Wiederbepflanzungsrechte verfallen zum 31. Juli 2018
Ob in einem Betrieb entsprechende Altpflanzrechte vorhanden sind, kann im Weininformationsportal (WIP) der LWK RLP überprüft werden. Zudem kann über das WIP umgehend ein Antrag zur Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten in eine Pflanzgenehmigung gestellt werden.
Betriebe, die noch nicht über einen WIP-Zugang verfügen, können die Registrierungsunterlagen hier abrufen. Die Registrierung erfolgt innerhalb kürzester Zeit. Der Zugang kann dann umgehend genutzt werden.
Darüber hinaus geben die LWK-Mitarbeiter in den entsprechenden Dienststellen gerne Auskunft darüber, ob in einem Betrieb Altpflanzrechte mit Ablaufdatum 31. Juli 2018 vorliegen. Anträge auf Umwandlung in eine Pflanzgenehmigung können in Papierform an den Dienststellen eingereicht werden.