Verantwortung für Landwirtschaft und Weinbau gerecht werden

In die laufenden Koalitionsverhandlungen hinein schickt die Landwirtschaftskammer ihre Forderungen an die neue Landesregierung. In elf Punkten fasst Kammerpräsident Ökonomierat Norbert Schindler MdB die Aufgaben zusammen, mit deren Erledigung die Landesregierung in der neuen Legislaturperiode ihrer Verantwortung für Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau in Rheinland-Pfalz aus Sicht der Kammer gerecht werden muss

Forderungen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
an die neue Landesregierung

Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau in Rheinland-Pfalz zeichnen sich aus durch hohe Produktivität, Nachhaltigkeit und Qualität, durch innovative Entwicklung, marktorientierte Flexibilität und gute Betriebsführung. Die Landwirtschaft leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Biodiversität in Rheinland- Pfalz. Erhalt und Ausbau der Leistungsfähigkeit der Betriebe ist der Schlüssel für eine gute Zukunft des grünen Sektors der rheinland-pfälzischen Wirtschaft.

Angesichts der anhaltend schwierigen Einkommenssituation hat die Landesregierung eine besondere Verantwortung bei der Gestaltung der für die Betriebe wichtigen politischen Rahmenbedingungen. Dazu gehört auch ein konsequenter Schutz der landwirtschaftlichen Flächen in Rheinland- Pfalz. Die Landesregierung muss im Rahmen ihre Zuständigkeit und ihrer Möglichkeiten dieser Verantwortung gerecht werden und partnerschaftlich mit den landwirtschaftlichen Organisationen ihren wesentlichen Beitrag für die Existenzsicherung der regionalen, unternehmerischen, modernen Struktur in diesem Bereich leisten.

Aus Sicht der Landwirtschaftskammer sind nachfolgende Positionen von besonderer Bedeutung:

  1. Eine stetige und angemessene Finanzausstattung der Kammer, mit der die Erfüllung ihrer Aufgaben auf höchstem fachlichen Niveau mit der erforderlichen materiellen und personellen Ausstattung dauerhaft gewährleitet werden kann.
  2. Die Aufrechterhaltung und zukunftsorientierte Entwicklung der erforderlichen Kapazitäten für die theoretische und praktische Ausbildung des beruflichen Nachwuchses. Dafür ist eine bessere Ausstattung der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum sowie die Angleichung der Bedingungen der Aus- und Fortbildung in den Grünen Berufen an die Gegebenheiten der akademischen Bildung („Gebührenfreiheit“) notwendig.
  3. Die Absicherung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung des bestehenden Beratungsangebots der Kammer, das für Betriebe, die infolge der Einkommenskrise Hinweise und Unterstützung im Hinblick auf Effizienzverbesserung, Kosteneinsparung oder Einkommensalternativen benötigen, von existenzieller Bedeutung sein kann.
  4. Eine gleichmäßige Förderung der Landwirtschaft, unabhängig von Betriebsausrichtung und  Bewirtschaftungsmethoden.
  5. Keine Verschärfung von EU- und Bundesgesetzen und keine Ausweitung landesspezifischer Bürokratie.
  6. Zur Strukturentwicklung ist die Bodenordnung in Landwirtschaft und Weinbau weiterhin zwingend notwendig. Die Personalausstattung  in den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum zur Durchführung dieser Aufgabe ist zu verbessern und die notwendigen Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen.
  7. Enge Kooperation und Abstimmung der Landesregierung mit der Landwirtschaftskammer bei allen raumordnerischen Maßnahmen und Vorrang für den Erhalt und die Nutzbarkeit landwirtschaftlicher Flächen.
  8. Dazu gehört auch die Stärkung der Landwirtschaft in der Bodenmarktpolitik. Ein Vorrang des Arten- und Biotopschutzes, der sich immer mehr und teilweise mit überzogenen Forderungen zu Lasten der Landwirtschaft im Planungsrecht durchsetzt ist inakzeptabel und muss auf ein für die Landwirtschaft vertretbares Maß zurückgeführt werden.
  9. Ernährungsberatung und Ernährungsbildung sind in unserer Gesellschaft von wachsender Bedeutung und haben unmittelbaren Bezug zur regionalen Landwirtschaft. Eine enge Verbindung beider Bereiche ist sinnvoll und sollte innerhalb des Kompetenzbereichs der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum und der Landwirtschaftskammer intensiviert werden.
  10. Die Zuständigkeit für die Aus- und Fortbildung in der städtischen und der ländlichen Hauswirtschaft ist mit der Bezeichnung des Berufsbilds Hauswirtschaft bei der Landwirtschaftskammer zusammenzufassen. Die erforderlichen fachlichen Kompetenzen sind hier bereits vorhanden.
  11. Das Projekt Lernort Bauernhof ist als dauerhafte Einrichtung festzuschreiben und zu finanzieren.