SVLFG beschließt weitere Hilfen

Für viele Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat sich nach der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli das Leben noch längst nicht normalisiert. Der Vorstand der SVLFG hat deshalb für die betroffenen Mitglieder weitergehende solidarische Hilfen beschlossen.

Zu den Hilfen im Einzelnen:

Stundung der Beitragsforderungen:

Eine Stundung der Beitragsforderungen ist in den betroffenen Gebieten zinslos und bis auf Weiteres möglich. Es reicht ein Anruf unter 0561 785-2044, eine E-Mail an versicherung(at)svlfg.de oder ein formloser Antrag an alle bekannten Anschriften der SVLFG (www.svlfg.de/so-erreichen-sie-uns).

Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat):

Wenn Sie auf Liquidität angewiesen sind, können Sie die Einzugsermächtigung für die Zukunft stoppen. Eine kurze Info reicht. Bereits erfolgte Abbuchungen können innerhalb von acht Wochen zurückgerufen werden.

Leistungen:

Sie benötigen unsere Leistungen? Weisen Sie bitte im Antrag auf Ihre besondere Situation hin. Wir werden Ihr Anliegen unbürokratisch bearbeiten.

Unverändert können Sie folgende Hilfen nutzen:

Krisenhotline der SVLFG: Telefon 0561/785-10101

Hier erhalten Sie täglich rund um die Uhr kostenlose Unterstützung von Psychologen in allen schwierigen Lebenssituationen; auf Wunsch auch anonym (zum Ortstarif).

Beratung zum Gesundheitsschutz bei Aufräumarbeiten:

Die Präventionsmitarbeiter der SVLFG stehen für Beratung zur Verfügung. Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz ist Hermann Josef Hillen (Tel. 0173 5398816), in Nordrhein-Westfalen Torsten Papke (Tel. 0173 7273683), in Südbayern Ernst Stenzel (Tel. 0171 8108818) und in Sachsen Dr. Simone Otto (Tel. 0174 3330960). Alle Ansprechpartner der Prävention sind auch im Internet genannt unter: www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention

Versicherungsschutz für Helfende (E-Mail: BG-Leistung@svlfg.de):

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen. Gleich, ob hierbei die Unfallkasse oder die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) zuständig ist, kann die Unfallmeldung an die LBG gerichtet werden. Sie kümmert sich um die Weiterleitung an die zuständige Unfallkasse.

Scheuen Sie sich nicht, diese Angebote bei Bedarf zu nutzen. Sie kennen Nachbarn, Berufskollegen oder weitere Personen aus der Grünen Branche, die die Hilfe der SVLFG brauchen? Bitte geben Sie diese Information weiter, damit allen geholfen werden kann. Die SVLFG informiert auf diese Weise proaktiv rund 10.000 Mitglieder.

Quelle: SVLFG