Verwaltungsgericht bestätigt: Kein Eiswein

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit seiner heutigen Entscheidung das Versagen der Amtlichen Prüfnummer für ein als Eiswein zur Amtlichen Qualitätsweinprüfung angestelltes Erzeugnis als rechtens bestätigt.

Gegen die Ablehnung hatte ein Weingut aus dem Anbaugebiet Pfalz geklagt.

Das Gericht folgte der Darlegung der Landwirtschaftskammer, die sich auf ein Gutachten des Landesuntersuchungsamtes berufen hatte, nach dem die Temperaturen zum Zeitpunkt und am Standort der Lese nicht ausreichten, um das Lesegut durchfrieren zu lassen. Bei fortgeschrittener Edelfäule gelten Temperaturen deutlich unter minus 7 °C stabil über mehrere Stunden dabei als Richtwert. Dem Kläger wurde vom Gericht die Möglichkeit der Berufung eingeräumt.