Zunehmende Anforderungen an die Raumordnung der Landwirtschaftskammer

Bei der Ausschusssitzung Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz am 3. September 2014 wurde über die Aufgaben der Landwirtschaftskammer und des Referates Raumordnung angesichts des Strukturwandels diskutiert.

Zu Beginn der Sitzung bat der Vorsitzende Rudolf Schneichel den Ausschussvorsitzenden Ralph Gockel um einen kurzen Sachstandbericht über die Bodenordnung. Die im Jahr 2014 einzuleitenden zehn Bodenordnungsverfahren haben überwiegend agrarstrukturelle Zielsetzungen. Lediglich ein reines Waldflurbereinigungsverfahren und zwei naturschutzorientierte Verfahren mit Beweidungskonzepten dienen nicht unmittelbar der Verbesserung der Agrarstruktur. Die Ausschussmitglieder bedauerten die Anzahl von nur zehn Verfahren, da in den einzelnen Regionen ein erheblich höherer Bedarf an Bodenordnung besteht. Zu den neuen Rahmenbedingungen der Förderung ab 2015 berichtete Gockel über die geplante Kürzung der Förderung der Bodenordnung bei gleichzeitiger Anhebung der Fördersätze für den Wegebau außerhalb der Flurbereinigung. Die Entwicklung beim Wegebau wird von den Ausschussmitgliedern begrüßt. Einen zusätzlichen Bonus von 5 bzw. 10 % wird es für die Verfahren in ILE-Regionen und in LEADER-Regionen geben. Während für die LEADER-Regionen derzeit ein Antragsverfahren läuft, müssten sich die ILE-Regionen für eine höhere Förderung von 5 % in einem gesonderten Verfahren bewerben. Da die Rahmenbedingungen hierzu noch nicht feststehen, wird Ralph Gockel das Ministerium bitten, in einer der nächsten Sitzungen hierüber zu berichten. Christa Klaß, Vorstandsmitglied der Landwirtschaftskammer empfahl, schon bald die möglichen Verbandsgemeindeverwaltungen anzuschreiben, um das Interesse für die ILE-Anträge und eine höhere Förderung des Wegebaus zu wecken. Mit der höheren Förderung von 10 % in LEADER-Regionen wird ein weiteres Mal deutlich, dass LEADER-Regionen in Zukunft auch eine Bedeutung für die Landwirtschaft haben. 

Zum Grundstückverkehr diskutierten die Ausschussmitglieder erneut die Genehmigungspflicht beim Erwerb von Flächen durch Kirchen und Naturschutzverbände. Der Ausschuss war sich einig, die bisher geltenden Rahmenbedingungen beizubehalten. Ebenfalls sieht der Ausschuss keinen Handlungsbedarf, die Freigrenze für den Grundstückerwerb von 0.5 ha LF und 0,1 ha Rebfläche in den Regionen abzusenken, in denen beispielsweise keine Flurbereinigung stattgefunden hat. 

Umfangreich diskutiert wurde über die Aufgabenbereiche des Referates Raumordnung der Landwirtschaftskammer. Die Aufgaben sind jeweils als Produkte definiert. Für alle Produkte kann der Arbeitsaufwand, die mögliche Gebühreneinnahme und die Anzahl der Fälle dargestellt werden. 

Dabei lassen sich vier Gruppen von Aufgaben feststellen:

Es gibt Pflichtaufgaben, da die Landwirtschaftskammer nach dem Landwirtschaftskammergesetz Träger öffentlicher Belange in der Bauleitplanung, beim Straßenbau und weiteren öffentlich-rechtlichen Planungen ist. Die Mitwirklung nach dem Grundstückverkehrsgesetz, nach dem Flurbereinigungsgesetz ist gesetzlich verankert. Ebenso ist die Mitwirkung in den Naturschutzbeiräten und den Planungsgemeinschaften als Pflichtaufgabe anzusehen. Nahezu zwei Drittel der Arbeitskapazität der Mitarbeiter des Referates Raumordnung fallen auf diesen Bereich, für den keine Gebühren erhoben werden können und die somit vollständig aus dem Aufkommen des Landwirtschaftskammerbeitrages sowie einem Zuschuss aus dem Ministerium finanziert werden muss. Zu den freiwilligen Aufgaben des Referates Raumordnung gehören die Stellungnahmen zu Anträgen und Vorgängen, hier ist eine Gebühreneinnahme möglich, die zukünftig bei individuellen Leistungen für den Einzelbetrieb erhöht werden sollen. 

Für eine Reihe von Fachgebieten werden von der Landwirtschaftskammer landwirtschaftliche Fachbeiträge erstellt. So zur Regionalplanung, für die Landschaftsplanung und für die Natura 2000 Gebiete. Da diese Planerstellungen, die jedoch nur einen geringen Umfang der Arbeit der Landwirtschaftskammer einnehmen, im Eigeninteresse der allgemeinen Landwirtschaft ist, sollen, so die Auffassung im Ausschuss, hierfür keine Gebühren erhoben werden. Ein letztes Tätigkeitsumfeld umfassen Sonstige Tätigkeiten und Produkte. Hier soll gerade für die Fälle, bei denen landwirtschaftliche Betriebe einen Vorteil haben zukünftig noch konsequenter eine Gebühr in Rechnung gestellt werden. 

Der Ausschussvorsitzende Schneichel stellte fest, dass die Arbeit der Raumordnung der Landwirtschaftskammer einen hohen Stellenwert besitzt und für die Landwirtschaft im Allgemeinen eine sehr wichtige Bedeutung hat. Eine Kürzung der Aufgaben wird daher vom Vorsitzenden und vom Ausschuss als nicht zielführend angesehen. Ein verstärktes Engagement der Raumordnung wird bei der Regionalplanung bei der Inanspruchnahme von Flächen durch Kompensationsmaßnahmen und bei der Entwicklung von Strategien zur Sicherstellung der landwirtschaftlichen Nutzung gelegt. Der Ausschussvorsitzende Schneichel versprach den Mitgliedern, die genannten Aspekte bei der im November stattfindenden Vollversammlung entsprechend einzubringen. 

Ralph Gockel, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Bad Kreuznach