Photovoltaik ja, aber nicht auf allen Flächen!

Der Vorstand der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat einen Leitfaden zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen verabschiedet.

Der Leitfaden wurde vom Ausschuss Raumordnung erarbeitet und im Rahmen einer Vorstandssitzung beschlossen. Im Kern geht es um die absehbaren Pläne und die Folgen der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.

Kammerpräsident Ökonomierat Norbert Schindler wies darauf hin, dass die Energiewende nur mit einem Ausbau von Windenergieanlagen und der Nutzung von Photovoltaik gelingen kann. Aufgrund der Flächeneffizienz setzt die Landwirtschaftskammer dabei eindeutig auf die Windenergie. Für die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für PV-Anlagen muss es daher, so der Vorstand der LWK, eindeutige Regeln geben. Hierzu wurde ein Leitfaden verabschiedet, der sich nicht nur an die Baubehörden und die Investoren richtet, sondern gerade auch an die Ortsgemeinden, die für Freiflächen-PV-Anlagen die alleinige Planungshoheit besitzen.

Im Moment, so Präsident Schindler, spüre man eine Aufbruchsstimmung, die oftmals die geregelten Planungsprozesse ignoriere. Daher richtet sich der Leitfaden der LWK in seinen ersten drei Punkten auch ganz klar an die Einhaltung der raumordnerischen und bauleitplanerisch vorgeschriebenen Verfahrensschritte. Dazu gehört die Einhaltung des Landesentwicklungsprogamm, das derzeit zwar überarbeitet wird, das aber heute und in Zukunft verpflichtend verlangt, dass zuerst Brachflächen, Konversions- und Dachflächen für PV-Anlagen genutzt werden, bevor landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden. Die vorschnelle Inanspruchnahme, insbesondere von Vorrangflächen für die Landwirtschaft, ist somit ausgeschlossen.

Dem Vorstand der LWK ist es außerdem wichtig, dass ­– wenn es dann nötig wird – nur landwirtschaftliche Flächen für PV-Anlagen überplant werden, die eine unterdurchschnittliche Bodengüte aufweisen, die keine besonderen Nutzungen wie die Bewässerung ermöglichen und die Hofstellen und Betriebe nicht beeinträchtigen.

Der von der Landwirtschaftskammer erarbeitete Leitfaden ist keine einseitige Positionierung der Landwirtschaft, sondern konkretisiert die erforderlichen planerischen Schritte, die zur Schaffung von PV-Anlagen beachtet werden müssen.

Damit ist der Leitfaden ein Planungshinweis der Landwirtschaft zur Energiewende. Natürlich kann auch die Landwirtschaft selbst einen Beitrag leisten. Große Hofstellen mit Dachflächen sind prädestiniert, Strom für den Eigenbedarf und für die Einspeisung zu nutzen. Dieses Potenzial ist noch längst nicht ausgeschöpft. Es drängt sich nahezu auf, auch andere bereits versiegelte Flächen wie Parkplätze und Lärmschutzwände für PV-Anlagen zu nutzen. Das gilt für alle Gebäude und Flächen, deren Potenzial ausgeschöpft werden muss, bevor landwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung genommen werden.

Die Landwirtschaftskammer hat sich auch mit den Fragen einer kombinierten Nutzung, nämlich Stromerzeugung und eine landwirtschaftliche Nutzung unter den Modulen, beschäftigt, der sogenannten Agri- PV. Die Landwirtschaftskammer, so der zuständige Abteilungsleiter Ralph Gockel, begrüße es, wenn entsprechende Pilotvorhaben auch in Rheinland- Pfalz weiter vorangetrieben werden, denn bisher liegen noch viel zu wenige Erfahrungen vor, unter welchen Rahmenbedingungen eine landwirtschaftliche Nutzung beibehalten werden kann und gleichzeitig eine wirtschaftliche Stromerzeugung möglich ist. Derzeit gibt es Projekte im Apfelanbau, in den Niederlanden im Beerenobstanbau und erste Projekte mit sogenannten bifacialen Anlagen. Eine weitere Forschung ist hier dringend erforderlich.

Die Landwirtschaftskammer stellt den Leitfaden gerne in den Gremien der Kommunen und bei den Verwaltungen des Landes vor und stellt ihn auf dieser Seite auch zum Download zur Verfügung.