Update vom 15.10.2020: Kein Beherbergungsverbot in Rheinland-Pfalz

Die Konferenz der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten ergab keine Einigung über ein einheitliches Beherbergungsverbot. In Rheinland-Pfalz wird es daher erst einmal kein Beherbergungsverbot geben.

Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Verpflichtung für eine 14tägige Quarantäne nur für Einreisende aus Risikogebieten außerhalb von Deutschland gilt. Die Quarantänepflicht, kann durch einen negativen Corona-Test, der höchstens 48 Stunden alt sein darf, aufgehoben werden. Ministerpräsidentin Dreyer und Bundeskanzlerin Merkel weisen trotzdem beide darauf hin, dass unnötige Reisen aus Risikogebiete vermieden werden sollen. Bei Stornierungen sollte mit den Gästen weiterhin nach einvernehmlichen Lösungen gesucht werden. 

Weitere Informationen rund um die aktuellen Corona-Regelungen in Rheinland-Pfalz finden Sie unter:

https://corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln/