwirtschaft: Zahlreiche Verbände der Landwirtschaft und Wasserwirtschaft nehmen in einem Papier Stellung zum Nationalen Strategieplan 2023-2027.

Dieser Strategieplan, den die EU-Mitgliedsländer im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu entwickeln haben, sieht auch Maßnahmen zur Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den Klimawandel vor. „Wir haben hier vor allem den zunehmenden Bewässerungsbedarf in der Landwirtschaft in den Fokus gerückt“, erklärt Ralph Gockel. Der Abteilungsleiter Raumordnung und Bildung in der Landwirtschaftskammer ist gleichzeitig Geschäftsführer des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände Rheinland-Pfalz. „Die unterzeichnenden Verbände haben dieselben Interessen, nämlich gemeinsame Lösungen von Landwirtschaft und Wasserwirtschaft zur Anpassung an den Klimawandel und dass diese Lösungen durch eine zielgerichtete Förderpolitik wirksam unterstützt werden“, erklärt Gockel. Das Papier mit dem Titel „Bewässerung in der Landwirtschaft – Herausforderungen für den Nationalen Strategieplan 2023-2027“ haben folgende Verbände unterzeichnet:

  • Deutscher Bauernverband e.V.
  • Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e.V.
  • Verband der Landwirtschaftskammern
  • Fachverband Feldberegnung
  • Bundesausschuss Obst und Gemüse (im Deutschen Bauernverband)
  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V.
  • Deutscher Weinbauverband e.V.

Nachfolgend der Wortlaut des Papiers:

„Bereits heute haben die Folgen des Klimawandels erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Erzeugung. Besonders der Anstieg der Temperaturen, die Zunahme von Spätfrösten sowie der Rückgang der Niederschläge in der Vegetationszeit sind Herausforderungen für die pflanzliche Produktion und erfordern Anpassungen des einzelbetrieblichen Risikomanagements. Zu den Anpassungsstrategien gehören u.a. Anbaudiversifizierung, der Anbau trocken-, hitzetoleranter und widerstandsfähiger Pflanzen, die Steigerung der Wasserhaltefähigkeit der Böden durch angepasste Bodenbearbeitung und geeignete Frost- und Hagelschutztechniken. Hierzu gehört vor allem auch der Einsatz einer modernen und effizienten Bewässerungstechnik.

Räume, in denen eine geringe Wasserverfügbarkeit aus Niederschlägen auf einen hohen Wasser-bedarf der Kulturpflanzen trifft und Räume, in denen hochwertige Kulturen wie Obst, Gemüse, Speisekartoffeln und Wein angebaut werden, stehen ganz besonders im Fokus, wenn es um eine hinreichende Wasserversorgung geht. Dabei ist unumstritten, dass die Sicherung der Trinkwasserversorgung Vorrang hat.

Der Entwurf des deutschen Nationalen Strategieplans sieht diesen Handlungsbedarf im Ziel D.3 (Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an den Klimawandel) und beschreibt auch den ressourcenschonenden Umgang mit Wasser im Ziel E.5 (Reduzierung des Wasserverbrauchs im Hinblick auf den Boden- und Landschaftswasserhaushalt und Ausweitung der ressourcen- und umweltschonenden Landbewirtschaftung). Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände und Organisationen ist dem zunehmenden Bewässerungsbedarf in der Landwirtschaft mit klarer Aussage Rechnung zu tragen: Landwirtschaft und Wasserwirtschaft müssen gemeinsam Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel finden, die durch eine zielgerichtete Förderpolitik wirksam unterstützt werden müssen.

Dazu gehören im Einzelnen:

  • Die einzelbetriebliche Förderung für die Technik der Außenwirtschaft bei Bewässerungseinrichtungen muss ausgebaut werden.
  • Die Herausforderungen des Klimawandels müssen durch eine Förderung der überbetrieblichen Investitionen der Wasser- und Bodenverbände unterstützt werden. Das gilt auch für die Förderung der Beratung und eine institutionelle Förderung.
  • Die GAK-Förderung konzeptioneller Vorarbeiten (auch Untersuchungen und Modellierungen der Wasserverfügbarkeit) muss gerade in Zeiten des Klimawandels erhalten bleiben.
  • Förderfähig bleiben müssen auch Neubau und Erweiterung von Wasser sparenden überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser für Bewässerungszwecke. Entsprechendes gilt für Maßnahmen der Grundwasseranhebung und Pumpanlagen zur überbetrieblichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen.
  • Darüber hinaus kommt der Erforschung und Erprobung von Vorhersagemodellen für den Witterungsverlauf und dem erforderlichen kulturartenspezifischen Bewässerungsbedarf eine ebenso hohe Bedeutung zu.
  • Erforderlich ist auch die Erforschung, Erprobung und Förderung von Maßnahmen zur Überleitung, Speicherung und Grundwasseranreicherung auf natürliche und technische Art und zur ressourcensparenden Bewässerungstechnik, gerade in Verbindung mit der Nutzung regenerativer Energien und digitaler Technik.

Maßnahmen zur Unterstützung der Feldbewässerung sind zukunftsorientiert und dienen dem Ressourcenschutz. Sie sind ein wichtiger Baustein für das Risikomanagement landwirtschaftlicher Unternehmen und haben eine bundesweit zunehmende Bedeutung. Mit einem gezielten einzelbetrieblichen sowie überbetrieblichen Bewässerungsmanagement ist auch eine Steigerung der Effizienz des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verbunden. Ziele der Düngeverordnung werden dadurch unterstützt und Nitratüberschüsse reduziert. Schließlich werden auch Beiträge zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sowie der Klimaziele geleistet.

Sicherung der Vermarktung regionaler Produkte

Durch eine ausreichende Versorgung der landwirtschaftlichen Kulturen mit Wasser kann u.a. auch die ernährungsphysiologische Wertigkeit vieler Kulturen gestützt werden. Dem Wein-, Obst-, Kartoffel- und Gemüsebau in Deutschland kann so einerseits zu einer guten Wettbewerbsstellung in Europa verholfen werden. Andererseits kann die Vermarktung regionaler Produkte gesichert und weiter erschlossen werden. Wertschöpfungspotenziale ergeben sich auch im vor- und nachgelagerten Bereich. Qualitätsmanagementsysteme helfen, einen nachhaltigen Erfolg von Bewässerung sicher-zustellen.

Die Förderung der landwirtschaftlichen Bewässerung im Zusammenhang mit einem hinreichenden Grund- und Oberflächenwassermanagement muss unbedingt ein Kernanliegen des deutschen Nationalen Strategieplans sein!

Berlin, Bonn, Frankfurt und Hannover, den 18. Februar 2021“