Zukunft mobiler Schlachtstätten und Weideschlachtung in Rheinland-Pfalz

Bei den Möglichkeiten und Perspektiven der Direktvermarktung von Fleisch spielt die Verfügbarkeit gut erreichbarer Schlachtmöglichkeiten in Betriebsnähe eine zentrale Rolle.

Dies gilt für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Geflügel gleichermaßen. Eine besondere Variante bieten mobile Schlachtstätten oder der Kugelschuss auf der Weide. Gerade mit solchen Möglichkeiten gelingt es, den wachsenden Forderungen nach Tierwohl, der Reduzierung von Stress für die Tiere und einer Vermeidung oder deutlichen Verkürzung von Tiertransporten in besonderer Weise gerecht zu werden. Dies kommt sowohl direktvermarktenden Tierhaltern als auch verantwortungsbewussten Kunden sehr entgegen. Es bieten sich zudem Wertschöpfungspotenziale für Tierhalter in Rheinland-Pfalz, auch mit kleineren Beständen.

Coronabedingt hat die Diskussion um alternative Schlachtmöglichkeiten an Bedeutung gewonnen. Gerade für Rheinland-Pfalz mit einer niedrigen Viehdichte und vergleichsweise wenigen Schlachtbetrieben in der Fläche wären solche Möglichkeiten besonders wichtig. Diese Diskussion wird sowohl auf EU- und Bundesebene als auch in Rheinland-Pfalz geführt. Die Position der Landesregierung ist in einer Veröffentlichung des Landtages dargelegt. Hieraus wird deutlich, dass auch die Landesregierung in Rheinland-Pfalz „ausdrücklich alle Bestrebungen unterstützt, die darauf abzielen, die rechtlichen Rahmenbedingungen der sog. hofnahen, mobilen oder teilmobilen Schlachtung landwirtschaftlicher Nutztiere zu erleichtern. Den landwirtschaftlichen Betrieben sowie den vor Ort ansässigen Schlachtbetrieben soll es leichter möglich sein, Nutztieren Transportwege zu ersparen, den Arbeitsschutz für das Personal zu verbessern und die regionale Wertschöpfung zu steigern. … Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene dafür ein, die EU- und bundesrechtlichen Rahmenbedingungen zu erleichtern. Die rechtlichen Möglichkeiten werden ausgenutzt und die Betriebe entsprechend beraten.“

Während einige Dinge erst nach rechtlichen Anpassungen möglich wären - beispielsweise beim Kugelschuss auf der Weide -, der derzeit nur bei ganzjährig auf der Weide gehaltenen Rindern zulässig ist, gibt es für mobile und teilmobile Schlachtverfahren bereits Spielräume, die im Rahmen der behördlichen Zulassung auf Kreisebene genutzt werden können. Wie aus dem Landtagspapier hervorgeht, wenden in Rheinland-Pfalz derzeit bereits 42 Betriebe den Kugelschuss auf der Weide bei Rindern an. Zwei Betriebe sind für eine teilmobile Schlachtung zugelassen, drei weitere Betriebe streben es an. Dies verdeutlicht, dass solche Zulassungsverfahren grundsätzlich möglich sind und mit Unterstützung der zuständigen Behörden noch stärker Einzug in die Praxis halten könnten, was den Wünschen viele Erzeuger und auch Verbraucher entsprechen würde.

Ergänzender Hinweis:
Sollten Sie weitergehende Fragen rund um alternative Schlachtverfahren haben oder sich über derzeitige Fördermöglichkeiten erkundigen wollen, können Sie sich gerne unter EA@lwk-rlp.de an das Beratungsteam Einkommensalternativen der Landwirtschaftskammer wenden.