Merkblatt zur Diversifizierungs- maßnahmen landwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich

Diversifizierungsmaßnahmen von landwirtschaftlichen Betrieben dienen dazu, zusätzliche Einkommensmöglichkeiten zu erschließen und den Betrieb weiter zu entwickeln.

Dazu zählen unterschiedlichste Formen landwirtschaftlicher Direktvermarktung, Angebote der Hofgastronomie und der Gästebeherbergung. Innerhalb des Weinbaus und der Landwirtschaft haben sie erheblich an Bedeutung gewonnen.

Da Diversifizierungsmaßnahmen von einem landwirtschaftlichen Betrieb ausgehen und mit diesem untrennbar in Verbindung stehen, finden notwendige Baumaßnahmen häufig im baurechtlichen Außenbereich statt. Doch vielfach entwickeln sich solche Betriebszweig so, dass sie im Außenbereich nicht mehr ohne Weiteres genehmigungsfähig sind. Das Kennen dieser Grenzen ist vor allem in der Planungsphase und auch darüber hinaus wichtig, um die Chancen der betrieblichen Entwicklung im Außenbereich richtig einschätzen zu können. In einem Merkblatt der Landwirtschaftskammer, das gemeinsam von Fachberatern der Raumordnung und der Einkommensalternativen erarbeitet und aktualisiert wurde, sind die baurechtlichen Grundsatzfragen zu Diversifizierungsprojekten im Außenbereich dargestellt. Es werden die Vorgaben und Grenzen für privilegierte Baumaßnahmen erläutert. Zudem gibt es Hinweise, welche Alternativen es gibt. Bei konkreten Fragen helfen die Berater des zuständigen Fachreferates 14 „Raumordnung“ der Landwirtschaftskammer weiter.

Das Merkblatt finden Sie hier: