Pflichten gemäß Verpackungsgesetz

Direktvermarkter und Hofgastronomen mit To-Go-Angeboten bieten Produkte an und bringen damit gleichzeitig auch Verpackungen in Umlauf. Sie sind somit nicht nur "In-Verkehr-Bringer" von Erzeugnissen bzw. Speisen und Getränken, sondern auch von Verpackungen unterschiedlichster Art.

Doch wie gehen Sie als Betrieb mit diesen Verpackungen um? Hier gibt es wichtige Vorschriften, die zu beachten sind. Das Beratungsteam Einkommensalternativen gibt dazu in einem Merkblatt wichtige Hinweise und weist auf aktuelle Fristen hin.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Beratungsteam Einkommensalternativen der Landwirtschaftskammer wenden (EA@lwk-rlp.de).

Hier können Sie das Merkblatt downloaden: