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Beraten - Planen - Gestalten

Nachrichten

Für den Bau von Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) ist die Kenntnis des vorhandenen Baugrundes eine wesentliche Voraussetzung, um schadenfreie Projekte planen und realisieren zu können.

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Beim Herstellen von Betonbauwerken ist nicht nur auf die Auswahl des richtigen Betons zu achten, sondern auch der frisch eingebaute Beton ist richtig nachzubehandeln. Nur so können die gewünschten Eigenschaften Druckfestigkeit und Dichtheit auch tatsächlich erreicht werden. Der junge Beton ist zu schützen gegen vorzeitiges Austrocknen, extreme Temperaturen und Temperaturänderungen und gegen chemische und mechanische Angriffe.

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In der anstehenden kalten Jahreszeit ist es von großer Bedeutung, die ausreichende Wasserversorgung der Milchviehherde aufrecht zu erhalten. Den Tieren ist jederzeit genügend sauberes Tränkewasser zur Verfügung zu stellen. Pro Kuh muss ein Wasserangebot von ca. 50 - 150 l / Tag jederzeit vorhanden sein.

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Die Hochwald Molkerei bietet aktuell das Qualitäts- und Nachhaltigkeitsprogramm "Milchplus" an. Wer daran teilnehmen möchte und die Basisanforderungen erfüllt, hat die Möglichkeit, bis zu 1 ct/kg mehr an Milchgeld ausgezahlt zu bekommen.

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Seit die Düngeverordnung am 26.5.2017 in Kraft getreten ist, gelten neue Regeln hinsichtlich Mindestlagerdauer und der Sperrfrist zur Ausbringung von Festmist. Ebenso sind die technischen Regeln zur Ausführung von Festmistplatten seit 2017 neu formuliert worden. Was das für tierhaltende Betriebe im Einzelnen bedeutet, lesen Sie im folgendem Artikel.

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Der Neubau von Fahrsilos unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen und Regelwerken, die es zu beachten gilt. Dieser Artikel soll einen Überblick über die relevanten Vorgaben liefern, um bei der Durchführung einer solchen Baumaßnahme den Überblick zu behalten. Was das im Einzelnen bedeutet, davon berichtet unsere Fachberaterin Dipl.-Ing. Arch. (FH) Simone Hamann-Lahr.

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Gemäß der Düngeverordnung vom 26.05.2017 müssen alle Betriebe, die Festmist oder Kompost erzeugen, ab dem 01.01.2020 sicherstellen, dass sie jeweils mindestens die in einem Zeitraum von zwei Monaten anfallende Menge sicher lagern können (DüV § 12 (4))

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Der neue Ausschuss Unternehmensentwicklung

Im Haus der Landwirtschaft in Bad Kreuznach fand die konstituierende Sitzung des Ausschusses „Unternehmensentwicklung“ statt. In diesem sollen künftig die Themen der bisherigen Ausschüsse „Einkommensalternativen“, „Bau und Technik“ sowie „Unternehmensberatung“ gebündelt werden. Zur Vorsitzenden wählten die Mitglieder Ilse Wambsganß aus Landau-Mörzheim, zu ihrer Stellvertreterin Gudrun Breuer aus Winringen.

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