Tagung zur Jakobskreuzkraut-Problematik

Es ging auf die Beratungen in den Ausschüssen der Landwirtschaftskammer zurück, sich unbedingt mit dem Umgang und den Folgen der Giftpflanze Jakobskreuzkraut zu beschäftigen. Sowohl der Ausschuss für Naturschutz, der Ausschuss für Tierhaltung als auch der Grünlandausschuss der Kammer waren in den Herbstsitzungen nach kurzer Beratung zu dem Ergebnis gekommen, die Thematik zu vertiefen.

Zunehmend ist auf extensiv bewirtschafteten Flächen, auf Flächen des Vertragsnaturschutzes und an den Straßenrändern eine starke Vermehrung des Jakobskreuzkrautes festzustellen. Dabei ist die Pflanze eigentlich heimisch und schon seit Jahren bekannt. Allerdings ist eine starke Verbreitung durch die zunehmende Extensivierung festzustellen, da insbesondere bei lückigen Beständen mit wenig Konkurrenzpflanzen eine Vermehrung leicht möglich ist. Als zweijährige Pflanze blüht sie im zweiten Jahr sehr üppig und kann somit bis zu 2.000 Samen mit dem Wind verbreiten.

Die Landwirtschaftskammer hatte daher in Zusammenarbeit mit dem DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück im Februar 2019 zu einer ganztägigen Informationsveranstaltung nach Bad Kreuznach eingeladen, zu der sich rund 100 Teilnehmer angemeldet hatten. Präsident Ökonomierat Norbert Schindler begrüßte unter den Gästen und Referenten u. a. ein breites Spektrum betroffener Tierhalter.

Dr. Klawonn vom Rindergesundheitsdienst stellte die Folgen der Giftpflanzenaufnahme beim Fressen aus Sicht des Tierschutzes und des Verbraucherschutzes dar. Von Praktiker Volker Lichti konnten insbesondere die Probleme für die Pferdehaltung dargestellt werden. Durch Schäfer Czerkus wurde die mögliche Pflege betroffener Flächen durch Schafe erklärt. Das sogar Honige belastet sein können, erfuhren die Tagungsteilnehmer von Saskia Wöhl vom DLR in Mayen.

Am Vormittag wurde deutlich, dass es keine häufigen Todesfälle bei Weidetieren gibt, Vergiftungserscheinungen aber nicht auszuschließen sind. Gerade beim In-Verkehr-Bringen von Futtermitteln ist der Lieferant im Zweifel haftbar.

Der Nachmittag widmete sich der Bekämpfung und dem Umgang mit Jakobskreuzkraut. In der konventionellen Grünlandpflege ist eine konsequente Unterdrückung durch regelmäßige Mahd, standortgerechte Stickstoffdüngung und bei Bedarf Umbruch mit Neuansaat sowie der gezielte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eine sichere Vorgehensweise zur Vermeidung des Eintrags bzw. der Vermehrung von Jakobskreuzkraut.

Auf Flächen des Vertragsnaturschutzes, auf Ausgleichsflächen sowie Brachflächen stellt sich die Problematik nicht so einfach dar, da gerade die Extensivierung eine Ausbreitung fördert. Versuche eines Arbeitskreises „Jakobskreuzkraut“ des DLR R-N-H zeigen aber, dass es auf den jeweiligen Standorten durchaus Maßnahmen gibt, die das Jakobskreuzkraut unterdrücken können und trotzdem die Artenvielfalt nicht zu sehr beeinträchtigten. Neben einer verhaltenen Stickstoffdüngung kommt auch der Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Frage und als letztes Mittel auch die Beseitigung von Hand, wobei hierbei darauf geachtet werden muss, dass die Wurzeln vollständig entfernt werden. Dies hat sich allerdings insbesondere in trockenen Jahren wie 2018 als sehr schwierig gezeigt. Auch ist die Beseitigung per Hand eine Maßnahme, die sich nur auf kleineren Flächen des Naturschutzes anbietet, jedoch für eine konsequente Anwendung in der Landwirtschaft nicht geeignet ist. Für eine angepasste Bewirtschaftung auf Naturschutz- und Kompensationsflächen werden derzeit Maßnahmen von dem Arbeitskreis des DLR erarbeitet, die in den nächsten Wochen veröffentlicht werden sollen.

Als ein weiteres Problem stellt die Bewirtschaftung von Flächen des Landesbetriebes Mobilität dar. Zum Einen sollte es eigentlich tabu sein, dass Aussaatmischungen von zu begrünenden Flächen Samen von Giftpflanzen enthalten oder Samen beinhalten, die angrenzende Ackerflächen negativ beeinträchtigen können. Zum Anderen sollte eine zeitgerechte Mahd von Straßenrändern (vor der Blüte!) eigentlich eine lösbare organisatorische Frage sein. Der Zeit- und Kostendruck der Straßenmeistereien zeigte jedoch in den vergangenen Jahren, dass eine konsequente Unterdrückung nicht immer gelingt. Das Gespräch vor Ort von der Landwirtschaft über die DLR oder über die LWK mit den Dienststellen der LBM scheint hier der kurzfristig einzige Lösungsweg zu sein.

Manfred Zelder, Vorsitzender des Ausschusses Tierische Produktion der Landwirtschaftskammer, machte zum Abschluss deutlich, dass es insbesondere bei der Bewirtschaftung von Flächen des Naturschutzes ein Umdenken geben muss. Zukünftig müssen auch solche Flächen mit einer leichten mineralischen Düngung bewirtschaftet werden, so dass das Jakobskreuzkraut konsequent unterdrückt werden kann. Ein solches Umdenken in der Naturschutzpolitik sei nötig, um Tierhalter konsequent zu schützen.

Ralph Gockel, Referat Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz, LWK Bad Kreuznach