Hilfen für das Befüllen von Kundenbehältnissen und „Unverpackt“-Angebote in Hofläden

Der Druck wächst zunehmend: da wo es möglich ist, soll auf Einwegverpackungen verzichtet werden. Dies gilt insbesondere für Verpackungen aus Kunststoff.

Der Gesetzgeber hat in einigen Bereichen bereits konkrete Maßnahmen beschlossen:

  • Seit Juli 2021 gilt: Für viele Einweg-Kunststofferzeugnisse gilt ein Produktionsverbot. Restbestände im Handel und auf den Betrieben dürfen noch verkauft bzw. verwendet werden. Dies gilt für Einwegbesteck und –teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Behälter aus Kunststoff sowie mit Kunststoff beschichtetes Pappgeschirr.
     
  • Sonderregelung für Kunststoff-Getränkebecher: Diese sind weiterhin erlaubt, müssen jedoch mit einem Piktogramm „Produkt enthält Kunststoff“ versehen sein. In einer Übergangsphase kann dies mit einem Aufkleber erfolgen, ab 04. Juli 2022 ist ein Aufdruck Pflicht. Auch Becher mit einer Kunststoffbeschichtung sind betroffen.
     
  • Ab Januar 2023 gilt: Gastronom*innen ab einer Ausgabe-/Ladenfläche von 80 m² und ab 5 Mitarbeitern (Teilzeitkräfte zählen anteilig) müssen bei „To-go“-Angeboten wahlweise auch Mehrwegverpackungen anbieten. Generell muss für Kunden das Angebot bestehen, eigene Mehrwegbehälter befüllen zu lassen.

Bei der Befüllung von Mehrweg- und Kundenbehältnissen ist es wichtig, dass dies unter Beachtung von Hygieneregeln erfolgt. Im Internet gibt es hierzu wertvolle Tipps und Hilfen, die betriebsbezogen angewandt werden können.

Zu folgenden Themen gibt es vom Lebensmittelverband Deutschland Leitlinien, Merkblätter und Lehrvideos. Die Leitlinien sind in einem offiziellen Prüfverfahren von allen Bundesländern und damit bundesweit von den Überwachungsbehörden anerkannt, so dass sie den verantwortlichen Lebensmittelunternehmen bei Beachtung besondere Verfahrenssicherheit geben. Auf Praxisbezug wird besonderen Wert gelegt. Folgende Anwendungsbereiche sind berücksichtigt:

Die Internetseite der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, die sich mit dem Abfüllen von Lebensmitteln durch Kunden inUnverpackt-Lädenbefasst, bietet wertvolle Informationen. Es werden Hinweise zur Raumgestaltung, zu Reinigungs- und Hygienemaßnahmen und zu Kennzeichnungsfragen sowie Empfehlungen zu Eigenkontrollsystemen gegeben.