Umsatzbesteuerung von Leistungen der Landwirtschaftskammer
Dies hat auch Auswirkungen auf Betriebe, die Beratungsleistungen in Anspruch genommen oder an Prämierungen teilgenommen haben. Diese müssen kurzfristig und rückwirkend für die letzten Jahre mit neuen Bescheiden unter Ausweisung der Umsatzsteuer rechnen. Betroffen hiervon sind rund 2.500 Betriebe in Rheinland-Pfalz.
Nach Erhalt der korrigierten Bescheide, die in den nächsten Wochen verschickt werden, ist es ratsam, dass sich die angeschriebenen Betriebe zwecks Umsatzsteuerverrechnung an ihren Steuerberater wenden.