Wissing: Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2022 wird eröffnet

Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2022 können vom 3. Mai 2021 an gestellt werden. Die Antragsfrist (Frühjahr) endet am 31. Mai 2021. Eine weitere Antragsfrist (Herbst) ist im Zeitraum vom 1. bis 30. September 2021 vorgesehen. Dies hat Weinbauminister Dr. Volker Wissing mitgeteilt.

Standardmäßig sollte der erste Antragszeitraum gewählt werden, damit die Rodung mit Erlaubnis gleich nach der Ernte erfolgen kann. Der zweite Antragstermin sollte nur für im Spätjahr neu erworbene Flächen genutzt werden.

Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet Winzerinnen und Winzern die Möglichkeit, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse und veränderte klimatische Bedingungen auszurichten. Die Wiederbepflanzung kann mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen.