Corona-Soforthilfe: Kredite in Rheinland-Pfalz

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vergibt Liquiditätshilfekredite zur Überbrückung von vorübergehenden Finanzierungschwierigkeiten bzw. Liquiditätsengpässen durch die Corona-Krise 2020 in Rheinland-Pfalz.

Wer wird gefördert? 

Soloselbständige, Freiberufler, Unternehmen und Landwirtschaft bis einschließlich 30,0 beschäftigten Mitarbeitenden mit Sitz in Rheinland-Pfalz.

Nebenerwerbsbetriebe und Unternehmen, die bereits zum Stichtag 31.12.2019 ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Definition (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) waren, sind von der Förderung ausgeschlossen. 

Wie wird gefördert? 

Der Kredit wird im Hausbankverfahren beantragt. Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an den Endkreditnehmer. 

Kreditbetrag: 

Der Kreditpauschalbetrag beträgt 10.000 EUR für Antragstellende mit bis einschließlich 10,0 Mitarbeitenden. 

Der Kreditpauschalbetrag beträgt 30.000 EUR für Antragstellende mit über 10,0 und einschließlich 30,0 Mitarbeitenden. Zusätzlich erhalten diese Antragstellenden einen Landeszuschuss von 30 % des Kreditbetrages, der im Rahmen des Kreditantrages mitbeantragt wird. Eine eigenständige Beantragung des Landeszuschusses ohne einen Kredit ist ausgeschlossen.

Der Kreditbetrag darf 

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
  • den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate 

nicht übersteigen.

Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Die gewährten Kreditmittel können unmittelbar nach Erhalt der Förderzusage bis einschließlich 30.11.2020 abgerufen werden.

Der Programmzinssatz für den Endkreditnehmenden beträgt 1,00 % p.a.

Die Tilgung erfolgt zwischen dem 31.03.2022 und dem 31.03.2026 in 17 gleichhohen vierteljährlichen Raten.

Die Auszahlung des Landeszuschusses erfolgt separat direkt an den Antragsteller. Im Fall der Nichtinanspruchnahme des Kredites ist ein bereits ausgezahlter Landeszuschuss vom Antragsteller zurückzuzahlen.