Ausschuss Sonderkulturen / Beregnung tagte in Bad Kreuznach

Am 29. November konnte der Vorsitzende des Ausschusses Hermann Reber, Ruchheim, die Mitglieder des Ausschusses Sonderkulturen/Beregnung in der Landwirtschaftskammer in Bad Kreuznach begrüßen.

Referatsleiterin Marita Frieden und Ausbildungsberaterin Stephanie Vendt berichteten dann von den Ausbildungszahlen in den verschiedenen Sparten des Gartenbaus. Außerdem stellten sie die Ausbildungszahlen für Helfer im Gartenbau vor. Der Ausschuss diskutierte intensiv über das Thema „Passgenaue Vermittlung“ der Landwirtschaftskammer sowie über die Frage wie Flüchtlinge in der Landwirtschaft und im Gartenbau einen Ausbildungsplatz erhalten können. Weiteres Thema war die Einstiegqualifizierung.

Heinz Vogelgesang vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau stellte dann seinen Bericht über neuere Entwicklung in der Investitionsförderung vor. Neu gefördert wird der Kauf von Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft, wenn diese zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger führen sowie von Geräten, die zu einer deutlichen Minderung der Umweltbelastung bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln führen. Es werden sowohl Injektionsgeräte als auch Geräte zur Direkteinarbeitung, aber auch Pumptankwagen gefördert. Ebenfalls neu gefördert werden stationäre Hagelschutzsysteme. Ein Problem bei der Förderung ist die immer noch bestehende Prosperitätsschwelle, die gute Betriebe daran hindert an der Förderung teil zu haben.

Der Ausschuss diskutierte außerdem Fragen der Zukunft der Beregnungsförderung und der Möglichkeit die Förderung von Wirtschaftswegen zu verbessern. Lothar Rebholz stellte dann das Thema „Wasserschutz – Kooperationen und geplante Projekte in der Pfalz“ vor. In der Vorderpfalz werden deutlich höhere Werte als die erlaubten 50 mg/Liter im Grundwasser gemessen. Das Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“ besteht aus Beratung zum Wasserschutz und Kooperation zwischen Wasserversorgungsunternehmen und der Landwirtschaft. 11 % der Fläche in Rheinland-Pfalz sind Wasserschutzgebiete. Von den Wasserversorgern werden insgesamt 233 Mio. m³ Trinkwasser jedes Jahr gefördert. Im Augenblick sind 23 Kooperationen in Rheinland-Pfalz vorhanden bzw. in der Planungsphase. Der Ausschuss diskutierte das Problem der zum Teil sehr geringen Grundwasserneubildung in der Vorderpfalz. Hierdurch wird das eingetragene Nitrat nicht genügend verdünnt.

Ralph Gockel stellte dann das Thema „Grundwasserhochstände und Gewässerunterhaltung“ vor. Er stellte eine Vielzahl von notwendigen Maßnahmen vor, die sicher stellen sollen, dass bei Starkregenereignissen das Wasser rechtzeitig abgeführt wird. Er stellte insbesondere auch die unterschiedlichen Ansätze der Gewässerunterhaltung aus wasserrechtlicher Sicht und aus naturschutzrechtlicher Sicht vor. Ralph Gockel machte deutlich, dass es aus seiner Sicht notwendig ist, dass in den Gemeinden regelmäßige Begehungen in der Gemarkung durchgeführt werden, um die Gräben zusammen mit der Gemeinde zu kontrollieren. Darüber seien dann Niederschriften zu fertigen und über die Ausschüsse und Ortsgemeinderäte notwendige Änderungen zu fordern. Man dürfe nicht davon ausgehen, dass die Verbandsgemeinden von sich aus Gewässerunterhaltung betreiben. Hier sei der Einsatz der Landwirte gefragt.

Welmar Rietmann beleuchtete dann das Thema „EU-Klimaschutz – Einbeziehung der Landwirtschaft“. Bei den Gesamtemissionen ist der Bereich Landwirtschaft im sogenannten Bereich Lastenteilung enthalten zusammen mit Verkehr, Abfall und Gebäude. In dem Lastenteilungsbereich hat die Landwirtschaft nur einen sehr kleinen Emissionsanteil. Sie produziert jedoch Methan und Lachgas aus der Tierhaltung sowie Emissionen aus Landnutzung und Landnutzungsänderungen. Die Vorstellung der Europäischen Gemeinschaft, aber auch der Bundesregierung über die Reduktionsziele für Treibhausgase sind sehr ambitioniert und reichen von – 20 % in 2020 bis zu – 80 bis 95 % in 2050. Das Klimaschutzprogramm wird Auswirkungen haben auf die Düngeverordnung und ist außerdem verbunden  mit Forderungen der Europäischen Gemeinschaft zur Aufforstung, zur Grünlanderhaltung und zu einer Einschränkung bei der energetischen Holzverwendung. Die Bundesregierung hat darüber hinaus die Ziele die Wind und Photovoltaik auszubauen und die Landwirtschaft zu einer Halbierung der Treibhausgasemissionen zu zwingen. Weitere Ziele sind Abbau der Bestände an Wiederkäuern, Reduzierung der Fleischkonsums und keine Ausweitung des Anbaus nachwachsender Rohstoffe sowie eine Festlegung auf mindestens 20 % Ökoanbau bis 2030. Es ist zu befürchten, so Welmar Rietmann, dass der Klimaschutzplan der Bundesregierung zu einer deutlichen Extensivierung in Landwirtschaft und Gartenbau führen wird. Hermann Reber fasste die Ergebnisse der Ausschusssitzung Sonderkulturen/Beregnung zusammen mit dem Satz: „Die politischen Anforderungen an die Landwirtschaft werden immer größer“.

 

                                                                                                                                 W. Rietmann