Ausschuss Tierische Produktion tagte online

Die vergangene Sitzung des Ausschusses Tierische Produktion fand als Online-Veranstaltung statt. Im Mittelpunkt der Sitzung standen die aktuell diskutierten Haltungsformen in der Milchkuhhaltung, die Entwicklung bei der Legehennenhaltung in Rheinland-Pfalz sowie die Arbeit des Tiergesundheitsdienstes für kleine Wiederkäuer.

Haltungsformen in der Milchkuhhaltung aus Sicht der Molkerei

Dr. Josef Goos, Arla Foods Deutschland GmbH, erläutert zunächst, dass das Unternehmen Arla Foods in sieben EU-Ländern mit Eigentümern (=Milcherzeuger) vertreten ist und sich daraus unterschiedliche Ausgangslagen und Anforderungen ergeben. Die Herkunft der Milch im Regal spielt zunehmend eine Rolle und erfordert eine Trennung der Milchstränge bei der Erfassung. Arla Foods vermarktet rund 50 Prozent über die Marke Arla, daneben ist das internationale Geschäft sehr wichtig. Im internationalen Geschäft spielt die Regionalität keine Rolle.

In den vergangenen Jahren haben Ersatzprodukte an Bedeutung gewonnen, das muss bei der Weiterentwicklung bedacht werden. Die Transparenz in der Außendarstellung muss weiter verbessert werden. Ziel des Unternehmens ist es, mehr Wert zu schaffen für die Milch und diesen Mehrwert zum Landwirt zu bringen.

Arla Foods verfolgt bereits seit Jahren mit dem Programm Arlagarden erhöhte Anforderungen in den teilnehmenden Betrieben. Im Fokus steht dabei das lebende Tier und nicht das geschlachtete. Die Anforderungen in Arlagarden bezüglich der Produktion von Weidemilch entsprechen der Haltungsstufe 3 der Initiative Tierwohl.

Dr. Goos berichtet, dass das Konzept Arlagarden Weidemilch ausgebaut werden soll. Arla Foods hat sich bei Pro Weideland Deutsche Weidecharta GmbH für den Standard Weidemilch registrieren lassen. Pro Weideland ist Teilnehmer bei haltungsform.de. Aufgrund der bestehenden Nachfrage wird allerdings zurzeit noch eine Begrenzung für die Teilnahme am Spezialmilchprogramm Weidemilch vorgenommen. An den Standorten in Upahl und Pronsfeld wird derzeit Weidemilch erfasst.

Insgesamt geht etwa ein Drittel der Milch an den Lebensmittel-Einzelhandel. Arla Foods möchte in Zukunft vor allem das Markengeschäft intensivieren, weil dort die Wertschöpfung am höchsten ist. Der Mehrwert für die Milch muss aus seiner Sicht über den Handel kommen. Die Vorgaben zur Initiative Tierwohl sieht Dr. Goos eher kritisch. Ob die vom Handel angekündigten Umstellungen wie vorgesehen umgesetzt werden können, erscheint ihm fraglich. Außerdem wird bei der Bewertung für den Mehraufwand das Rohmilchäquivalent herangezogen und dabei die Butter vollständig ausgeklammert, was für ihn aus Sicht der Molkerei nicht nachvollziehbar ist.

Geflügelhaltung im Aufwärtstrend: Bietet der Markt noch Wachstumspotenzial? 

Guido Andres, Vorsitzender des Geflügelwirtschaftsverbandes Rheinland-Pfalz e.V., schildert die aktuelle Situation in der Legehennenhaltung. Die Zuwächse in der Geflügelhaltung sind besonders bei den Legehennen zu verzeichnen. Allerdings liegt der Selbstversorgungsgrad bei Eiern lediglich bei 28 Prozent, so dass nach wie vor ein erheblicher Teil aus den benachbarten Ländern – vor allem Niederlande und Belgien – eingeführt werden muss. Der Anteil der mobilen Hühnerhaltungen ist in RLP auf mehr als 1000 gestiegen, und in diesem Bereich, der vor allem von regionalem Absatz lebt, ist eine weitere Zunahme nicht mehr vertretbar. Bei den mobilen Haltungen ist der Standort entscheidend.

Bei den festen Anlagen, die im Bereich der ökologischen Haltung bei bis zu 12.000 Legehennen und im konventionellen Bereich bei bis zu 15.000 Legehennen liegen, ist es in RLP Standard, dass die Eierproduzenten feste Verträge mit ihren Abnehmern haben. Das ist in RLP, Baden-Württemberg und Hessen eine Besonderheit. Durch die Verträge haben die Betriebe eine große Sicherheit und es besteht durchaus noch Potenzial für Zuwächse.

In der Diskussion führt Andres aus, dass in der Legehennenhaltung nur noch drei Haltungsstufen maßgeblich sind. Die Kennzeichnung der Eier führt direkt zum Produzenten. Je nach Kennzeichnung werden Preisunterschiede von bis zu zwei Euro je zehn Eier erreicht. Bei der Aufzucht der Junghennen ist ein Selbstversorgungsgrad von 60 Prozent erreicht, also auch hier besteht noch Potenzial. Dass die Aufzuchtbetriebe seit dem 1.1.22 verpflichtet sind, die sogenannten Bruderhähne aufzuziehen, führt zu erhöhtem Platzbedarf und Mehrkosten beim produzierten Ei. Die Bruderhähne erreichen in 70 Tagen Aufzucht ein Lebendgewicht von etwa 1,3 Kilogramm mit etwa 200 Gramm Fleisch. Das Fleisch muss in der menschlichen Ernährung Verwendung finden und darf nicht zu anderen Zwecken (z. B. Tierfutter) verarbeitet werden.

In der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz ist zurzeit die Einrichtung einer Geflügelkasse ein Thema. Andres gibt zu bedenken, dass es mehr als 24.000 offizielle Geflügelhalter und eine nicht näher zu beschreibende Dunkelziffer gibt. Es muss für die Geflügelkasse eine Lösung gefunden werden, die Hühnerhalter für die Beitragserhebung zu erfassen beziehungsweise eine Grenze festzulegen, ab der ein Hühnerhalter zum Beitrag zu verpflichten ist.

Die vorhandenen Beratungsangebote werden angesprochen und kritisch hinterfragt. Helga Futterknecht, Geschäftsführerin des Geflügelwirtschaftsverbandes, stellt fest, dass sich in RLP niemand zuständig fühle. Vor allem bei den Mobilstall-Betreibern gebe es große Defizite bezüglich der erforderlichen Sachkunde und im Umgang mit Haltungs- und Produktionsfragen. Es wird gewünscht, dass sich die Verantwortlichen der Dienstleistungszentren, der Kammer, des LUA und des Verbandes diesbezüglich austauschen und prüfen, ob ein entsprechendes Beratungsangebot gemacht und vor allem wie es finanziert werden kann.

Tiergesundheitsdienst kleine Wiederkäuer

Der Tiergesundheitsdienst für kleine Wiederkäuer wurde vor fünf Jahren mit einer halben AK beim Landesuntersuchungsamt in Koblenz installiert. Die Finanzierung erfolgte zu 100 Prozent über die EU, das Projekt endet am 30.06.2022. Da für die Umsetzung des Projektes erheblicher Verwaltungsaufwand notwendig ist, ist es zunächst nicht beabsichtigt, einen Folgeantrag zu stellen. Auch im Ministerium für Klimaschutz etc. wird die Fortführung in Frage gestellt.

Bernd Merscher vertritt als stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes der Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter e.V. und als Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Ziegenzüchter e.V. die Interessen der kleinen Wiederkäuer. Der Tiergesundheitsdienst hat erhebliche Verbesserungen gebracht, Krankheiten wie CAE und PseudoTB konnten angegangen werden. Beispielsweise bei der PseudoTB haben sich rund 50 Betriebe in einem Sanierungsprogramm verpflichtet, einen Status zu erreichen, der eine überregionale Vermarktung ermöglicht. Alleine für die Fortsetzung des Monitorings bei Pseudo-TB sind laut Aussage von Dr. Uta Wettlaufer-Zimmer, LUA Koblenz 400 Stunden /Jahr, also etwa 0,25 einer AK, notwendig. Aber nicht nur hier besteht auch zukünftig die Notwendigkeit, die Betriebe zu betreuen und zu beraten. Im Interesse aller Tierhalter sollte der Tiergesundheitsdienst für die kleinen Wiederkäuer aufrechterhalten werden.

Entscheidend ist die Frage der Finanzierung. Rinder- und Schweinegesundheitsdienst werden vom Land Rheinland-Pfalz, der Tierseuchenkasse und den die Beratungen anfordernden landwirtschaftlichen Betrieben nach Maßnahmen-Kosten-Plänen finanziert. In den Maßnahmen-Kosten-Plänen sind die verschiedenen Programme und darin enthaltenen Kosten den finanzierenden Parteien in unterschiedlichen Quoten zugeordnet. Den größten Teil der Kosten tragen das Land und die Tierseuchenkasse.  Dazu ist es allerdings notwendig, dass entsprechende Mittel in der Tierseuchenkasse vorhanden sind. Im Fall der Ziegenkasse ist das leider nicht gegeben, und da die Ziegenhalter auch im Vergleich zu den Schafhaltern bereits einen hohen Beitrag zahlen müssen, besteht hier kaum die Aussicht, die Mittel zur Verfügung zu stellen. Eine Querfinanzierung aus anderen Kassen ist nicht zulässig. Der Ausschuss ist sich einig, dass der Tiergesundheitsdienst fortgesetzt und die Halter von Schafen und Ziegen unterstützt werden sollen.

Kälber in Wert setzen in Rheinland-Pfalz

Unter „Verschiedenes“ berichtet Geschäftsführerin Gertrud Werner, dass die Bewertungskommission eine positive Empfehlung zur Durchführung des Projektes „KiWi“ (= Kälber in Wert setzen) in Rheinland-Pfalz ausgesprochen hat. Das Projekt hat die Verbesserung der Wertschöpfung für Kälber aus der Milchviehhaltung in Rheinland- Pfalz unter Berücksichtigung von Tierwohl, Umwelt und Wirtschaftlichkeitzum Ziel und wird im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft EIP-agri durchgeführt. Die Mittel sind für die nächsten drei Jahre reserviert. 

Seit dem 25.2.22 ist RLP BVD seuchenfrei, es besteht daher ein Einstallungsverbot für geimpfte Tiere sowie ein Impfverbot.

Dr. Julia Blicke, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, berichtet zum Stand der Maßnahmen bei der Blauzungenkrankheit BTV. Der erneut gestellte Antrag für ein Tilgungsprogramm wurde seitens der EU noch nicht kommentiert. Die Länder NW, HE und BW haben sich über das BMEL an die EU-Kommission gewandt und eine Aufhebung der BTV-Restriktionszonen in diesen Ländern beantragt. Begründet wurde der Antrag damit, dass in diesen Gebieten entweder noch nie ein Fall festgestellt wurde (NW und HE) bzw. die Fälle über 24 Monate zurückliegen und es sich bei den letzten Fällen in Deutschland (RP und SL) um Einzelfälle handele und nicht um ein flächendeckendes Geschehen. Die EU-Kommission hat einer Aufhebung zugestimmt, wobei dem MKUEM bisher kein Datum zur Aufhebung bekannt wurde. Diese Vorgehensweise entspricht nicht dem geltenden EU-Recht, jedoch kann man in zwölf Monaten hoffen, dass ein entsprechendes Vorgehen auch für RP und SL akzeptiert wird, das EU-Recht angepasst oder das Tilgungsprogramm angenommen wird.

Gertrud Werner, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz