Unbedenklichkeitsbescheinigung für helfende Unternehmen

Infolge des Hochwassers helfende Unternehmen sind nicht von allen formellen Anforderungen befreit. Um sich auf öffentliche Aufträge bewerben zu können, kann die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft erforderlich sein, informiert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft weisen Unternehmen nach, dass sie dieser angehören und dass bis zum Tag der Ausstellung der Bescheinigung die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt sind. Da die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) nach dem kürzlich erfolgten Versand der Beitragsrechnungen sehr viele Anrufe, Faxe, E-Mails und Schreiben zu  beantworten hat, ist ihr die Erledigung aktuell nicht immer in kurzer Zeit möglich. Doch die SVLFG will helfenden Unternehmen bestmöglich zur Seite stehen. Im Zusammenhang mit dem Hochwasser kurzfristig benötigte Unbedenklichkeitsbescheinigungen der LBG können per E-Mail an

versicherung(at)svlfg.de

angefordert werden. Dann ist eine schnelle Übersendung sichergestellt.

Quelle: SVLFG