Wichtige Themen aus Tierhaltung und -zucht diskutiert

In Haus der Landwirtschaft in Bad Kreuznach tagte vor Kurzem der Ausschuss Tierische Produktion der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. In seiner Begrüßung thematisierte der Ausschussvorsitzende Manfred Zelder die prekäre Situation infolge der Sommertrockenheit. Zwar sei der Futteraufwuchs in der ersten Saisonhälfte qualitativ und auch mengenmäßig zufriedenstellend gewesen, jedoch sei der von vielen Betrieben noch dringend benötigte 3. und auch 4. Schnitt mehr oder weniger ausgefallen.

„Dadurch ergibt sich eine Futterknappheit, die schon jetzt vielfache Konsequenzen hat, von steigenden Futterpreisen durch erhöhte Nachfrage bis hin zu fallenden Schlachtpreisen durch vermehrtes Angebot. Es steht zu befürchten, dass die diesjährige Trockenheit dem Grünland erheblichen Schaden zugefügt hat und im nächsten Jahr umfangreiche Nachsaat- und Pflegemaßnahmen notwendig werden“, sagte Zelder. Der Zeitpunkt der Prämienauszahlung sei seitens des Ministeriums für eine pünktliche aber keine vorzeitige Auszahlung vorgesehen. Erstmals war die Nachfolgerin von Rainer Wulff, Annabell Reeh, Gast im Ausschuss. Sie ist seit dem 1. März 2018 im Dienst der Landwirtschaftskammer und hat am 1. Juli 2018 die Geschäftsführung des Landesverband der Schaf-/Ziegenhalter und Züchter e.V. übernommen. Zum 1. November 2018 wurde ihr die Zuchtleitung des Verbandes übertragen.

Neues bei der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung
Dr. Dieter Starke vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erläuterte die aktuellen Änderungen der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) und ging dabei vor allem auf die Antibiotika-Problematik ein. Bei den Einsatzmengen habe man in den letzten Jahren eine Reduzierung erreicht, allerdings sei auch eine Umschichtung bei den verschiedenen Wirkstoffgruppen eingetreten. „Das große Problem der Antibiotika-Behandlung, nämlich die Resistenzbildung, wurde dadurch teilweise noch verschärft. Daher hat der Gesetzgeber die Vorgaben zum Antibiotikaeinsatz noch einmal verschärft“, informierte Dr. Starke. Die Leitregeln für den Antibiotika-Einsatz sind die Vermeidung unnötiger Behandlungen, gezieltes Behandeln, das heißt Schmalspektrum-Antibiotika vor Breitsprektrum-Antibiotika,  Kombinationen vermeiden sowie Prophylaxe-Behandlungen beschränken. Diese Leitregeln gelten in besonderer Weise, um die Resistenzbildung gegen Antibiotika zu bekämpfen. Eine wichtige Neuerung der TÄHAV ist die verpflichtende Erstellung eines Antibiogramms in bestimmten Situationen. Für jede Behandlung mit Antibiotika ist die klinische Untersuchung durch den Tierarzt erforderlich. Bei der Dokumentation des Antibiotika-Einsatzes sind das Untersuchungsdatum und die Diagnose zusätzlich anzugeben.
Dr. Starke betonte, jeder Tierhalter solle darauf achten, dass die Erstellung eines Antibiogramms in einem zugelassenen Labor mit dem entsprechenden Fachverstand erfolge. Bei der Dokumentation sei letztendlich der Tierhalter in der Pflicht, die Angaben zu überprüfen und auf ihre Korrektheit zu achten.

Afrikanische Schweinepest          
Dr. Wolfgang Naujok vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten berichtet über den aktuellen Sachstand zur Afrikanischen Schweinepest (ASP). Mit den im Sommer durchgeführten Regionalkonferenzen konnten viele Beteiligte erreicht und über die aktuelle Situation informiert werden. Seit dem 12. September 2018 hat die Sachlage sich allerdings durch den Ausbruch der ASP in Belgien zugespitzt. Nicht nur der Sprung über viele tausend Kilometer von Ost nach West gebe zu denken, auch die nun fast unmittelbare räumliche Nähe habe zu weiteren Maßnahmen geführt, so Dr. Naujok. In Rheinland-Pfalz stehen Information und Sensibilisierung, Früherkennung, die Reduktion der Bestände und die Vorbereitung der Behörden als wichtigste Maßnahmen obenan. Breit angelegte Informationskampagnen sollen alle Betroffenen für die Seuche sensibilisieren und eine Einschleppung möglichst verhindern. Die Früherkennung durch Untersuchung von Fallwild aber auch aller krank erlegten und verunfallten Wildschweine wird  durch die Bereitstellung von Probenmaterial in den Kreisen im Grenzgebiet nach Luxemburg und Belgien und die Zahlung einer Prämie für untersuchtes Fallwild unterstützt. Die Jagdstrecke konnte noch einmal deutlich erhöht werden.
Durch fiktive Ausbrüche werden die notwendigen Maßnahmen mit allen Betroffenen geschult. Ein tatsächlicher Ausbruch hätte sowohl für die Jäger als auch für die Schweine haltenden Betriebe erhebliche, existentielle Auswirkungen. Dr. Naujok weist darauf hin, wie wichtig in diesem Zusammenhang Vorsorgemaßnahmen sind und fordert alle Betroffenen auf, sich damit intensiv auseinander zu setzen.
In der Diskussion stellte Dr. Naujok noch einmal fest, dass es keine natürlichen Grenzen bei der Fortbewegung der Wildschweine gebe. „Solange die beprobten Kadaver noch negativ sind, ist ihre Entsorgung im Wald möglich. Verunfallte Tiere können an den Landesbetrieb Mobilität gemeldet werden“, bemerkte er.
Manfred Zelder sprach an, dass schweinehaltende Betriebe eine Umzäunung des Betriebsgeländes vornehmen müssten und das Freihalten der Zäune mit großem Aufwand verbunden sei. Daher sollte den schweinehaltenden Betrieben für die Freihaltung der Zäune der Einsatz von Glyphosat erlaubt werden. Der Ausschuss beschloss, den Antrag von Zelder an den Vorstand der Landwirtschaftskammer weiterzuleiten mit der Bitte, sich im zuständigen Ministerium für dieses Anliegen einzusetzen. Dr. Naujok wies darauf hin, dass der Einsatz von Glyphosat nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle. Er ist aber bereit, die Frage in seinem Ministerium weiterzuleiten.
Annabell Reeh sprach das innergemeinschaftliche Verbringen von Schafen und Ziegen an. Hierzu hat das Bundesland Thüringen inzwischen einen Erlass verabschiedet, der den Schafe und Ziegen haltenden Betrieben die Erlangung des für die ungehinderte Vermarktung notwendigen Status mit überschaubarem Aufwand ermöglicht. Die Vorgehensweise in Thüringen findet inzwischen auch in den südlichen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg sowie im benachbarten Hessen Anwendung, Nordrhein-Westfalen bemüht sich ebenfalls um eine zügige Umsetzung. Dadurch verlieren die Schaf- und Ziegenzüchter in Rheinland-Pfalz ihre wichtigsten Absatzwege und können weder die gemeinsamen Auktionen beschicken, noch ab Stall in diese Bundesländer verkaufen.  Bei Gesprächen im Umweltministerium wurde in Aussicht gestellt, dass auch in Rheinland-Pfalz ein Anerkennungsverfahren in vergleichbarer Weise starten kann. Aus den oben genannten Gründen wäre es existentiell wichtig, noch in diesem Jahr mit dem Verfahren zu starten, damit sich die Züchter im gleichen Status befinden wie die Berufskollegen in den anderen Bundesländern. Der Ausschuss war sich einig, dass die Landwirtschaftskammer mit einem erneuten Schreiben an das Umweltministerium auf die verschärfte Situation für die Schaf- und Ziegenzüchter in Rheinland-Pfalz hinweisen solle.

Aktuelles zum Milchmarkt
Reimund Möcklinghoff beschäftigt sich als Referent für Marktfragen bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz intensiv mit dem Milchmarkt. Die produzierte Milchmenge ist 2018 nicht so gesunken, wie es aufgrund der schwierigen Futtersituation in diesem Jahr zu erwarten war, sondern liegt fast auf dem hohen Niveau von 2017. Auch weltweit steigt die Produktion. Aktuell ist der Preis für Magermilchpulver keine Stütze für den Milchpreis, da die Interventionsbestände gefüllt sind und die bereits bis August 2016 eingelagerten Mengen im November 2018 zu Ausschreibungskonditionen zum Verkauf stehen.
Die Anlieferungsmengen für Biomilch wachsen langsam, der Preisvorsprung zu konventionell erzeugter Milch nimmt in den letzten Monaten wieder leicht ab. Eine Auswertung von Gewinnen am Beispiel bayrischer Milchviehbetriebe zeigt, dass weder konventionelle noch ökologisch wirtschaftende Betriebe eine Vollkostendeckung erreichen. Die Produktpreise verzeichnen zuletzt mit Ausnahme von Käse eher sinkende Tendenz. Möcklinghoff ging kurz auf die Möglichkeit der Absicherung an Terminmärkten ein. Sowohl Molkereien als auch landwirtschaftliche Betriebe können damit eine Risikoabsicherung vornehmen.
Der Ausblick auf die nächste Zukunft ist davon abhängig, wie sich langfristige Preisabschlüsse und Exportmöglichkeiten auf die Milchpreise auswirken und ob die Verwertung von Milchfett, die eine deutlich stabilisierende Wirkung auf die Marktfähigkeit der Milch  hat, weiterhin hoch gehalten werden kann. Die derzeitigen Diskussionen und Entwicklungen im internationalen Handel – Restriktionen der USA, schwache Währungen einiger Importländer – üben ebenfalls einen Einfluss aus. Möcklinghoff geht in seiner Prognose davon aus, dass die Milchproduktion in den nächsten Jahren weiter anwächst. Insgesamt ist von einer steigenden Nachfrage nach fetteren Produkten wie Butter und Käse auszugehen. Auch die Milchpreise könnten davon profitieren, werden aber voraussichtlich weiterhin mehr oder weniger stark schwanken.
In der Diskussion wurde die Bedeutung des Marktreferates mit der wöchentlich veröffentlichten Milchpreistabelle herausgestellt. Herbert Müller vertrat die Milcherzeugergemeinschaft Rheinland-Pfalz (MEG) und sagte zu, dass auch die MEG ab dem 1. Januar 2019 die aktuell gehandelten Milchpreise für den Milchpreisvergleich an das Marktreferat melden werde. Franz Eul stellte den Antrag, dass der Ausschuss sich dafür einsetze, dass das Landwirtschaftsministerium bei der Agrarministerkonferenz Mengenbeschränkungen befürwortete. Der Ausschuss lehnte den Antrag ab.
Peter Manderfeld war als Vorstandsvorsitzender der Hochwald Foods anwesend. Er stellte fest, dass es in der EU keine Mengenbeschränkungen mehr gebe und dafür auch keine Mehrheiten vorhanden seien. Bei einem Selbstversorgungsgrad von 115 Prozent  bei Milch in der EU müsse jeder Mitgliedstaat seine Produktion auf 100 Prozent reduzieren, davon sei nicht auszugehen. Für Manderfeld ist das Thema Absicherung von großer Bedeutung. Bei Hochwald Foods wird im Januar ein Festpreismodell eingeführt, an dem sich jeder Lieferant beteiligen kann. Diesbezügliche Informationen werden auf der Internetseite des Unternehmens zugänglich gemacht.

Investitionsförderung in der Tierhaltung
Bernd Everding, bei der Landwirtschaftskammer für die Investitions- und Förderberatung zuständig, erläuterte die Fördermöglichkeiten für tierhaltende Betriebe. Grundsätzlich kommen das Agrarinvestitionsförderprogramm, die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung sowie die Förderung von Investitionen in Spezialmaschinen in Frage. Unter der Grundvoraussetzung, dass die Förderfähigkeit des einzelnen Betriebes gegeben ist und er die verschiedenen Anforderungen erfüllt, sind im Agrarinvestitionsförderprogramm Stallbauten und Stalltechnik, Anlagen für Jauche, Gülle, Sickersäfte und Fütterungstechnik sowie gegebenenfalls Dünge- und Pflanzenschutztechnik förderfähig. Bei der Förderung der Investitionen zur Diversifizierung stehen vor allem Hofmolkereien, Schlachträume, Hofläden sowie Unterbringungsmöglichkeiten von Feriengästen auf der Agenda. Die Förderung von Investitionen in Spezialmaschinen hat globale Positionierungssysteme einschließlich Zusatzgeräte auf landwirtschaftlichen Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsgeräten zum Inhalt. Bei Bedarf stehen die Kollegen der Landwirtschaftskammer mit Rat zur Verfügung.
In der Diskussion sprach Manderfeld an, dass die Landwirtschaftskammer in Nordrhein-Westfalen einen Energieberater einsetze, der unter anderem im Rahmen der Überprüfung der Nachhaltigkeit einen Energiescan durchführen könne. Dies könnte in Rheinland-Pfalz über das Referat Bauen und Technik angeboten werden.

Gertrud Werner, LWK RLP