Vollversammlung am 9. Dezember unter besonderen Bedingungen
Der Vorstand der Landwirtschaftskammer hat sich mehrfach mit der Frage beschäftigt, wie die Vollversammlung 2020 unter Pandemiebedingungen durchgeführt werden könnte. Die Planungen orientierten sich dabei an den Regelungen der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Zwischenzeitlich liegt die 11. Verordnung vor, die aber für Versammlungen ähnliche Regelungen vorsieht. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bis zu 250 gleichzeitig anwesende Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Insbesondere gelten das Abstandsgebot, die Maskenpflicht und die Pflicht der Kontaktdatenerfassung.
Der für die Durchführung der Vollversammlung schon zur Tradition gewordene Sitzungssaal der Kreisverwaltung Bad Kreuznach reicht in seiner Größe nicht aus, um die Veranstaltung durchzuführen.
Nach Prüfung mehrerer Lokalitäten hat sich der Vorstand dazu entschlossen, die Versammlung an nur einem Tag durchzuführen und als Tagungsstätte das Tagungszentrum "Das Wormser" in Worms auszuwählen. Dort ist unter Corona-Bedingungen Platz für 125 Personen.
Der Termin der Vollversammlung wurde festgelegt auf
Mittwoch, 9. Dezember 2020, 9.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr,
Tagungszentrum "Das Wormser", Rathenaustraße 11, 67547 Worms
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
- 09.30 Uhr Einlass und Registrierung
- 10.00 Uhr Beginn der Vollversammlung
- 12.30 Uhr Mittagspause
- 13.30 Uhr Fortführung der Vollversammlung unter anderem mit Vortrag von Herrn Staatsminister Dr. Volker Wissing, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- 17.00 Uhr ENDE
In der Mittagspause wird ein Mittagessen angeboten.
Die Veranstaltung findet unter den dann geltenden Corona-Bedingungen statt, die mit der Einladung samt Tagesordnung rechtzeitig mitgeteilt werden.
Ökonomierat Norbert Schindler
Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz