Wörth droht sein wertvollstes Land zu verlieren

„Ich verstehe es einfach nicht.“ Horst Wärther steht an seinem Acker südlich der Bundesstraße 10. Rund 33 Hektar sollen dort für Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen versiegelt werden. Ein fataler Verlust für die Landwirtschaft droht.

„Dies hier sind die wertvollsten landwirtschaftlich nutzbaren Flächen auf Wörther Gemarkung. Es handelt sich um die einzigen nicht vom Hochwasser oder Druckwasser des Rheins beeinflussten Flächen“, sagt Wärther und zeigt Richtung Rhein. Mit Bodenpunkten zwischen 80 bis 100, einem hohen bis sehr hohen Ertragspotenzial und aufgrund der sehr guten natürlichen Bodenverhältnisse ist auf diesen Flächen auch bei Trockenheit noch eine Ertragssicherheit gewährleistet. „Wieso will man solche Flächen bebauen, wo es doch ausreichende Alternativen gibt? Das will mir nicht in den Kopf“, erklärt der resolute Landwirt.

Hintergrund: Der Regionalplan für die Metropolregion Rhein-Neckar sieht eine weitere Ausweisung von Wohn-, Industrie- und Gewerbeflächen vor. Das Potenzial für Wohnbauflächen beträgt rund 2.500 Hektar. Nun sollen noch mindestens weitere 200 Hektar hinzukommen. Bei den Gewerbeflächen sind es 2.000 Hektar, die planungsrechtlich bereits gesichert sind. Dennoch sollen dort auch noch 500 Hektar hinzukommen. Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer dazu fiel kritisch aus, doch es wird weiter geplant, ohne Rücksicht auf Verluste. Ein Team der Abteilung Raumordnung der Landwirtschaftskammer befasst sich seit geraumer Zeit intensiv mit diesem Regionalplan und stellt nun die „Top 5“ vor – die fünf gravierendsten Fälle von Flächenverbrauch. Den Anfang macht Wörth.

Dort haben die Planer einiges vor: Im Norden ist die Ausweisung eines Vorranggebietes für Industrie und Gewerbe geplant, das die Versiegelung von rund 40 Hektar wertvollster landwirtschaftlicher Fläche bedeuten würde. Mit der Planung werden damit die „letzten“ wertvollen landwirtschaftlichen Flächen versiegelt und gehen unwiederbringlich für eine nachhaltige und regionale Nahrungsmittelproduktion verloren. Landwirt Horst Wärther bewirtschaftet das nördliche Gebiet zu etwa 60 Prozent und das südliche Gebiet zu rund 80 Prozent. „Ich frage mich, wie ich die Existenz des Betriebs bei einer gesicherten Hofnachfolge auf immer weniger Fläche erhalten kann? Denn durch die Planung wird mindestens ein Drittel unserer Nutzflächen beansprucht.“ Horst Wärther weist darauf hin, dass die Stadt Wörth Flächen für überregional bedeutsame Planungen in der Vergangenheit bereitgestellt hat, wie die für Rheinland-Pfalz größte Hochwasserrückhaltung Wörth-Neupotz-Jockgrim. Das gilt auch für den Bau der zweiten Rheinbrücke.

„Es muss Schluss sein mit der Ausweisung von Gewerbe- und Industriebauflächen, wie sie die Fortschreibung des Regionalplans vorsieht“, fordert der Landwirt. „So wird wertvolles Kulturland zerstört und damit unsere Lebensgrundlage vernichtet. Wörth verfügt über ausreichend freie Gewerbeflächen- und Industrieflächenpotenziale, die jedoch nicht in Anspruch genommen werden“, weiß Horst Wärther. So liegt südlich der B 10 das ehemalige Schenkgelände, ein kaum genutztes Areal mit einer Größe von rund 30 Hektar. „Da stellt sich doch die Frage, warum diese Flächen nicht in Anspruch genommen werden, zumal sie nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden?“ Auch stünden mehrere ungenutzte Hallen in bestehenden Gewerbegebieten leer, die ausreichend Raum für Nachfolgenutzungen böten.

Im Sinne einer nachhaltigen Flächennutzung fordert auch die Landwirtschaftskammer, bestehende Flächenpotenziale zu nutzen und die wertvollen landwirtschaftlichen Flächen zu erhalten. Sie sind Grundlage für eine nachhaltige und regionale Lebensmittelproduktion.

Horst Wärther appelliert an alle Beteiligten: „Es muss doch langsam jedem bewusst sein, dass wir so nicht weitermachen können. Hier sind auch innovative Ideen der Regionalplanung gefordert, bestehende Potenziale verfügbar zu machen und die Landwirtschaftsflächen erhalten“, sagt Wärther. Da gehe es neben der Nahrungsmittelproduktion auch um viele andere Funktionen, beispielsweise die Freiraumsicherung, Bewahrung von Erholungsraum für die Bevölkerung und Klimaschutz. Mit einer Versiegelung seien diese Funktionen nicht mehr zu erfüllen.