Fördermöglichkeit „Barrierefreiheit im Tourismus“

Wir möchten Sie auf das Förderprogramm „Barrierefreiheit im Tourismus“ hinweisen, das auch für Bauern- und Winzerhöfe mit den Betriebszweigen Gästebeherbergung und/oder Hofgastronomie interessant sein könnte und bis 2020 läuft.

Dieses bietet kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen mit touristischen Angeboten die Möglichkeit, Investitionsvorhaben zur Schaffung barrierefreier Angebote gefördert zu bekommen. Voraussetzung ist die Lage des Betriebes in einer der 10 Modellregionen des Landes, die mittels des Wettbewerbs „Tourismus für Alle“ ermittelt wurden. Diese sind:

  • Ahrtal
  • Nord- und Südeifel,
  • Vulkaneifel
  • Saar-Obermosel
  • Bad Kreuznach-Bad Münster am Stein-Ebernburg,
  • Pfälzer Bergland
  • Bad Dürkheim und Neustadt
  • Südliche Weinstraße,
  • Speyer-Rheinpfalz und
  • Germersheim.


Wer wird gefördert?

  • Beherbergungsbetriebe ab 10 Betten, die nach Maßnahmenabschluss mind. 10 % der Zimmer         barrierefrei ausgebaut haben,
  • Gastronomiebetriebe ab 10 Tischen, die nach Maßnahmenabschluss mind. 50 % der Tische barrierefrei nutzbar haben,
  • Campingbetriebe ab 10 Stellplätzen.

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung, Erweiterung und der Umbau von Gebäuden zur Erreichung der Barrierefreiheit sowie Einrichtungsgegenstände, die der Barrierefreiheit dienlich sind (Barrierefreiheit geprüft Stufe 1 = teilweise barrierefrei; Verwaltungsvorschrift enthält Katalog der anerkennungsfähigen, förderfähigen Ausgaben).

Förderhöhe, weitere Informationen
Die Förderhöhe beträgt 40 % der anerkennungsfähigen Ausgaben. Die Mindestfördersumme beträgt 20.000 €.

Die Antragsstellung erfolgt über die ISB (Investitions– und Strukturbank Rheinland-Pfalz). Hier ebenso wie bei den Beraterinnen des Beratungsteams „Einkommensalternativen“ der Landwirtschaftskammer erhalten Sie weitere Informationen zum Förderprogramm

Weitere Informationen finden Sie hier >>>