Baugrunduntersuchung beim Bau von JGS-Anlagen

Für den Bau von Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) ist die Kenntnis des vorhandenen Baugrundes eine wesentliche Voraussetzung, um schadenfreie Projekte planen und realisieren zu können.

Die Anforderungen, die an den Bau dieser Anlagen gestellt werden, sind in der DIN 11622 - Gärfutter, Güllebehälter, Behälter in Biogasanlagen, Fahrsilos und in der TRwS 792 - Technische Regel für JGS-Anlagen beschrieben. Um den Anforderungen an die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit genügen zu können, sind neben vielen anderen auch die Beanspruchungen aus dem Baugrund zu berücksichtigen. Grundlage der Standsicherheitsnachweise ist dabei ein geotechnischer Untersuchungsbericht nach DIN 4020 einschl. Angaben zum Grundwasserstand (Baugrundgutachten). 

Nur in Kenntnis des jeweiligen Baugrunds kann die Bemessung einer wirtschaftlichen Gründung erfolgen, d.h. Über- oder Fehldimensionierungen werden vermieden, ebenso Bauschäden und Risse aufgrund zu geringer Gründung. Zudem kann oft nur auf diesem Weg der zu erwartende Grundwasserstand festgestellt werden. Wenn ein Baugrundgutachten vorhanden ist, lässt sich im Schadensfall die Haftungsfrage besser klären. Auch im Rahmen der Sachverständigenprüfung von JGS-Anlagen kann die Vorlage des Gutachtens erforderlich werden. Ein Gutachten wird durch einen Sachverständigen für Geotechnik erstellt. Dieser legt im Einzelfall dann den nötigen Untersuchungsaufwand fest. 

Für weitere Informationen stehen Ihnen die BauberaterInnen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz oder die KollegInnen des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen wie gewohnt gerne zur Verfügung. 

 

Simone Hamann-Lahr

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz