Wiederbepflanzungsrechte verfallen zum 31. Juli 2018

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK RLP) weist darauf hin, dass zum 31. Juli 2018 noch nicht genutzte Wiederbepflanzungsrechte aus dem bisherigen Pflanzrechtesystem, entstanden aus Rodungen im Weinwirtschaftsjahr 2004/2005 (1. August 2004 bis 31. Juli 2005), ablaufen und somit unwiederbringlich verloren sind.

Um diese Wiederbepflanzungsrechte noch vor dem Verfall zu nutzen, ist es notwendig, diese schnellstmöglich in eine Genehmigung zur Rebpflanzung umzuwandeln und damit vor dem 31. Juli 2018 eine Pflanzung durchzuführen. Sollte eine Nutzung dieser Rechte nicht mehr gewünscht oder möglich sein, kann die Umwandlung unterbleiben. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass ungenutzte Genehmigungen sanktioniert werden. Eine Umwandlung ist also nur dann sinnvoll, wenn die Genehmigung auch vor dem 31. Juli 2018 für eine Anpflanzung genutzt werden kann. 

Ob in einem Betrieb entsprechende Altpflanzrechte vorhanden sind, kann im Weininformationsportal (WIP) der LWK RLP überprüft werden. Zudem kann über das WIP umgehend ein Antrag zur Umwandlung von Wiederbepflanzungsrechten in eine Pflanzgenehmigung gestellt werden.

Betriebe, die noch nicht über einen WIP-Zugang verfügen, können die Registrierungsunterlagen hier abrufen. Die Registrierung erfolgt innerhalb kürzester Zeit. Der Zugang kann dann umgehend genutzt werden.

Darüber hinaus geben die LWK-Mitarbeiter in den entsprechenden Dienststellen gerne Auskunft darüber, ob in einem Betrieb Altpflanzrechte mit Ablaufdatum 31. Juli 2018 vorliegen. Anträge auf Umwandlung in eine Pflanzgenehmigung können in Papierform an den Dienststellen eingereicht werden.