72 Personen vereidigt

Mit der neuen Wahlperiode der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK RLP) werden nach der Hauptsatzung auch die Grundstücksverkehrsbeauftragten für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt von der Kammer neu bestellt. 36 Beauftragte und 36 Vertreter – 32 für den Norden des Bundeslandes und 40 für den Süden – wurden vom LWK-Präsidenten Ökonomierat Norbert Schindler in Bad Kreuznach und Koblenz vereidigt.

Die Grundstücksverkehrsbeauftragten werden von der Unteren Landwirtschaftsbehörde, also von den Kreis- und Stadtverwaltungen, angehört, wenn land- und forstwirtschaftliche Grundstücke veräußert werden. Die Beauftragten tragen dazu bei, dass es zu keiner ungesunden Verteilung von Grund und Boden kommt, so definiert das Grundstückverkehrsgesetz die mögliche Verschlechterung der Agrarstruktur. So soll verhindert werden, dass Flächen zu Spekulationszwecken an Nicht-Landwirte veräußert werden, wenn gleichzeitig hauptberufliche Landwirte an den Flächen zur Aufstockung ihrer Betriebe interessiert sind.
In kaum einem anderen Bundeland ist die Genehmigung so nahe an der Praxis wie in Rheinland-Pfalz. In anderen Ländern sind Landwirtschaftskammer oder Kreisverwaltungen in eigener Verantwortung für die Genehmigungen zuständig, nur hier gibt es die Mitwirkung des berufsständischen Ehrenamtes durch die Grundstückverkehrsbeauftragten. „Dieses Recht möchten wir erhalten, und wir wollen und müssen dazu beitragen, dass es sachgerecht ausgeübt wird“, betonte LWK-Präsident Schindler. „Das heißt auch, dass es einheitlich im ganzen Land angewandt wird. Dazu wollen wir einen Beitrag leisten.“

Bodenmärkte: Spiegeln Preise den richtigen Wert wider?
Schindler ging bei den beiden Veranstaltungen auch auf das Thema der Bodenmärkte ein: „Nur ein bis zwei Prozent der Flächen werden jedes Jahr verkauft. Bei den Preisen gibt es erhebliche regionale Unterschiede – auch in Rheinland-Pfalz“, informierte er. So liegt der Flächenpreis nach den Angaben des statistischen Landesamtes für Ackerland in Rheinhessen, der Vorderpfalz und um Koblenz bei rund 25.000 Euro; in Altenkirchen, Birkenfeld, Kusel und um Kaiserslautern hingegen unter 10.000 Euro. „Hier stellt sich die Frage, ob diese Preise immer den richtigen Wert widerspiegeln“, so der Präsident, „denn vielerorts kann man einen rasanten Anstieg der Bodenpreise beobachten.“
Schindler schätzt, dass sich die Situation an den Bodenmärkten noch verschärfen werde, insbesondere in den Speckgürteln der wachsenden Städte und Gemeinden. Umso wichtiger sei es, das Grundstückverkehrsgesetz konsequent anzuwenden. Möglicherweise gibt es auch den Bedarf, das Gesetz fortzuschreiben, um es der Entwicklung an den Bodenmärkten anzupassen. Nach einer Beratung in den Gremien der Landwirtschaftskammer wird sich Präsident Schindler in dieser Frage daher an Minister Dr. Volker Wissing wenden.