Wie lassen sich ökologische Auflagen gewinnbringend nutzen?

Ausschuss Ackerbau und NawaRo mit Herbsttagung in Bad Kreuznach.

Der Ausschuss  Ackerbau und Nachwachsende Rohstoffe kam zu seiner Herbstsitzung im Bad Kreuznacher Haus der Landwirtschaft zusammen. Auf dem Programm standen die Novellierung der Düngeverordnung, das neue Landesnaturschutzgesetz, die Wasser-Rahmen-Richtlinie, die Marktberichterstattung und das Greening.

Ausschussvorsitzender Adolf Dahlem  konnte eine große Zahl von Mitgliedern begrüßen dazu den Vizepräsidenten der Landwirtschaftskammer Heribert Metternich und Wilhelm Zimmerlin, Abteilungsleiter Landwirtschaft sowie die Referenten des Tages Gisela Horix und Gundolf Schrenk aus dem Landwirtschaftsministerium in Mainz, Ralph Gockel und Reimund Möcklinghoff, Landwirtschaftskammer, Ute Becker-Keller, BV Agrar, Framersheim und Prof. Dr. Thore Toews, Fachhochschule, Bingen.

Zunächst sprach Dahlem den Punkt Neonicodinoide an. Leider sei die Politik dem Aufruf des Ausschusses bisher nicht gefolgt diese Wirkstoffgruppe wieder zuzulassen: „Dies ist unverständlich, da die alternative Bekämpfung durch wiederholte Spritzungen mit Insektiziden die Umwelt weit mehr belasten und außerdem diese Mittel weniger wirksam sind“.

Zur aktuellen Situation der Landwirtschaft eingehend stellt der Vorsitzende fest, dass sowohl die Ackerbauern als auch die Tierhalter und auch die Winzer bessere Erlöse brauchen um die Familien zu ernähren und die Betriebe weiterentwickeln zu können. Unbefriedigende, nicht kostendeckende Preise bei fast allen Erzeugnissen sei leider Realität. „Zum Glück war die Ernte bei den Mähdruschfrüchten besser als vorausgesagt“. Aber dennoch mache es keinen Sinn zu jammern. „Wir als Unternehmer sind keine Unterlasser, sondern unternehmen etwas, um die Situation zu verbessern“.

Humusdünger

Giesela Horix stellte neue Überlegungen zum Humusdünger im Zusammenhang mit der Novellierung der Düngeverordnung vor. Dabei sprach sie an, dass die Nährstoffe im Wirtschaftsdünger niemals im Jahr der Ausbringung vollständig umgebaut werden und damit mineralisiert als Pflanzendünger zur Verfügung stehen. Vielmehr wirken diese Düngemittel über mehrere Jahre, da sie schwer abbaubare Stoffe, wie beispielsweise Holzstoff enthalten. „Deshalb kann man die enthaltenen Nährstoffe auch nicht vollständig der Düngebilanz im Jahr der Ausbringung anlasten. Der Stickstoff im Stallmist wirkt zunächst zu 55,7 Prozent als humusproduktiv und steht damit der Pflanze zunächst als Nährstoff nicht zur Verfügung. Dieser Teil unterliegt dann auch keiner Auswaschung. Ein anderer Teil mit 27,9 Prozent ist organisch leicht abbaubar und der Rest liegt mineralisch löslich vor. Die beiden letztgenannten Fraktionen dienen zunächst als Nährstoffe für die Pflanzen. Anders ist die Verteilung bei der Schweinegülle: 11,9 Prozent dienen der Humusbildung, 10,6 Prozent sind leicht abbaubar und 77,5 Prozent unmittelbar pflanzenverfügbar. Auch nach der Separierung von Gülle oder Gärresten liegen unterschiedlich wirksame Produkte vor. Die Gärreste haben in der festen Phase nur 7,7 Prozent mineralisch löslichen Stickstoff, im flüssigen Teil sind es 50,6 Prozent. „Es ist also nicht sachgerecht, wenn alle Wirtschaftsdünger gleich behandelt werden. Nur eine  gezielte Vorgehensweise ist angebracht“. Die bisher gekannten Regelungen zu Stickstofffrachten und -vergleichen wurden aus den Erkenntnissen zu flüssigen organischen Düngern abgeleitet. Deshalb sei es angebracht, die EG-Nitratrichtlinie dahingehend zu prüfen,  die humusbildenden organischen Düngemittel  nicht der vorgesehenen Stickstoffbegrenzung zu unterwerfen.
Änderungen in der Düngeverordnung bedürfe es dann in den Abschnitten Aufbringen auf gefrorenem Boden, 170 kg Stickstoffgrenze, Sperrzeiten, unvermeidbare Überschüsse, Lagerkapazität und Mindestwerte für die Ausnutzung im Ausbringungsjahr.

In der Aussprache wurde die Separierung angesprochen. Das Trennen von flüssig und fest hat neben den Vorteilen beim Transport auch Vorteile hinsichtlich der Düngeproblematik. Zum einen werden durch die Verbringung der festen Phase in entferntere  Ackerbaustandorte angereicherte Nährstofffrachten preisgünstig bewegt, da weniger Wasser zu fahren ist. Und zum andern erhalten diese Ackerböden Dünger, der die Humusbilanz positiv beeinflusst, so der Tenor der Diskussion.

Heribert Metternich: „Bei einem Viehbesatz von unter 0,8 GV/ha besteht in Rheinland-Pfalz kein politischer Handlungsbedarf. Die bestens ausgebildeten Landwirte brauchen keine verordnete Sperrfrist. Die wissen genau, wann der Wirtschaftsdünger am besten wirkt und dann nicht die Umwelt belastet.

Landwirtschaft und Naturschutz

Das neue Naturschutzgesetz wurde am 6. Oktober beschlossen und gilt seit dem 16. Oktober, so Gundolf Schrenk. In einem mehrjährigen Prozess wurden die im Gesetz stehenden Regelungen von allen Beteiligten beraten und beschlossen. Ziel dieses Gesetzes sei es agrarpolitischen und ökologischen Belangen gerecht zu werden und  vor allem den Flächenverbrauch zu vermindern.
Die vielfachen Eingriffe in die Natur, die meist Flächen beanspruchen,  insbesondere für Infrastrukturmaßnahmen, bedürfen eines Ausgleichs. Da Beschaffung von Ersatzflächen meist landwirtschaftlich genutzte Grundstücke betrifft und damit in Konkurrenz zu dieser Nutzung steht, wurde das Instrument der Ersatzzahlung geschaffen. Diese Gelder werden dann verwendet um schon vorhandene „Ökoflächen“ aufzuwerten. So kann der Erhalt von Grünlandflächen und Pflege dieser nach bestimmten Vorgaben eine ökologische Verbesserung bringen.  Die Aufrechterhaltung einer bestimmten Qualität bedarf der regelmäßigen Pflege. Hierfür eignen sich oft am ehesten die Landwirte. Diese verfügen über Technik, die  neben der Feldbewirtschaftung auch für die Landschaftspflege eingesetzt werden kann. Auch finanziell  profitieren sowohl der Naturschutz als auch die Landwirtschaft, da die Landwirte zu Grenzkosten die Dienstleistung günstig anbieten können, betonte Schrenk.
Die beschlossenen Naturschutzprojekte werden zunächst 3 Jahre lang von der Naturschutzbehörde verwaltet und von der Stiftung Natur und Umwelt (SNU) finanziell gefördert. Nach dieser Zeit gehen die Projekte in die Verwaltung der SNU über. Zukünftig ist die Landwirtschaft im Stiftungsvorstand dieser Organisation vertreten. “Damit ist die Landwirtschaft an entscheidender Stelle eingebunden“, betonte Schrenk.
Um sicherzustellen, dass keine gentechnisch veränderte Pflanzen in Naturschutzgebieten freigesetzt werden, ist der Anbau von solchen veränderten Organismen näher als 3 km zu diesen Gebieten verboten.
Auch dem besonderen Artenschutz widmet sich das neue Gesetz. So komme den seltenen Tieren beispielsweise Schwarzstorch, Fischadler, Baum-und Wanderfalke, Uhu, Weihen, Milan, Wespenbussard und Eisvogel ein besonderer Schutz zu. „Eine besondere Rücksichtnahme verlangen diese Tiere vom 1. März bis 31. Juli für die Brut und Pflege der Jungen.“

In der Diskussion begrüßen die Teilnehmer die „Annäherung“ von Landwirtschaft und Naturschutz. Insbesondere die verbesserte Mitsprachemöglichkeit der Landwirte im Vorfeld der Entscheidungen und die Pflegegelder, die den Landwirten zu gute kommen können, fanden Zustimmung.

Wasser und Pflanzenschutzmittel

Zur aktuellen Situation der Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässern und zur Verminderung dieser referierte Ralph Gockel. „Nach wie vor gelangen zu viele Spritzmittel in die Kläranlagen, betonte er. Neben dem zu viel an Nitrat und Phosphat  in Grund- und Oberflächengewässern sei dies ein Problem, da man die EU-Wasser-Rahmen-Richtlinie mit den festgestellten Werten nicht einhalten  könne.
Oft würden Landwirte bei Pflanzenschutzmaßnahmen unbewusst zu diesen Umweltbelastungen beitragen. Ein zu früh geöffneter Hahn sorgt beispielsweise oft dafür, dass Mittel auf den Wirtschaftsweg gelangen und von dort über den Bach in die Kanalisation. Ein weiterer Eintragspfad ist die Reinigung der Pflanzenschutzspritze auf dem befestigen Hofgelände. „Meist gelangen dann Mittel über das Ableitsystem des Oberflächenwassers in den Kanal und dann ins Klärwerk.“ Auch Reste von Pflanzenschutzmittel werden nach wie vor bei solchen Reinigungsarbeiten einfach abgelassen. „Diese Pflanzenschutzbrühe gehört auf die zu behandelnde Kultu.“ Es sei allemal besser nochmals über den Bestand zu fahren als im Hof einfach den Hahn zu öffnen.

Maßnahmen zur Verbesserung der Lage standen im Mittelpunkt der Diskussion. Um eine Besserung der Situation zu erreichen will das Ministerium ein  Merkblatt über den Umgang mit Pflanzenschutzmittel und Reinigung der Gerätschaften herausbringen. Auch werde diese Broschüre Informationen zur Gestaltung und Ausführung eines Reinigungsplatzes haben.  

Preismeldungen

Reimund Möcklinghoff informierte über die Marktberichterstattung der Landwirtschaftskammer. Von 33 Meldebetrieben werden wöchentlich die Erzeugerpreise eingeholt. Vom Handel kommen 17 Meldungen und die Genossenschaften tragen mit 15 Meldern zur Erhebung bei. Auch werden Notierungen der Warenterminbörsen erfasst. Die Daten werden auf Plausibilität geprüft, gewichtet, redaktionell und graphisch aufbereitet und dann in den Bauernzeitungen veröffentlicht. Danach wird das Datenmaterial an andere Stellen weitergereicht, die solche Daten für ihre Zwecke benötigen, So an die Agrarmarkt-Informations GmbH (AMI). Diese Nachfolgeorganisation der ZMP veröffentlicht die bundesweiten Zahlen. Aber auch an den Verband der Landwirtschaftskammern  (VLK) oder der Deutschen-Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
Im Weiteren ging der Referen auf die Merkmale ein, die der Meldung zugrunde liegen. Neben der Menge werden auch die Qualitätskriterien erfasst. Oder die Zahlungsbedingungen, die dem Kauf zugrunde gelegt werden. Ziel hierbei sei die Vergleichbarkeit der Daten.
Auf die Problematik der Marktpreisermittlung eingehend wies Möcklighoff auf unterschiedliche Preise in der Region und im Vergleich der Bundesländer hin. Gründe hierfür sind meistens unterschiedliche Transportkosten. Händler und Genossenschaften entlang der Wasserstraßen können mehr zahlen, da der Transport zum Verladehafen entfällt. „Gleiches gilt auch wenn Mühlen, Futtermittelwerke oder Mälzereien in der Nähe der Erzeuger liegen.“
Zum Schluss erwähnte Möcklinghoff noch die Kosten der Marktberichterstattung. Insgesamt betragen die Sach- und Personalkosten rd. 190.000 € jährlich. Mehr als die Hälfte dieser Kosten werden durch den Verkauf der Daten wieder erwirtschaftet.

Viele der Mitglieder des Ausschusses bekundeten Zweifel an den genannten Zahlen der aufnehmenden Hand. Es sei nicht in ihrem Sinne die höchstmöglichen Preise zu nennen. Möcklinghoff stellte diese Bedenken nicht infrage. Wenn die Preise auch tendenziell zu niedrig seien, so könne jeder Ackerbauer diese als objektive Orientierung nutzen. Wenn er dann mehr erziele, dann sei dies ja gut so. Entscheiden sei, wie man diese Preisberichterstattung nütze.

Preisbildung

Bevor Ute Becker-Keller im Landhandelbetrieb einstieg war sie im Börsenhandel tätig.  „Wie jeder von uns gelernt hat“, so Becker-Keller,“ bildet sich der Preis als Ergebnis von Angebot und Nachfrage“. Die großen „Unbekannten“ sind aber das Angebot und die Nachfrage. Diese Größen sind immer im Fluss und werden von immer mehr Faktoren beeinflusst. Die wichtigsten  das Angebot beeinflussende Faktoren sind der Preis vor der Aussaat, die Anbaufläche, die Vorräte und das Wetter. Andererseits wird die Nachfrage insbesondere vom Bevölkerungswachstum, den verfügbaren Einkommen, den Tierbeständen, den Wirtschaftskrisen und dem Ölpreis bestimmt. „Vom sinkenden Ölpreis ist auch die Bioverspritung von Getreide betroffen. Beim derzeitigen Ölpreis werden die Bioethanolfabriken zumindest vorübergehend stillgelegt.“ Fast 10 Prozent der weltweiten Getreideerzeugung gelangte über diesen „Veredlungsschritt“ bis vor einem Jahr in die Tanks der Kraftfahrzeuge.
Abschließend stellte Ute Becker-Keller fest, die Preisbildung unterliege zunehmend mehr Meinungen, mehr Einflüssen, schnellerer Informationsübertragung und damit stärkeren Schwankungen. Dadurch wachse die Unsicherheit, mit dieser ändere sich das Einkaufsverhalten der Verarbeiter und dies habe wiederum Rückwirkungen auf die Preisbildung. „Deshalb werden gute Prognosen immer schwieriger.“
Wann kann mit größtem Erfolg vermarktet werden?  Auf diese zentrale Frage gab es keine konkrete Antwort von Frau Becker-Keller. “Sinnvoll ist es die Märkte und die Witterung aufmerksam zu verfolgen. Stimmt der Preis gegenüber den Erzeugungskosten, d.h. wird die Gewinnschwelle überschritten, so sollte zumindest eine Teilmenge verkauft oder unter Kontrakt genommen werden.“ Weiter empfahl sie durch unterschiedliche Verkaufstermine das Risiko zu splitten.

Greening 2015

Zunächst ging Prof. Dr. Thore Toews auf die Situation zwischen Verbraucher und Medien ein. Die Medien würden immer nach aktuellen, meist schlechten Meldungen suchen. Mit solchen Beiträgen könne man höhere Einschaltquoten erzielen. Auch diese Branche müsse sich jeden Tag verkaufen. Was gibt die Agrarpolitik vor? Der Umwelt- und insbesondere der Klimaschutz stehe heute im Mittelpunkt der Diskussion; nicht mehr die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Diesem Ziel dienen die aktuellen Programme als Ergebnis der Agrarpolitik. Deshalb würden die Maßnahmen der Landwirte, die zur Zielerreichung beitragen, mit Geld prämiert.
Die Umsetzung ist nun im vollen Gange. Es wurden ökologische Vorrangflächen ausgewiesen, weitere Kulturen wurden in die Fruchtfolge aufgenommen und der Zwischenfruchtanbau ist erheblich ausgeweitet worden. „Außerdem sorgt ein Umbruchverbot für Grünland, dass die vorhandene Grünlandfläche erhalten bleibt“ betonte Toews.
Viele der neuen Vorgaben würden „freiwillig“ eingehalten, da ansonsten die Basisprämie nicht mehr ausbezahlt werde. So ist eine Auflockerung der Fruchtfolge zu erwarten. Andere Maßnahmen können in die Anbauplanung aufgenommen werden. Dies kann dann der Fall sein, wenn es arbeitswirtschaftlich sinnvoll ist und sich die Maßnahme rechnet.
Jeder Landwirt ist deshalb gut beraten, wenn er für seine einzelbetriebliche Situation  die zuletzt optimale Lösung berechnet und dann entsprechende Änderungen vornimmt. Hierzu gebe es heute über das Internet hervorragende Rechenmodule, mit denen jeder landwirtschaftlich ausgebildete Landwirt selbst für seinen Betrieb die erforderlichen Berechnungen vornehmen kann, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben. Beispielsweise biete die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Bayern eine Anwendung an, die einfach zu bedienen sei. Unter folgender Adresse kann das Modul geladen werden: www.stmelf.bayern.de
Zunächst sind die einzelnen Deckungsbeiträge zu berechnen. Entsprechend der Vorgaben zur Fruchtfolge werden nun die einzelnen Kulturen in ihrem jeweiligen Umfange ausgewählt. Die einzelnen Deckungsbeiträge werden zum Gesamtdeckungsbeitrag zusammengezählt.  „Mit dem Austausch der Kulturen und dem jeweiligen Anbauumfang kann hin und her gerechnet werden, bis der optimale Deckungsbeitrag erreicht wird.“
Als Ergebnis stellte der Referent  fest: „ Der Beispielbetrieb mit 100 ha Ackerfläche verliert zunächst  ca. 2.500 €, wenn er nichts bei seinem Anbau verändert. Optimiert er seine Fruchtfolge nach den neuen Vorgaben, so gewinnt er rund 2.500 € hinzu. Also macht er 5.000 € gut.“
Am Schluss seines Vortrags sprach Toews  noch die hohen Pachtpreise an. Die Preise, die im Mittel bezahlt würden, lägen weit über der erzielbaren Bodenrente. Dies gelte insbesondere bei den derzeitig unbefriedigten Agrarpreisen. Außerdem sei  die Basisprämie nicht auf Dauer gesichert. Werde diese abgebaut so verschlechtere sich die wirtschaftliche Situation der Landwirte noch weiter.

In der Diskussion wurde die Pachtsache intensiv diskutiert. Wenn man die von den Verpächtern verlangten Preise nicht bezahle, dann würde es der Nachbar tun. Toews: „Sie als Unternehmer entscheiden schlussendlich. Das Geld, dass sich am Markt nicht erzielen lässt, kann man nicht dem Verpächter geben.“

Die stellvertretende Ausschussvorsitzende Kathrin Schulte bedankte sich in ihrem Schlusswort insbesondere bei den Referenten, aber auch bei den Mitgliedern, sich mit ihren Beträgen intensiv einbrachten.

Karl Riedesser, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz