Termin zur betäubungslosen Ferkelkastration verschieben

Ab dem 1. Januar 2019 soll die betäubungslose Ferkelkastration verboten sein. Da noch zahlreiche offene Fragen in Bezug auf das weitere Vorgehen bestehen, hat sich der Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Ökonomierat Norbert Schindler, an das rheinland-pfälzische Wirtschafts- sowie das Umweltministerium gewandt. Er fordert im Namen der Landwirte, den Termin zu verschieben.

Als Alternativen für die betäubungslose Ferkelkastration stehen den Landwirten die Ebermast, die Immunokastration und die Betäubung mit Isofluran zur Verfügung. „All diese Verfahren weisen jedoch nach wie vor erhebliche offene Fragen auf und können von daher nicht empfohlen werden“, betont Präsident Schindler. Derzeit diskutiert wird eine vierte Alternative, die Kastration unter Lokalanästhesie. Diese Möglichkeit ist in Dänemark bereits zugelassen. „Das wird sich unweigerlich auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe auswirken“, ist Schindler überzeugt. „In Rheinland-Pfalz, wo der Selbstversorgungsgrad bei Schweinefleisch bereits unter zehn Prozent gefallen ist, besteht die Gefahr, dass die Ferkelproduktion unter diesen Bedingungen komplett zum Erliegen kommt. Das muss unbedingt verhindert werden!“ Auch beim sogenannten vierten Weg ist noch erheblicher Klärungs- und Forschungsbedarf vorhanden, vor allem in Bezug auf die Interpretation des Begriffes „weitestgehende“ beziehungsweise „wirksame Schmerzausschaltung“.     

Offene Fragen müssen geklärt werden
Unter diesen Bedingungen fordern die Ferkelerzeuger in Rheinland-Pfalz, den Termin für das Verbot der betäubungslosen Ferkelastration nicht beim 1. Januar 2019 zu belassen, sondern soweit nach hinten zu verschieben, bis die offenen Fragen geklärt sind. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unterstützt diese Forderung nachdrücklich und hat sich daher mit der Bitte um Verschiebung an das Wirtschafts- und das Umweltministerium gewandt. Schindler warnt vor einem Schnellschuss: „Wir gehen davon aus, dass die Kastration unter Lokalanäthesie durch den Nutztierhalter eine praktikable und vor allem eine tierschutzkonforme Methode für die Erzeuger sein kann. Es ist jedoch absolut notwendig, zunächst die bestehenden Unklarheiten auszuräumen.“
Man hoffe, dass von Seiten der Ministerien auf die Forderung eingegangen und damit den Ferkelerzeugern im Land  Unterstützung zuteilwerde.