Landwirtschaft 4.0 und die neue Düngeverordnung

Welche Herausforderungen kommen da auf unsere Landwirte zu?

Zu ihrer Frühjahrsitzung trafen sich die Mitglieder des Fachausschuss für Ackerbau und nachwachsende Rohstoffe. Schwerpunkte der Sitzung waren Digitalisierung in der Landwirtschaft und Folgen der Umsetzung der neuen Düngeverordnung.

Adolf Dahlem, Gundersheim, Vorsitzender des Fachausschusses, zeigte sich erfreut darüber, dass er fast alle  Mitglieder begrüßen konnte. Ein besonderer Gruß erging an den Vizepräsidenten der Landwirtschaftkammer ÖR Heribert Metternich und das Vorstandsmitglied Reinhold Hörner. Ein herzlicher  Willkommensgruß galt den Referenten der Sitzung Wilhelm Zimmerlin und Oliver Strub, LWK Bad Kreuznach, Dr. Friedhelm Fritsch und Dr. Wolfgang Schneider, DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach, Sabine Fuchs, Lebosol Dünger, Sembach und  Johann Winkler,   Umwelttechnik Fritzmeier, Großhelfendorf.

Er entschuldigte von der LWK KD Alfons Schnabel und von den Bauernverbänden  Dr. Josef Derstappen (BWV Rheinland-Nassau) und Friedrich Ellerbrock (BWV RLP Süd).  

Einmalpflügen

Wilhelm Zimmerlin informierte die Teilnehmer über den Stand zum Projekt „Einmalpflügen“. „Unsere Bemühungen,  die langjährigen Versuchsstandorte durch neue Projekte aufrecht zu erhalten haben voraussichtlich  Erfolg“, betonte er. Es sei nun gelungen zum Glyphosateinsatz ein Forschungsvorhaben auf den Weg zu bringen. In Zusammenarbeit mit der TH Bingen, Prof. Dr. Petersen, werde auf dem Standort Wintersheim untersucht, ob auch ohne oder zumindest mit weniger solcher Mittel eine pfluglose Bewirtschaftung möglich sei. Die formale Bewilligung steht noch aus, wird aber alsbald erwartet.

Der Praxisversuch wird auf den Versuchsflächen des Betriebs Dettweiler durchgeführt. Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt. Die Gesamtkosten sind mit knapp 200.000 € veranschlagt. Die  Förderung beträgt rund 50 % und kommt aus dem Fonds für die Entwicklung ländlicher Räume in Rheinland-Pfalz. Die Eigenmittel

Tragen die Landwirtschaftskammer sowie die TH-Bingen.

Für den weiteren noch zur Verfügung stehenden Standort auf dem Betrieb Bohr, Welschbillig, wollte Prof. Dr. Appel, TH Bingen, ein Forschungsprojekt zu Gasemissionen durchführen. Leider komme dieses Vorhaben wegen fehlender Finanzierung nicht zustande. Allerdings interessiere  sich die Uni Trier, Bereich Bodenkunde, für diesen Standort. Genaueres werde sich in den nächsten Wochen ergeben, so der Abteilungsleiter abschließend.

In der Aussprache begrüßten die Teilnehmer die positive Entwicklung. Vor allem die Fragestellung aus der Sicht der Praktiker erhielt große Zustimmung.

Neue Düngeverordnung

Dr. Fritsch  informierte über die Bemühungen der Verwaltung zur Umsetzung des Gesetzes in die Praxis.  Vor etwa 10 Jahren wurde Deutschland in sogenannte Boden-Klima-Räume eingeteilt. Im nächsten Schritt wurde der Düngebedarf für die einzelnen Standorte ermittelt. „Diese Grundlagen dienen nun bei der zukünftigen Düngebemessung“, betonte Dr. Fritsch.

Die wichtigsten Vorgaben der neuen Düngeverordnung sind (a) schriftliche Düngebedarfsermittlung für alle Nutzungen und Flächen, (b)  Abstände bei Düngung geneigter Flächen in Gewässernähe, (c) 170 kg N/ha im Schnitt aus organischen Düngemitteln tierischer und  pflanzlicher Herkunft, Verbotszeitraum für Ausbringung organischer Dünger und Vorgaben bei der Gülle-, Gärresteausbringung und Einarbeitung dieser Stoffe. Ferner gelten Mindestzeiträume für die Lagerung von Flüssig-, Festmist und Jauche. Es müsse als Bilanzüberschüsse pro Hektar eingehalten werden: bei Stickstoff zunächst 60 kg später 50 kg und bei Phosphor 20 kg bzw. 10 kg. Von Betrieben mit weit überdurchschnittlichem Viehbesatz werde eine Stoffstrombilanz gefordert. Außerdem bestehe für die Landesregierungen die Möglichkeit weitere Vorgaben machen zu können, ergänzte er.

Die bisherige Düngeverordnung fordert  die Ermittlung des N-Düngebedarfs. Dabei sind die im Boden verfügbaren N-Mengen zu erfassen. Oder es werden Ergebnisse vergleichbarer Standorte hilfsweise herangezogen. Künftig solle der N-Düngebedarf als standortspezifische Obergrenze nach bestimmten Vorgaben der Dünge-verordnung  ermittelt und aufgezeichnet werden. Dieser Wert darf beim Düngen dann nicht überschritten werden.

Dabei wird der Stickstoffentzug über das Korn, der Pflanze und der Wurzel-rückstände erfasst. Von diesem Bedarf werden Abschläge für Vorfrucht, Zwischenfrucht und überdurchschnittlichem Humusgehalt abgezogen. „Ergebnis ist dann die „Obergrenze“ des N-Bedarfs!“, erläuterte der Düngeexperte.

Werden beim Weizen 80 dt/ha erwartet so können 230 kg/N gedüngt werden. allerdings müssen noch Abschläge (z.B. Nmin.) verrechnet werden. „Liegt die  geerntete Menge unter diesem Wert, so wird der „nicht verbrauchte Stickstoff“ auf das nächste Jahr vorgetragen und bei der Bemessung für die Folgekultur angerechnet“, erläuterte Dr. Fritsch.

Wird ein Teil dieser Menge organisch verabreicht, so sind die vorgegebenen „Wirkungsgrade“ bei den einzelnen Düngearten zu beachten.

Angesichts der neuen DüngeVO werden die N-Düngeempfehlungen in Rheinland-Pfalz aktualisiert. Den Landwirten wird dann ein EDV-Programm kostenlos zur Verfügung gestellt, um die Berechnungen einfach und schnell vornehmen zu können.  Soweit es der Personalbestand zulasse, würde den Landwirten natürlich auch direkte Hilfe angeboten, betonte er am Schluss.

In  der Diskussion wurde wiederholt der für die Landwirte weiter steigende Aufwand für die Dokumentation beklagt. Es dürfe nicht sein, das sich durch die neue Düngeverordnung die Zahl der aufgebenden Betriebe zunehme, sagte ÖR Metternich. Er warnte auch vor einem Strukturbruch. Man müsse bei der Umsetzung auch an die älteren Landwirte denken. Frau Horix vom Ministerium sagte die Hilfe der Beratung zu meinte, mit  vereinten Kräften diese Herausforderung meistern zu können.

Düngereffizienz

„Wenn nicht mehr so viel gedüngt werden darf, muss die Wirksamkeit der noch zulässigen Mengen verbessert werden“, so die Kernaussage von Sabine Fuchs. Nicht einmal 50 % des verabreichten Stickstoffdüngers kommt im Aufwuchs an. Bei optimalen Bedingungen kann der „Wirkungsgrad“ auch 70 % betragen. Das Stickstoffmanagement muss deshalb verbessert werden. Mehr denn je gelte der Lehrsatz: „Der Pflanze muss man ins Maul düngen!“

In ihren Vortrag stellte Sabine Fuchs die Stickstoffeffizienz in Zusammenhang mit der Versorgung von anderen Nährstoffen in den Mittelpunkt. Schon  Justus Liebig habe diese Abhängigkeit mit seiner „Minimumtonne“ anschaulich dargestellt, schilderte Fuchs. Nach dieser Erkenntnis bestimmt der Nährstoff den Erfolg, der sich im Minimum befindet. Auch die Wechselwirkung spielt eine große Rolle. So benötigt der Stickstoff auch Schwefel zur Umsetzung und Einbau in der Pflanze.

Gerade der Schwefel sei immer mehr der begrenzende Faktor. Weniger Braunkohleverbrennung und Abgasfilter sorgen dafür, dass geringere Mengen dieses Stoffes in die Luft gelangen und mit dem Regen in die Böden eingewaschen werde.

Durch diese Unterversorgung kommt es natürlich zu Mangelerscheinungen und schlechter Verwertung der übrigen Nährstoffe. Und schließlich zu schlechteren Ernteergebnissen in Menge und Qualität. Auch die Umweltwirkungen seien negativ, da die Gefahr bestehe, dass die überschüssigen Nährstoffe sich verlagern oder gar ins Oberflächen- oder Grundwasser gelangen. Oft sind sie dann für die Pflanzen nicht mehr erreichbar. Gerade der Klimawandel mit den zunehmenden  Witterungsextremen wie Trockenheit, Starkniederschläge und Kältephasen erfordern entsprechendes Handeln.

Um bei Mangelerscheinungen schnell abhelfen zu können biete sich die Düngung über das Blatt an. Über die Spaltöffnungen und die Kutikula gelangen die Nährstoffe schnell in die Leitbahnen, um unmittelbar wirken zu können.

Versuche zeigen, dass sich dieses gezielte Vorgehen fast immer bezahlt mache, da die besseren Ergebnisse in Menge und Qualität die Kosten bei weitem übertreffe, berichtet die Düngerexpertin. Auch spare eine harmonische Düngung Geld, da ein Zuviel an einzelnen Nährstoffen vermieden werde, die nicht in die Pflanze umgesetzt werden.

Gerade vor dem Hintergrund der neuen Düngeverordnung sollte eine hohe Effizienz der Düngung angestrebt werden. „Aus diesem Grund ist die Ausgewogenheit aller acker- und pflanzenbaulichen Maßnahmen (Grunddüngung, Pflanzenschutz, Blattdüngung) notwendig, um beste ökonomische und ökologische Ergebnisse erzielen zu können“, so Sabine Fuchs abschließend.

In der Aussprache wird die Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen mit Spurenelementen angezweifelt. „Eine Reihe von Versuchen hätten bei den wichtigsten Kulturen Mehrerträge von 5-12 %  gebracht“, antwortet Frau Fuchs. Damit werden die Kosten bei weitem erwirtschaftet. Da zukünftig weniger zulässige „unvermeidbare Verluste“ zugestanden werden, kommt dem möglichst ausgeglichenen Verhältnis bei den Makro- und Mikronährstoffen eine größere Bedeutung zu, um optimale wirtschaftliche Ergebnisse erreichen zu können. 

Landwirtschaft 4.0

„Im Zeitalter der Digitalisierung unter der Überschrift Landwirtschaft 4.0 kommen große Herausforderungen auf die Landwirte zu“, betonte Dr. Wolfgang Schneider am Anfang seines Vortrags. Sinngemäß sagte er weiter: “Diese zu meistern sei die Grundlage für Sein oder Nichtsein in der Zukunft“.

Zwischen den Ministerien des Innern und der Landwirtschaft wurde 2011 eine Vereinbarung getroffen, die eine betriebsspezifisch bzw. räumlich begrenzte „Geodaten-Flatrate“ für die Landwirtschaft beinhaltet. Damit stelle das Land viele Geofachdaten als Open Data bereit. Diese würden sich mit mobilen Apps offline nutzen lassen, z.B. als Hinweis auf Schutzgebiete, berichtet Schneider.

„Geodaten begleiten zukünftig die gesamte pflanzenbauliche Produktionskette von der Planung bis zur Feststellung der Ergebnisse“ ist Dr. Schneider überzeugt. Das Wissen der Experten und Berater wird verwendet für die Planung. Diese wird umgesetzt über Handlungen. So wird Getreide ausgesät, die Bestände mit Dünger versorgt und mit Pflanzenschutzmittel gesund erhalten. Dann erfolgt die Ernte, Einlagerung und der Verkauf. „Für alle diese Schritte steht Datenmaterial zur Verfügung, um den Prozess zu einem optimalen Ergebnis wirtschaftlich und ökologisch zu führen, betonte Dr. Schneider.

Praktiziert werden diese Möglichkeiten heute schon vielfach beim Überbetrieblichen Maschineneinsatz durch Lohnunternehmer oder Maschinenringe. Dabei wird  beispielsweise die Erntekette zu den Schlägen geführt, der Maschineneinsatz damit optimiert und schlussendlich der gesamte Aufwand minimiert.

Der Landwirt kann Schlaggrenzen im Internet abrufen, die Daten, wenn erforderlich berichtigen und  dann verwenden, um dem Dienstleister (z.B. Bodenlabor, Beratung ) den Auftrag präzise per Internet zu übermitteln. Dies sorge dafür, dass die Fehler, die bei der Kommunikation auftreten können geringer seien, erläuterte Dr. Schneider.

Auch eine geodatenbasierte  App zur N-Düngung ist hilfreich. Dabei liefert der N-Düngeassistent schlagbezogene Düngeempfehlungen unter  Berücksichtigung von amtlichen Bodenkarten. Dabei lassen sich die landesweiten Nmin-Werte  einbinden.  Ziel ist es die Düngung zu optimieren.

Diese Technik hilft aber auch, um  sich eine Übersicht über die Schläge zu verschaffen, Einzelheiten zum Schlag zu erhalten und welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, um beste Ergebnisse erzielen zu können.

Maschinen stellen zukünftig ein „weiteres Beratungsklientel“ dar. Zur Verfügung stehende Daten, z.B. Zahlen zu Bodenqualität oder Niederschläge,  werden mit aktuellen Daten verknüpft, die ein Sensor ermittelt, der die Pflanzenfarbe erfasst. Dem Ergebnis entsprechend regelt der Schieber am Düngersteuer ab. „Es entsteht ein Mehrwert durch Geodaten bei unterschiedlichen natürlichen Ertragsbe-dingungen“, betonte der Referent.

„Alle diese Techniken führen zu erheblich mehr Effizienz in der Produktion“, ist Dr. Schneider überzeugt.  Allerdings müssten zwei Herausforderungen gemeistert werden. Zum einen Verbesserung der kleinstrukturierten Landwirtschaft durch Flächentausch, Flurneuordnung und  Gewannbewirtschaftung. Und zum andern der Wissenstransfer zu den Praktikern. Hier sei die Aus- und Fortbildung gefordert. Deshalb suche die Staatliche Beratung die Zusammenarbeit mit der DEULA. Die Lehrpläne für die  Fach-, Technikerschule und Meisterausbildung müssten dieser Entwicklung entsprechend angepasst werden. 

Der Datenschutz stand im Mittelpunkt der Diskussion. Hierzu meinte Dr. Schneider, dass der Landwirt auf jeden Fall über die Datenhoheit verfügen müsse. Er alleine habe zu entscheiden, welche Daten verwendet werden und wohin sie gelangen. Landwirte sichern auf diese Weise auch ihre betriebliche Wertschöpfung, was voraussetzt, dass sie sich ein innerbetriebliches Datenmanagement aufbauen. „Daten sind das Erntegut der Zukunft!“, betonte Dr. Schneider.  Deshalb sollten diese nicht unkritisch an irgendwelche Datenportale abgeliefert werden. 

Stand der Technik und Wirtschaftlichkeit

Johann Winkler konkretisierte die Ausführungen von Dr. Schneider, in dem er in seinem Vortrag die technische und wirtschaftliche Seite beleuchtete.

Sowohl ökonomische als auch ökologische Vorgaben fordern eine gezielte Vorgehensweise bei der Düngung und dem Pflanzenschutz. So bringt die neue Düngeverordnung Obergrenzen bei den Nährstoffen und weniger Toleranz bei den „unvermeidbaren“ Verlusten. Johann Winkler betonte: “Deshalb müssen wir versuchen die Effizienz des Einsatzes von  Dünge- und Pflanzenschutzmitteln möglichst zu verbessern“.

Mit einer solchen Vorgehensweise steigen auch die Erträge. Auch werden weniger Stickstoffdünger ausgewaschen und damit das Grundwasser geschützt.

Entsprechend der natürlichen Bodengüte kommt es zu unterschiedlichen Erträgen. Je größer die Schläge, umso größer werden die Auswirkungen. Damit ergeben sich Zonen mit zu geringer Düngung, solche mit optimal verabreichten Mengen und die, die mit zu viel Dünger versehen wurden. „Entsprechend unterschiedlich ist der Wirtschaftserfolg und die Umweltbelastung“, gab Winkler zu verstehen. „Ziel beim Einsatz der Technik (ISARIA) von Fritzmeier ist die  Pflanzenbestände entsprechend dem Ertragspotential zu „füttern“, um optimale Stickstoffbilanzsalden und Qualitäten zu erreichen“.

Es gibt unterschiedliche Tiefen der „Automatisierung“ des Prozesses. Zum einen der maping-Ansatz. Hier werden die zu verabreichenden Düngemengen durch Daten aus der Vergangenheit (z.B. Ertrag, N-min.) zugeteilt. Zum andern der Online-Ansatz. Dabei wird die Nährstoffversorgung unmittelbar festgestellt und davon abgeleitet die angemessene Düngemenge. Und zum Dritten Verknüpfung von Daten die unmittelbar ermittelt werden (z.B. Versorgungsstatus)  mit solchen aus der in der  Vergangenheit (z.B. Bodenpunkte). „ Auf der Basis langjähriger Versuche wurden an der TU München-Weihenstephan Düngesysteme perfektioniert“, berichtet Winkler. So sind beispielsweise für Winterweizen zu jedem EC Stadium, Ertragspotential und Verwertungsrichtung (E, A, B, C-Weizen) die optimale N-Aufnahme hinterlegt und abrufbar. Die aktuellen Daten während der Überfahrt hinzugenommen und verrechnet führt zur optimalen Menge an Dünger,  der zu verabreichen ist.

Angesichts der neuen Düngeverordnung kommt der Dokumentation von Daten eine zunehmende Bedeutung zu. Mit der ISARIA Management Software können erfolgte  ISARIA Einsätze einfach und schnell ausgelesen und dokumentiert werden. „Für die Dokumentation der Düngemaßnahme“, sagte er „ kann ein PDF-Ausdruck als Beleg erstellt werden“.

Im Mittelpunkt der Fragerunde stehen zum einen die Einsatzmöglichkeiten dieser Sensortechnik. Sowohl bei mineralischer als auch organischer Düngung kommt diese Technik heute schon zu Anwendung. Zum andern wird nach der Wirtschaftlichkeit gefragt. „Viele voneinander unabhängige Untersuchungen führten zum Ergebnis, das pro ha ein 50 – 120 € besseres Ergebnis erzielt wird. Je größer die Schläge und unterschiedlicher die Bodenverhältnisse, umso größer die Effekte. Damit kann sich diese Technik schon bei einer Einsatzfläche von 100 ha rechnen“, antwortet Winkler. „Außerdem sollte man die positiven Umweltwirkungen nicht vergessen, angesichts der Diskussionen mit den Mitbürgern“, mahnt er zuletzt. 

Staatliche Zuschüsse

Oliver Strub informierte noch über die Fördermöglichkeiten einer solchen Technik. Er sprach zunächst die vielfältigen Aufgaben im Bereich Unternehmensberatung an. Im Mittelpunkt der Arbeit stehe die Förderberatung. Die Rentabilität der Investitionsmaßnahme sei Bedingung, um solche Mittel erhalten zu können.

Es gibt unterschiedliche Förderprogramme. Die Digitale Technik wird über das Programm FIS gefördert. Der Fördersatz beträgt 30 %, wohingegen die Dünge- und Spritztechnik über das AFP mit 20 % gefördert werde, wobei Junglandwirte noch einen Bonus von 10 % erhalten können. „Allerdings gilt hier ein Obergrenze von höchsten 20.000 Euro“, betonte Strub.

Es gelten einige Vorgaben, die der Antragsteller erfüllen müsse. Die Umsätze aus der Landwirtschaft müssen mindestens 25 % betragen. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze gebe es keine Mittel mehr.

Bei der Technik, die man anschaffen möchte, müsse man darauf achten, dass die Ausstattung über dem des „technischen Standes“ liege. Beispielsweise werden bei den Tankwagen, mit denen Gülle oder Gärreste ausgebracht würden, der Schleppschuhverteiler gefördert, aber nicht der –schlauchverteiler. Die Pflanzenschutzspritzen müssen durch das Julius-Kühne-Institut anerkannt sein.

Bei der Antragsstellung sei genügend Zeit bis zum Kauf einzuplanen. Da nach einem Punktekatalog die Anträge gewichtet werden, könne es sein, dass beim 1. Bewilligungstermin der Antrag noch nicht bedient werden kann. 

Weshalb der Schleppschlauchverteiler nicht gefördert werden kann und die Wartezeiten bis zur Bewilligung waren Punkte in der Diskussion. Die Breitverteiler seien ein „Auslaufmodell“, Schleppschlauch sei das Normale und der Schleppschuh die Zukunft. Für die Zukunft gebe es meistens „Einstiegshilfen“. Die Wartezeiten seien systembedingt. Man könne nur raten, möglichst früh einen Antrag zu stellen.  

„Beratungsnotstand“

Adolf Dahlem sprach noch die Situation der Staatlichen Beratung vor Ort an. Er sagte, dass Staatssekretär Becht wiederholt zusagte, die Situation zu verbessern; konkret habe er sich auf dem Braugerstentag im Dezember in Emmelshausen entsprechend geäußert. Auch Minister Dr. Wissing habe bei der Vollversammlung im Dezember solche Zusagen gemacht. Hierzu beklagt sich Reinhold Hörner darüber, dass die Berater oft in den Prüfdienst gerufen werden und dann nicht mehr für die eigentliche Aufgabe zur Verfügung stünden.

Frau Horix zeigte Verständnis. Ihr ist diese Problematik bekannt. „Alle sollten aber bedenken, dass  terminlich festgelegte Aufgaben erledigt werden müssen“, betonte sie. Alles Andere und Wünschenswerte müsse dann warten. Oder es müsste neues Personal eingestellt werden. An diesem Schritt werde das Ministerium auch nicht vorbeikommen, da die neue Düngeverordnung bei Auffälligkeiten vorsehe, zunächst die Betriebe zu beraten und erst bei keiner Besserung zu bestrafen. Sie könne auch nur mehr Personal fordern. Für die Einstellung seien die Personalsachbearbeiter und die Haushälter zuständig.

Der Vorsitzende Dahlem bedankte sich abschließend bei den Referenten für ihre Beiträge. Dank galt auch den Teilnehmern, die sich für die Sitzung am heutigen Tage Zeit genommen haben und sich in die Diskussion vielfach einbrachten. Er wünschte allen weiter viel Erfolg und eine gute Heimfahrt. 

Karl Riedesser, Landwirtschaftskammer, Geschäftsbereich Pflanzenbau