Ohne Ausgleichsflächen geht es nicht

Ausgleichsflächen sind Pflicht, wenn neue Baugebiete erschlossen werden. Dafür sind die Kommunen verantwortlich. Doch bei der Umsetzung hapert es oftmals, wie Ralph Gockel von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz weiß.

„In einigen konkreten Fällen haben die Landwirtschaftskammer, die Stiftung Kulturlandschaft und die örtlichen Bauern- und Winzerverbände schon Lösungen mit Städten und Kommunen gefunden. Noch stärker wünschen wir uns allerdings ein Engagement auf Seiten der Naturschutzverwaltungen, damit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für unvermeidbare Baugebiete in noch engerer Kooperation mit der Landwirtschaft durchgeführt werden“, lautet die Forderung des Referatsleiters für Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz.

Das Zauberwort dabei heiße „produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen“ (PIG). Vom Gesetzgeber ist es gewünscht, aber die Umsetzung in den einzelnen Landkreisen werde oftmals boykottiert. Die gesetzliche Grundlage des §1a des Baugesetzbuches lautet im zweiten Absatz: Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. „Wenn man diesen ersten Satz richtig interpretiert, dann haben alle Kommunen zunächst einmal sorgfältig zu prüfen, ob überhaupt landwirtschaftliche Flächen in Baugebiete umgewandelt werden müssen. Erst wenn man dies bejahen kann, stellt sich im zweiten Schritt die Frage: Wo können Ausgleichsflächen realisiert werden?“, erklärt Ralph Gockel.

Häufig ergeben sich durch neue oder stark verbesserte Verkehrsanbindungen Standorte, die für die Anlage von Gewerbegebieten geradezu prädestiniert sind.

Die Landwirtschaft wolle auch nicht solche entstehenden kommunalen Entwicklungen einfrieren, aber alles müsse mit Augenmaß erfolgen: die Ausweisung von Gewerbegebieten und die Ausweisung von Ausgleichsflächen. „Und für beides hat die Kommune allein die Verantwortung, geeignete Flächen zu finden und diese für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen“, betont Gockel. Bei manchen Projekten laufen die Diskussionen zwischen Kommune und Landwirtschaft über zehn Jahre. Die Gespräche seien meist von großem, gegenseitigem Verständnis geprägt. „Leider bekommen wir aber für partnerschaftliche Projekte kaum Unterstützung, eher Gegenwind von den Naturschutzbehörden.“

Grundsätzlich gilt: Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz heißt nicht, dass landwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung genommen sowie Baum- und Gehölzanpflanzungen vorgenommen werden. Es besteht nach dem geltenden Landesnaturschutzgesetz vielmehr geradezu eine Pflicht, Flächen nicht aus der Produktion zu nehmen. Denn „mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden“.