Achtung: Deutliche Anpassung der Tarifverträge im Gastgewerbe ab April 2022

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Südwest und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz haben im Dezember 2021 neue Entgelt- und Manteltarifverträge für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz präsentiert

Hier in Kürze die Neuregelungen:

  • Anhebung des Ecklohns um 35% (Ecklohn = Der für einen über 21 Jahre alten Facharbeiter der untersten Tarifgruppe festgesetzte Normallohn, aus dem sich durch prozentuale Zu- und Abschläge die Tariflöhne für andere Lohngruppen berechnen lassen.)
  • bessere Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmer
  • Jahresarbeitszeitkonten, um die jährlich vorkommenden saisonalen Schwankungen auszugleichen, damit möglichst viele Dauerarbeitsplätze geschaffen werden können
  • frühzeitige und verlässliche Dienstplangestaltung
  • Übernahmegarantie für alle Auszubildenden nach erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung und deutliche Verbesserung der Ausbildungsvergütungen in zwei Schritten durch Anhebung je nach Ausbildungsjahr um 35 – 70%
  • Einstiegsgruppen liegen zukünftig immer über dem gesetzlichen Mindestlohn

Gelten sollte der neue Tarifvertrag eigentlich ab dem 1. Januar 2022, wegen der Einschränkungen und Belastungen durch die Corona-Pandemie wurde der Start nun aber auf den 1. April 2022 verschoben. Ab diesem Tag gilt die erste Tariferhöhung und zum 1. April 2024 dann die zweite Tariferhöhung.

Dazu ein Beispiel:
Die Arbeitnehmer im Gastgewebe werden in „Bewertungsgruppen“ eingeteilt in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand und von der Beschäftigungsdauer: Stufe 1 für das 1. und 2. Beschäftigungsjahr und Stufe 2 ab dem 3. Beschäftigungsjahr. Es gibt sieben Bewertungsgruppen.

In Bewertungsgruppe 3 sind z.B. (einfache) Köche und Restaurant- oder Hotelfachleute eingegliedert als „Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung“. Angenommen es handelt sich bei der angestellten Person um eine Fachkraft aus eben dieser Bewertungsgruppe im 5. Beschäftigungsjahr, so liegt die Eingruppierung „BW 3.2“ vor. Es liegen daher folgende Änderungen in dieser Gruppe vor:

Bewertungsgruppe BW 3.2

aktuell

ab 1. April 2022

ab 1. April 2024

Monatsentgelt brutto

1.943,50 €

2.619,50 €

 

2.788,50 €

 

Stundenentgelt brutto

11,50 €

15,50 €

16,50 €

Differenz zum aktuellen Lohn

 

+ 35%

+ 44%


Die anstehenden Lohnerhöhungen für die Beschäftigten, die nach dem geltenden Tarif im Gastgewerbe bezahlt werden, ziehen laut Experten wohl eine Preissteigerung von 9 – 15% mit sich. Zur Unterstützung der möglichen Preisanpassung durch die Gastronomie unterstützt der DEHOGA dies mit einer sogenannten Wertschätzungskampagne.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website des DEHOGA RLP, wo u.a. die aktuellen Tarifverträge mit Erläuterungen zu den verschiedenen Bewertungsgruppen, Tipps zur Preiskalkulation, Publikationen und Termine zu Seminaren veröffentlicht sind:

https://www.dehoga-rlp.de/branchenthemen/tarifvertraege/