Die Beleuchtung im Rindviehstall

Nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen Ställe so ausgestattet sein, dass eine Tierkontrolle und -behandlung jederzeit möglich sein muss. Außer in der Kälberhaltung (mindestens 80 Lux Beleuchtungsstärke) gibt es keine Forderungen an die Beleuchtung in der Rindviehhaltung.

Aus Gründen der Arbeitssicherheit wird für Viehställe eine mittlere Beleuchtungsstärke von 50 Lux, bei Ställen für kranke Tiere, Abkalbeställe, Bereiche zur Futteraufbereitung, für Milchräume und zur Gerätereinigung 200 Lux empfohlen. Aus der Wahrnehmung der Kühe abgeleitet und aus biologischer Sicht sollten in den Fress-, Liege- und Laufbereichen der Tiere 150 Lux gleichmäßig vorhanden sein. Dies gilt ebenso im Selektionsbereich. Hier sollten aber auch 400 Lux möglich sein, um eine Behandlung der Tiere unter optimalen Lichtbedingungen durchführen zu können. Im Bereich der Trockensteher sollte die Beleuchtungsdauer auf 8 Stunden / Tag reduziert werden können. Zur nächtlichen Orientierung, z.B. in AMS Betrieben, sind 10 Lux ausreichend.

Bei geplanter Neuinstallation sollte man vom Leuchtenhersteller vorab eine Leuchtensimulation durchführen lassen. Zudem sollte man sich mit Hilfe einer Musterleuchte von den Eigenschaften und der Qualität überzeugen. Im Vergleich zeigt sich, dass LED-Leuchten die gleichen Ergebnisse liefern, aber den geringsten Energieverbrauch haben. Hochdruckdampfleuchten und Leuchtstoffröhren können da nicht mithalten. Bei Installationshöhen über 3,5 m sind LED Flächenstrahler zu empfehlen. Für Installationshöhen unter 3,5 m werden LED Langfeldleuchten verwendet. Auf LED-Retrofit Produkte sollte man jedoch verzichten. Diese sind auf dem Markt, um die klassischen Glühlampen oder Leuchtstofflampen in einer vorhandenen Leuchte zu ersetzen. Dabei erlischt jedoch die Zulassung und Garantie der Leuchte, für die im Original keine LED-Lampe vorgesehen war.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Bauberaterinnen und Bauberater wie gewohnt gerne zur Verfügung. 

Simone Hamann-Lahr

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz