Wissenstransfer ist das Gebot der Stunde

Der Auschuss für Ackerbau und nachwachsende Rohstoffe der Landwirtschaftskammer befasste sich bei seiner letzten Sitzung mit den Themen Beratung, Saatgutversorgung, Greening, Pflanzenschutz, Präzisionslandwirtschaft und Düngeverordnung.

Der Vorsitzende Adolf Dahlem, Gundersheim, konnte eine große Zahl der Mitglieder begrüßen.  Ein besonderer Willkommensgruß galt den Referenten des Tages: Dr. Rolf Pietrowski, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF), Mainz, Dr. Gerhard Schilling, Hofgut Wiesenmühle, Monsheim, Christoph Bai, AMG Landberatung, Alzey, Prof. Dr. Jan Petersen, Fachhochschule Bingen, Oliver Starck, Firma Reichhardt, Hungen und Gisela Horix, MULEWF.

Dr. Pietrowski ging zunächst auf die aktuellen Herausforderungen der Landwirtschaft ein. Beratung und damit Hilfestellung für die Landwirte sei nach wie vor wichtig. Man denke nur an neue Schädlinge wie die Kirschessigfliege, die in diesem Herbst vielen Winzern Sorge bereitet habe. Weiterhin gelte im Ministerium der Grundsatz: Unabhängigkeit der Beratung sowie Schule und Beratung in einer Hand. Auch Ministerin Ulrike Höfken sei ein Fan "Staatlicher Beratung", da damit eine unabhängige Beratung sichergestellt sei.

Der Landesrechnungshof (LRH) fordert aber folgendes: Straffen der Organisationsstruktur,  Aufgabe unnützer Beratungsbereiche, Vermeiden von Doppelzuständigkeit, Erheben von Gebühren und Abbau des Personals um 80 %. Diesen Vorgaben müsse man sich stellen, betonte  Dr. Pietrowski. Von den 250 Mitarbeitern, die mit Schulungs- und Beratungsaufgaben betraut sind, sind zuletzt etwas mehr als 100 in der Landwirtschaft, dem Weinbau und im Bereich Ernährung beratend tätig gewesen. Die Kosten hierfür betragen jährlich 9,6 Mio. €.

Vor einigen Monaten wurde eine Arbeitsgruppe zur zukünftigen landwirtschaftlichen Beratung eingerichtet, die nun ein Konzept vorgelegt hat. Demnach ergeben sich drei Arbeitsbereiche. Zum einen die Entwicklung von Strategien zu Reaktion auf den Klimawandel und zur Steigerung und damit Sicherung einer ausreichenden  Nahrungsmittelproduktion. Zum andern die Sicherstellung einer Bewirtschaftung im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und gesellschaftlichen Erwartungen. Und zum dritten die Unterstützung von betrieblichen Anpassungen an veränderte ökonomische Rahmenbedingungen. Ziel sei es, über ein integrierendes Beratungskonzept die gesamte Bandbreite einer Unternehmensberatung bis hin zur Beratung zum Schutz und zur Pflege von öffentlichen Gütern in der betrieblichen Beratung zu verankern, erläuterte der Vertreter des Ministeriums. Schwerpunkte einer solchen Beratung sind der Erhalt und der Ausbau einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen Umwelt und naturschonenden, anpassungs-fähigen, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft.

Zu den Gebühren sagte Dr. Pietrowski, dass sich grundsätzlich alle Beratungsbereiche mit Gebühren versehen lassen, da ja eine Leistung erbracht werde. Allerdings würden Überlegungen dahingehend gemacht, vom Landwirt und Winzer nur dann Geld für die Dienstleistung zu verlangen, wenn sich durch die Beratung ein unmittelbarer Nutzen für ihn abzeichne. Es sei nicht daran gedacht, vom Landwirt die vollen Kosten über den Gebührenbescheid einzufordern, sondern eine anteilige Kostenübernahme von etwa 10 %.

Den Ratsuchenden werden entsprechend ihren Bedürfnissen Beratungsmodule angeboten, die systematisch aufeinander aufbauen; inhaltlich vom Allgemeinen zum Besonderen. Je spezieller die Aufgabe für den Berater werde, umso höher soll dann der finanzielle Beitrag des Landwirts sein.

Bevor das Konzept umgesetzt wird, sind noch interne Abstimmungen mit dem Finanzministerium erforderlich, damit die Gebühreneinnahmen zweckgebunden für die Beratungsaufgaben verwendet werden können und nicht im Bereich der allgemeinen Einnahmen verbucht werden. Danach ist eine Umsetzung als Ergänzung der laufenden Beratung vorgesehen. Entsprechend der Nachfrage durch die Landwirte und Winzer werden dann neue Berater eingestellt, betonte Dr. Pietrowski abschließend.

In der Aussprache wurde der Personalabbau bei der Staatlichen Beratung und der Landwirtschaftskammer scharf kritisiert. Die etwa noch 100 Beratungskräfte in der staatlichen Beratung seien viel zu wenig, um den großen Veränderungen, denen sich die Landwirte täglich stellen müssten, gerecht werden zu können. Eine erfolgreiche Ausbildung und Beratung könne mit der Entwicklung der Marktanteile gemessen werden. Würde dieser Maßstab angesetzt, so schneide der landwirtschaftliche Bereich schlecht ab. Sowohl im Ackerbau als auch in der Viehhaltung, insbesondere Schweinhaltung, habe man Marktanteile an andere Bundesländer abgeben müssen. Es wird vielfach ein verbessertes Angebot hin zur begleitenden Beratung im Bereich der Betriebswirtschaft gefordert. Eine erfolgreiche Unternehmensberatung sei mehr als Förderberatung, die die Kammer anbiete. Man müsse nur sehen wie es die Kammern im Norden und Nordwesten der Bundesrepublik machen.

Dr. Pietrowski stimmt den Ausführungen vieler Wortbeiträge zu. Gerade mit dem neu entwickelten Beratungskonzept wolle man im Bereich der Unternehmensberatung für die Landwirte ergänzende Beraterangebote anbieten, so der Referent abschließend.

Der Vorsitzende Dahlem appellierte: ein schrumpfender Wirtschaftsbereich, der ständig die Kostenstruktur im Auge behalten und sich den immer neuen Herausforderungen stellen müsse, brauche mehr und nicht weniger Beratung, am besten eine „begleitende“ Beratung. Ein regelmäßiger Gedankenaustausch auf den Betrieben zwischen Berater und Landwirt sei unabdingbar. 

Züchtung ist Erfolgsgarant

Zunächst geht  Dr. Schilling auf die Organisationen im Zusammenhang mit der Saatgutbereitstellung ein. An erster Stelle stehen die Züchter, die die neuen Sorten entwickeln. Danach werden diese Sorten bei den Vermehrern angebaut, um Saatgut für den Konsumanbau zur erhalten. Dieses wird dann vom privaten Landhandel oder dem genossenschaftlichen Handel erfasst und dann über den Groß- und/oder Einzelhandel vertrieben. Wegen der meist großen Betriebe in den neuen Bundeserländern entfällt dort die Einzelhandelsstufe, erläuterte Dr. Schilling.

Zur Finanzierung der Saatgetreidebereitstellung erwähnte er, dass nur 55 % der Ackerbauern die Nachbaugebühren ordnungsgemäß entrichten. Die andern zahlen nicht. „Dadurch entstehen Mindereinahmen von 10 bis 15 Mio. Euro, betonte er. Deshalb sei die Finanzierung der Saatgutvermehrung auf Dauer nicht gesichert. Außerdem führe dies zu einem enormen Zwang Kosten einzusparen und damit zum Wachstum. “Groß fresse Klein“, so die einprägsamen Worte Schillings. Dieser Entwicklung habe auch der Saatbauverband Rheinland-Pfalz dadurch Rechnung getragen, indem ein Zusammenschluss mit den Verbänden im Rheinland und in Hessen zum Saatbauverband West erfolgt sei, berichtete er.

Die Vermehrungsflächen sind in den letzten 10 Jahren erheblich eingeschränkt worden. So ging die Fläche von 239.000 ha in 2004 auf 182.000 ha in 2013 zurück. Ursache für diese Entwicklung sind zum einen die gestiegenen Erntemengen,  zum andern aber auch die rückläufige Nachfrage nach zertifiziertem Saatgut, wegen eigenem Nachbau. Aktuell liege der Saatgutwechsel bei ca. 50 %, stellte er fest.

Nach der Fusion zum Saatbauverband West kommt diese Vereinigung auf 23.000 ha Vermehrungsfläche. Damit erreichen wir in Deutschland von der Größe her nicht den 1. Platz sondern nur den 4.; Insbesondere die Verbände in den neuen Bundesländern haben mehr Fläche und damit mehr Mitspracherecht, wenn es um Entscheidungen geht, bedauerte er.

Auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette beobachte man erhebliche Konzentrationsprozesse, stellte Dr. Schilling weiter fest. Hierzu seien alle Beteiligten gezwungen, um mit den immer geringeren Spannen noch auf die Kosten zu kommen.

Zum Saatgutpreis sagte er: „Zum Grundpreis kommen der Vermarktungszuschlag, die Z-Lizenz, die VO-Gebühr, die Kosten für Beize und Verpackung, die Transportkosten und die Handelsspanne der W-Stufe hinzu“. Schlussendlich liegt der Preis für zertifiziertes Saatgut dann bei 46,50 €/dt, anstatt 38,50 €/dt bei eigenem Nachbau. Aus seiner Sicht ist der Nachbau ein schlechtes Geschäft. Zum einen verzichten diese Landwirte auf den züchterischen Fortschritt und zum andern setzen sie für ihre Arbeitszeit nicht den Lohn an, der notwendig ist.

Um die Finanzierung der Saatgutvermehrung zu verbessern und damit zu sichern, empfiehlt Dr. Schilling das „Flaschenhalsprinzip“. Über den Antrag für die Flächenprämie wird jedes Jahr der Umfang der einzelnen Kulturen erfasst. Diese Zahlen könnten dann als Grundlage für die Gebührenerhebung verwendet werden. Über  eine solche Umlage müssten alle Erzeuger zahlen. Ein solches Vorgehen wäre auf jeden Fall zu rechtfertigen, da alle vom Fortschritt profitieren. Mit einer solchen Regelung würde die Quote beim Saatgutwechsel steigen und der Nachbau zurück gehen, betonte Dr. Schilling abschließend.

In der Aussprache wurde die unzureichende Disziplin der Getreidebauern angesprochen. Es sei nicht in Ordnung, dass eine Vielzahl nicht den gesetzlichen Vorgaben der Abgabe beim Nachbau nachkomme. Dadurch wird der züchterische Fortschritt gebremst, von dem alle einen wirtschaftlichen Nutzen haben. Die beim Saatgutwechsel nicht oder nur bedingt mitmachen müssen davon überzeugt werden, dass sich ein kompletter Saatgutwechsel bezahlt macht. 

Greening- Jeder muss rechnen!

Christoph Bai sprach zunächst die drei Maßnahmen, die „Greening“ vor sieht an: die Anbaudiversifizierung für den Ackerbau, den Dauergrünlanderhalt und die ökologischen Vorrangflächen. Zukünftig werden 30 % der  bisher erhaltenen Direktzahlungen für diese Maßnahmen bereitgestellt. 

Die Diversifizierung des Ackerbaus betrifft Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerfläche. Die Betriebe mit weniger als 30 ha müssen mindestens zwei Kulturen anbauen, wobei eine höchstens auf 75 % der Fläche stehen darf. Betriebe mit mehr Fläche müssen ihre Äcker mit mindestens drei Kulturen bestellen. Die Hauptkultur dürfe dabei auf höchstens 75 % der Fläche stehen und 5 % müsse mindestens für die wirtschaftlich schwächste Ackerfrucht vorgesehen werden, erläuterte Bai.

Zu den ökologischen Vorrangflächen erwähnte er, dass diese auf 5 % der Ackerflächen anzutreffen sein müssten. Allerdings komme hierbei ein Punktesystem ins Spiel, das der ökologischen Bedeutung Rechnung trage. Schwarzbrache habe den Faktor 1,0, dagegen Landschaftselemente wie z.B. Hecken oder Biotope bis zu 2,0. Werde diese Vorgabe mit Zwischenfrüchten (0,3) bedient, so müssten 15 % der Fläche mit mindestens zwei Arten begrünt werden, gab Bai zu verstehen.

Die Betriebsprämie stellt sich zukünftig aus verschiedenen Komponenten zusammen und wird  hektarbezogen gewährt: einheitliche Prämie 175 €, Greening 85 €, zusätzliche Förderung für die ersten 30 ha 50 €, die nächsten 16 ha bringen jeweils 30 € und die Junglandwirte erhalten 43,69 €. Diese Förderung wird aber nach oben begrenzt.

Zur methodischen Vorgehensweise  bei der Berechnung der Auswirkungen erläuterte er folgendes: dem Deckungsbeitrag (DB) der aktuellen Fruchtfolge werde der DB mit den Greening-Maßnahmen gegenüber gestellt. Die Kombination der einzelbetrieblichen Möglichkeiten für die Einhaltung der Vorgaben mit dem geringsten Verlust an DB sei zu wählen, um das Ergebnis zu optimieren, gab Bai zu verstehen. Der DB der Rotation sinkt  zwischen 20 und 50 €/ha, abhängig von den einzelbetrieblichen Möglichkeiten, die sich anbieten oder gewählt werden.

In der Diskussionsrunde kommen die Themen Umbruch der Begrünung erst ab 15. Februar, Regelung für Klein- und Gemischtbetriebe,  Doppelförderung und Zeitrahmen für die Umsetzung zur Sprache. Vieles sei noch nicht abschließend geklärt, bemerkte hierzu Christoph Bai. Schlussendlich müsse aber jeder Betrieb für die einzelbetriebliche Situation das Ganze durchrechnen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen feststellen zu können. 

Resistenzen bei Herbiziden

Seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts haben die Resistenzerscheinungen mehr und mehr zugenommen. Bei allen Wirkstoffgruppen stellen wir eine ähnliche Entwicklung fest. Anbauversuche an der FH Bingen haben ergeben, dass auch eine höhere Dosierung der Mittel und größere Aufwandmengen die Resistenzbildung höchstens bremsen aber nicht verhindern könne, berichtete Prof. Dr. Petersen. Viele Versuche zu diesem Thema haben ergeben, dass die Variation innerhalb der Regionen und innerhalb der Gemarkung vorhanden ist. Auch  ein Austausch zwischen den benachbarten Flächen ist sehr wahrscheinlich. Bei dieser Betrachtung müsse man unbedingt bedenken, dass sich der einmal festgestellte Resistenzstatus schnell ändern könne, so der Experte.

Ursache hierfür war und ist ein zunehmender Einsatz solcher Mittel, weniger Fruchtfolgeglieder in der Rotation und weniger mechanische Bodenbearbeitungs-maßnahmen. Den Unkrautstriegel gebe es nur noch in den alternativwirtschaftenden

Betrieben und die pfluglose Bodenbearbeitung nehme weiter zu, teilte der Hochschullehrer den Zuhörern kritisch mit. Nehme man die Besatzdichte bei Ackerfuchsschwanz als Maßstab, so gelte folgendes: zur Mulchsaat gehe der Besatz durch Pflügen auf unter 70 % zurück und bei Direktsaat steige er auf 116 % an, so die klaren Worte. Auch die Konkurrenzkraft der Getreidesorten spielt eine große Rolle. Zwischen den Konkurrenzstärksten und –schwächsten bestehe gut 30 % Unterschied. Genauso kommt dem Saattermin eine wichtige Bedeutung zu. Seit Jahren versuchen die Ackerbauern die Saat früher in den Boden zu bekommen. Damit wird natürlich die Vegetationszeit verlängert, und damit die Ertragserwartung erhöht. Bei Saat ab Mitte Oktober vermindert sich die Besatzdichte der nicht erwünschten Kräuter und Gräser um 40 – 80 %. Wird Sommerweizen angebaut, so stelle der Ackerfuchsschwanz kein Problem dar, da so gut wie keine Pflanzen mehr zu finden seien, betont der Referent mit Blick auf die Erweiterung der Fruchtfolge.

Was ist zu tun? Generell gilt: Herbizidresistenzen sind  nur aufzuhalten, wenn keine solchen Mittel mehr eingesetzt werden. Diese Forderung ist aber nicht praxisgerecht. Ziel müsse aber sein, die Entwicklungen zu verlangsamen. Deshalb müssten wieder ackerbauliche Maßnahmen zur Verminderung der Besatzdichte in den Mittelpunkt gerückt werden. Und diese vorbeugend, denn wenn Resistenzen da seien, können solche Maßnahmen nur zur Schadensminderung beitragen, erläuterte der Professor.  Wenn zu den ackerbaulichen Maßnahmen zusätzlich Herbizide erforderlich seien, dann aber so, dass ein hoher Wirkungsgrad erreicht werde. Hierbei sollte unbedingt beachtet werden: Termin, äußere Bedingungen, Aufwandmenge, Mischungen und die Ausbringtechnik.  Weiter muss der Ackerbauer auf einen Austausch  der Wirkstoffklassen achten, auf die geeigneten Wirkstoffkombinationen und die unterschiedlichen Wirkmechanismen.

Mehrere Mitglieder des Fachausschusses bedauern in der Aussprache, dass die Winterungen in der Fruchtfolge mittlerweile eine so große Bedeutung einnehmen. Kurzfristig bringen solche Rotationen wirtschaftliche Vorteile. Aber nicht mehr dann, wenn die Mittel zunehmend nicht mehr wirken. Prof. Dr. Petersen appelliert abschließend an alle, auch wieder mehr Sommergetreide anzubauen, damit die  Nachhaltigkeit des Ackerbaus gesichert werde. 

Satellitengestützte Landbewirtschaftung

„Aus einem landwirtschaftlichen Betrieb“, so Oliver Starck, “hat sich das Elektronik- unternehmen Reichardt entwickelt“. Angefangen hat alles mit der Schnitthöhenregelung für Mähdrescher 1985. Heute werden von der Firma automatische Lenksysteme mit GPS und Sensorik angeboten.

Unter Precision Farming verstehe er unter Berücksichtigung von Daten über Boden, Ertrag, Applikationen, geologischer Karten und Wachstumszustände die Pflanzenbestände zu führen. Das Ziel der Verwendung dieser Technik besteht darin, Kosten zu senken, die Landwirte zu entlasten und die Umwelt zu schonen.

Die Entwicklung dieser Technik verlief rasant. Der Durchbruch war Anfang der 90er Jahre mit der teilflächenspezifischen Ertragsermittlung. Ausschlaggebend war die Verfügbarkeit von GPS-Signalen. Ab 1999 waren die GLONASS-Signale für die zivile Nutzung verfügbar. Das erste vollautomatische Lenksystem mit Sensorik kam in diesem Jahr auf den Markt.

Die meisten Neumaschinen verfügen über eine ISOBUS 11783 Schnittstelle. Dies bedeutet, dass (a) Anbaugeräte und Terminal miteinander kommunizieren können, (b) das Traktorterminal die Funktionen des Anbaugeräts steuern kann und (c) kein zusätzliches Terminal notwendig ist.

Zur Technik erwähnte Starck, dass die Ertragskartierung, die Section-Control, die Spurführung und die Anbaugerätelenkung GNSS-gestützt seien. Die Maschinen und Gerätesteuerung erfolgt über Sensorik wie Ultraschall-Sonsoren (PSR SONIC), Reihentaster (PSR TAC), Kamera- und Laser-Technik.

Zur Spurführung gibt es mehrere Signalmöglichkeiten. Das DGPS-Signal lässt eine Spurgenauigkeit von 15-30 cm zu. Dagegen hat das RTK-(Clue)-Signal nur eine Abweichung von 2 cm. Je genauer die Systeme arbeiten, umso mehr Kosten sie.

Für die Spurführung werden verschiedene Lösungen angeboten. Zum einen  die Lenkhilfe und der Lenkradmotor. Diese Geräte lassen sich bei allen Schleppern einfach montieren. Eine bessere und präzisere Spurführung setzt an der Lenkhydraulik an und wird in dieses System integriert. Die Investitionskosten betragen bei der Spurführung zwischen 12 und 15 T€.

Neue Entwicklungen für Anbaugeräte gehen hin zum Verschieberahmen. Mit dieser Technik wird der Spurversatz zwischen Zugmaschine und Anbaugerät aufgehoben. „Insbesondere in Hanglagen ist dies eine Hilfe, um präzise Ergebnisse erreichen zu können“, betonte der Experte.

Die Entwicklung geht in Richtung schlagbezogenes Vorplanen der Feldarbeit abends am Computer. Am nächsten Tag können dann die Arbeiten auch von weniger qualifiziertem Personal ausgeführt werden. Ein weiterer Gedanke geht in Richtung Vorgewendemanagement mit Auto-Wendevorgang. Ohne dass der Fahrer eingreifen muss wendet das Gespann. Das Ausheben und wieder Einsetzen der Geräte erfolgt automatisch. Dem Maschinisten obliegt nur noch die Überwachung des Vorgangs.

„Mit der gezielteren Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln werden wir uns angesichts der Umweltdiskussion alle noch intensiv befassen müssen“, so die Prognose von Starck. Daten zur Erntemenge und –qualität werden ausgewertet und entsprechend  für die Zuteilung der Düngermengen verwendet. Kameras erkennen die nicht erwünschten Gräser und Kräuter und rufen entsprechende Herbizide aus verschiedenen Kammern der Spritze ab. Teilbreitenabschaltung wird mehr und mehr Standard bei Spritzen und Güllewagen.

In der anschließenden Fragerunde steht im Mittelpunkt: was kosten solche Hilfsmittel und was gewinnt der Landwirt damit. Starck weist daraufhin, dass sich die derzeit noch relativ hohen Kosten mit zunehmenden Stückzahlen und kostengünstigerer Elektronik laufend reduzieren werden. Ein großer Teil der Kosten wird heute schon von den Einsparungen bei den Betriebsmitteln ausgeglichen. Man denke nur an die Überlappung oder die Fehlstellen. „Ab ca. 100 ha Anbaufläche erreichen viele Ackerbaubetriebe für diese Technik die Gewinnschwelle.  Außerdem sollte auch die Entlastung des Fahrers nicht außer Acht gelassen werden“, betonte der Vertreter des Hauses Reichardt abschließend. 

Neue Düngeverordnung

Was die Pflanze dem Boden an Nährstoffen entzieht, muss natürlich wieder gedüngt werden, sonst wird eine nachhaltige Landbewirtschaftung nicht sichergestellt, sagte Frau Horix vom Landwirtschaftsministerium am Anfang ihres Vortrags.

Die bilanzierende Denkweise bei der Düngung wird uns in Zukunft noch mehr begleiten. Der Bedarf an Nährstoffen, abgeleitet vom Ertrag und der Qualität der Früchte, und die Vorräte im Boden werden noch mehr in den Mittelpunkt der Düngeplanung treten. Entsprechend sind dann die erforderlichen Mengen zu bemessen und gestaffelt zum richtigen Zeitpunkt der Pflanze zu verabreichen“, betonte die Pflanzenbauspezialistin. 

„Die Höchstgrenze von 170 kg Stickstoff aus organischen Düngemitteln soll auch zukünftig gelten. Allerdings werden solche Stoffe aus Gärresten hinzugezählt. Bisher wurden diese nicht berücksichtig“, erläuterte Horix.

Die Sperrfristen für die Ausbringung von Gülle und Gärresten werden verlängert. Für Ackerflächen soll zukünftig der 1.Oktober und für Grünland der 1. November gelten. Ab dem
1. Februar darf wieder gefahren werden, wenn die Felder befahrbar und nicht gefroren sind. Auch die Verschiebung der Sperrzeit soll wieder möglich sein.

Die Lagerdauer für Gülle und Gärreste wird voraussichtlich bei sechs Monaten bleiben. Allerdings müssen Betriebe mit mehr als 3 GV/ha  und die mit Biogasanlagen wahrscheinlich auf neun Monate aufstocken. 

Der Abstand zu den Gewässern (Uferrandstreifen) muss nun 1 m bei Grünland und 3 m bei Ackerland betragen. Auch ist geplant die Hoftorbilanz einzuführen.  Alle Nährstofffrachten müssten dann aufgenommen und bilanziert werden. In diesem Zusammenhang sei aber noch nicht geklärt, wie sich die vom Betrieb selbst erzeugten Stoffmengen erfassen lassen. „Die meisten Betriebe haben keine Fuhrwerkswaage“, stellte Horix fest.

Auch zur Ausbringtechnik gibt es neue Überlegungen. Nach einer Übergangszeit ist nur noch die bodennahe Ausbringung mit Schleppschlauch oder –schuh erlaubt und die Injektion in den Boden.

Einigkeit bestehe unter den Politikern noch nicht zu den Punkten: verwenden von Daten aus der HIT-Liste, Unterscheidung nach Risikogebieten, 240 kg/ha Stickstoff aus organischen Düngestoffen für bestimmte Gebiete und N-Düngung bei Wintergetreide. 

Die Mitglieder sprechen sich mit Nachdruck gegen weitere Auflagen aus, insbesondere gegen solche, die Investitionen verursachen. Was sollen der weitere Bau von Güllelagern und die Ausweitung der Sperrfrist, wenn im Dezember bei kühlen Temperaturen und meist trockener Witterung die Gülleausbringung am wenigsten Nährstoffverluste verspricht? Aktuelle Versuchsergebnisse bestätigen dies. Der gut ausgebildete Landwirt wird nie zur „Unzeit“ wertvolle Düngemittel ausbringen, da er kein Geld verlieren möchte, so die Meinung der Ausschussmitglieder.

Karl Riedesser Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz