Beton in Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen)

Beton ist beim Bau von JGS-Anlagen ein viel verwendeter Baustoff. Da diese Anlagen aber hohen technischen und wasserrechtlichen Anforderungen genügen müssen, existieren auch für den Beton vielfältige Vorgaben.

Im Speziellen finden sich diese in den technischen Regelwerken wie der DIN 11 622 "Gärfuttersilos, Güllebehälter, Behälter in Biogasanlagen, Fahrsilos" und dem Arbeitsblatt der DWA Technische Regel wassergefährdender Stoffe TRwS 792 "Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)". Dieses gilt seit dem August 2018. Bei den Vorgaben ist es unerheblich, ob es sich um Ortbetonbauweisen oder um Betonfertigteile handelt. 

Als weitere Planungshilfe kann der Bauteilkatalog der Betonindustrie dienen. Die aktuellste 9. Auflage aus 2016 erleichtert die Anwendung der Normen und technischen Regeln. Unter der Überschrift "Landwirtschaftliches Bauen" sind über 50 verschiedenste Anwendungsfälle beschrieben, zu denen es Angaben bezüglich der nötigen Expositionsklassen, der Feuchtigkeitsklassen und der Mindestdruckfestigkeitsklassen gibt. Es gibt zudem eine Übersicht zu den vorgeschriebenen Überwachungsklassen. Für Güllelagerräume, Fahrsiloanlagen oder Sickersaftbehälter sind beispielsweise die Vorgaben der Überwachungsklasse 2 zu erfüllen. So sollen insgesamt die Anforderungen an den Gewässerschutz und die Langlebigkeit der Bauteile gewährleistet werden.

Weitere Infos zur Bauberatung >>>

Simone Hamann-Lahr

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz