Diskussionen um Wasserschutz, Naturschutz und Flächenverbrauch

Am 20. April 2018 fand im Haus der Landwirtschaft in Bad Kreuznach unter der Leitung von Präsident Ökonomierat Norbert Schindler die konstituierende Sitzung des Ausschusses Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz statt. Als einer der größten Ausschüsse der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK RLP) obliegt den 25 Mitgliedern die oftmals schwierige Diskussion mit dem Wasserschutz, die Konfrontation mit dem Naturschutz und die Beschäftigung mit den zunehmenden Problemen des Flächenverbrauchs.

Mit der Konstituierung wurde auch die Neuwahl eines Vorsitzenden erforderlich, da Rudolf Schneichel als Vorsitzender des Ausschusses Raumordnung und langjähriges engagiertes Mitglied der Vollversammlung sein Amt abgegeben hatte. Auf Vorschlag des Präsidenten wählten die Mitglieder Ludwig Schmitt zum neuen Vorsitzenden. Schmitt bewirtschaftet einen Obstbaubetrieb in Mainz-Finthen und ist Kreisvorsitzender des Bauern- und Winzerverbandes im Landkreis Mainz-Bingen. Als Stellvertreter wurde Ulrich Schreiber vor, der einen Milchviehbetrieb in Neuwied bewirtschaftet und Kreisvorsitzender des Bauern- Winzerverbandes im Landkreis Neuwied ist, gewählt.
Die Arbeit des Ausschusses, so Präsident Schindler, sei nicht nur auf die konstruktive Außenwirkung der Arbeit der LWK  angelegt, sondern diene auch dazu, die Arbeit der 15 LWK-Mitarbeiter im Referat Raumordnung zu begleiten und aus Sicht des Ehrenamtes inhaltliche und verfahrensbedingte Anregungen zu geben.
Der Geschäftsführer des Ausschusses, Landwirtschaftsdirektor Ralph Gockel, ging auf die rund 2.500 Stellungnahmen im Referat Raumordnung pro Jahr ein, für die nur zum Teil Gebühren erhoben werden können, da die überwiegenden Aufgaben als Pflichtaufgaben der Landwirtschaftskammer als Träger öffentlicher Belange vorgeschrieben seien.

Beratung im Bereich des Grundstückverkehrsgesetzes
In der ersten Sitzung des Ausschusses stand die Beratung im Bereich des Grundstückverkehrsgesetzes auf dem Programm. Reimund Möcklinghoff von der LWK RLP führte aus, dass dieses Thema in der letzten Sitzungsperiode häufiger Gegenstand bei Beratungen von Betrieben gewesen sei und man vor zwei Jahren noch übereingekommen sei, keine Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes zu empfehlen. Als die Zuständigkeit für die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur in das Wirtschaftsministerium wechselte, wurden jedoch von Grundstückverkehrsbeauftragten und LWK-Mitarbeitern Anregungen vorgetragen, um die Umsetzung des Grundstückverkehrsgesetzes zur Verbesserung der Agrarstruktur zu optimieren.
Neben der Herabsetzung der Grenze der Genehmigungspflicht steht auch die Absenkung des „überhöhten Preises“ im Raum. Letzerer sollte als selbstständiger Versagungsgrund anerkannt werden. Außerdem sollten Grundstücke in Zukunft grundsätzlich als wirtschaftliche Einheit angesehen werden, auch wenn mehrere Grundstücke in einem Vertrag veräußert werden. Die Genehmigungsfreiheit sollte für bestimmte Fälle aufgehoben werden. Der Erwerb von Flächen durch Kommunen für Tauschzwecke sollte erschwert werden. Die Ein-Monats-Frist, nach deren Ablauf automatisch eine Genehmigung erteilt werden muss, sollte nach Möglichkeit verlängert werden. Ebenso sollte eine einfachere Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Reichsiedlungsgesetz eingeführt werden.

Arbeitsgruppe gebildet
Die Ausschussmitglieder folgten den von Möcklinghoff vorgetragenen Vorschlägen. Sie schlugen der LWK-Geschäftsführung vor, einen Ausschuss einzuberufen, in dem die Vorschläge diskutiert und konkretisiert würden. Schindler bat um eine rasche Erarbeitung dieser Gesichtspunkte, um dies in der nächsten Vorstandssitzung zu verabschieden.
Reimund Möcklinghoff berichtete auch, dass eine Reihe von Grundstücksveräußerungen von den Notaren direkt dem Grundbuchamt zugeleitet werden. Die erforderlichen Genehmigungen oder das Negativattest der zuständigen Behörde fehlen in diesen Fällen. Hierzu wird sich Präsident Schindler sowohl an die Grundbuchämter, als auch an die Notarkammer wenden, um die sachgerechte Umsetzung des Grundstückverkehrsgesetzes sicher zu stellen. Der Ausschuss beschloss die Mitglieder Willi Enders und Hartmut Runkel sowie Ulrich Schreiber und Matthias Müller in die Arbeitsgruppe zu entsenden, die unter gemeinsamer Leitung von Reimund Möcklinghoff und Ralph Gockel arbeiten wird.

Erfolgreiche Stiftungsarbeit
Der Ausschussvorsitzende Ludwig Schmitt begrüßte den Geschäftsführer der Stiftung Kulturlandschaft, Dieter Feldner, der in der Sitzung über die zahlreichen Erfolge der Arbeit der Stiftung berichtete. Gerade die Integration von Maßnahmen des Naturschutzes in die Abläufe größerer Ackerbaubetriebe hat sich in den letzten Jahren unter Verwendung der Ersatzgelder vom Bau von Windenergieanlagen bewährt. Die Arbeit der Stiftung wird durch die gesetzlichen Grundlagen im Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz eigentlich sehr erleichtert. Dennoch, so Feldner, gelinge es oftmals nicht, kooperative Projekte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zu entwickeln, da die Unteren Naturschutzbehörden nahezu alle Angebote der Landwirtschaft zurückwiesen.
Eine wichtige Funktion, so die Diskussion im Ausschuss, haben dabei die Planungsbüros, die aus freien Stücken an die Bilanzierung von Eingriffen und Ausgleichsmaßnahmen so herangehen, wie sie es in den letzten 20 Jahren schon immer gemacht haben. Zu einer solchen Schulung sollten weitere interessierte Gruppen, wie Vertreter der Kommunen, Bürgermeister, aber auch Naturschutzvertreter eingeladen werden. Der Ausschussvorsitzende Schmitt schlug vor, die nächste Sitzung zunächst mit einem kurzen formalen und fachlichen Teil zu beginnen und für den zweiten Teil der Ausschusssitzung ein breiteres Publikum einzuladen, um so die Informationen zum neuen Landesnaturschutzgesetz weiter streuen zu können.

Kritik der LWK oft zurückgewiesen
In dem Tagesordnungspunkt „Bericht aus den Ministerien“ bat der Vorsitzende Schmitt die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer über die Themen zu berichten, bei denen derzeit intensiv mit dem Umweltministerium gerungen werde. So sind nach den Ausführungen von Alexandra Thömmes, Dienststelle Trier, und Dieter Feldner, Dienststelle Kaiserslautern, die Bewirtschaftungspläne für die Natura 2000-Gebiete ein großes Ärgernis. Viele Festsetzungen gingen an der Landwirtschaft vorbei und schränkten die gute fachliche Praxis ein. Dennoch bemühe sich die Kammer sehr darum, alle im Entwurf vorliegenden Bewirtschaftungspläne kritisch zu durchleuchten. Leider, so Dieter Feldner, würden die Kritikpunkte der LWK an den Bewirtschaftungsplänen oftmals zurückgewiesen. Dennoch könne mit den Informationen, die von der Landwirtschaftskammer auch in die Orts- und Kreisverbände getragen würden, eine frühzeitige Sensibilisierung bis zu den Kommunen erreicht werden.

AKTION GRÜN und AKTION BLAU+
Mit den Programmen AKTION GRÜN und AKTION BLAU+ versucht die Landesregierung, Belange des Naturschutzes stärker in die landwirtschaftlichen Betriebe zu integrieren. Sowohl die Erfahrung der Stiftung, als auch des LWK-Referates Raumordnung, unter der Leitung von Ralph Gockel, zeigen, dass viele Angebote aus der Landwirtschaft vom Naturschutz ignoriert werden. Eine wirkliche Integration sei offensichtlich von Seiten des Naturschutzes nicht erwünscht. Obwohl für die AKTION GRÜN Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen und auch für die AKTION BLAU+ Mittel aus dem Wasser-Cent umfangreich in Anspruch genommen werden können, fließen diese kaum in landwirtschaftliche Betriebe für Naturschutzmaßnahmen. Beispiele der Stiftung wie Hamsterstreifen, Lerchenfenster und Extensivierung von Ackerland werden von Seiten der Naturschutzbehörden kaum akzeptiert. Trotzdem wird die LWK RLP dem Thema „Gewässerrandstreifen“ in den nächsten Monaten weiter große Aufmerksamkeit schenken.
Bezüglich der Wasserrahmenrichtlinie und der Düngeverordnung ging Gockel auf die Ausweisung der Roten Grundwasserkörper ein. Hier sieht er einen dringenden Nachholbedarf mit dem Ziel der Binnendifferenzierung und der Festlegung von verträglichen Maßnahmen zum Grundwasserschutz. Dabei ging Gockel auch auf die Problematik der geringen Grundwasserneubildungsrate in Rheinhessen ein, die auch bei geringen Stickstoffüberschüssen zu einer hohen Nitratkonzentration im Sickerwasser führe.

Hinweise zur Errichtung von Kulturschutzeinrichtungen im Vogelschutzgebiet
Ein großes Problem war in der Vergangenheit die Umsetzung von Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten. Insbesondere Kulturschutzeinrichtungen für den Obstbau stießen und stoßen auf hohe Genehmigungshürden. Hierzu gibt es mittlerweile ein Arbeitspapier des Umweltministeriums, das in enger Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer und dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd erarbeitet wurde. Auch bei der kritischen Betrachtung der Ergebnisse dieser Handlungshinweise durch den Ausschussvorsitzenden Ludwig Schmitt zog Ralph Gockel eine positive Bilanz dieser Hinweise. Nun sei erstmals schriftlich fixiert, dass nicht in allen Fällen eine umfangreiche Verträglichkeitsprüfung erforderlich sei. Die „Hinweise zur Errichtung von Kulturschutzeinrichtungen im Vogelschutzgebiet“ sind im gleichnamigen PDF-Dokument nachzulesen.
Unter „Verschiedenes“ sprach der Vorsitzende Schmitt einige Themen an, die in der nächsten Sitzung vertieft werden sollen. So ist das Problem der Freiflächenphotovoltaik erneut zu diskutieren. Hier plant das Land eine Ausweitung des Suchraums auf Teile der „benachteiligten Gebiete“. Diese Gebiete sind benachteiligt durch Bodengüte, Klima, Hangneigung, etc. Die Abgrenzung der Gebiete wird durch eine Richtlinie des EU-Rechts geregelt. Schmitt sah hier für Rheinland-Pfalz aber noch Diskussionsbedarf.

Wunsch nach stärkerer Orientierung an Projekten vor Ort
Für die Definition der Landwirtschaft beim privilegierten Bauen im Außenbereich, bat Gockel um eine klare Positionierung der Landwirtschaftskammer zur Unterstützung der Arbeit seiner Mitarbeiter in einer der nächsten Sitzungen. Für die Regionalplanung sollten im Laufe dieser Legislaturperiode die Fachbeiträge Landwirtschaft für die Regionalplanung erarbeitet werden. Hierzu wird sich Präsident Schindler an Minister Dr. Volker Wissing wenden.
Die Ausschussmitglieder wünschten sich von der Geschäftsführung eine stärkere Orientierung an Projekten vor Ort, die im Zuge von Ausschusssitzungen in einer Exkursion besichtigt werden könnten. Neben der für diese Periode notwendigen Schulung der Vertreter der Landwirtschaft in den Naturschutzbeiräten durch die LWK, wird man sich in einer der nächsten Sitzungen auch verstärkt dem Thema „Flächenverbrauch“ widmen.

Ralph Gockel, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz