Steuern zahlen, aber richtig – Der Steuerleitfaden (nicht nur) für Frauen ist da!
Hildegard Krauß, Vertreterin der LandFrauen RheinlandPfalz im Vorstand des Landesfrauenrats Rheinland-Pfalz, liegt dieser Leitfaden besonders am Herzen. „Als Equal-Pay-Beraterin der LandFrauen erfahre ich immer wieder, wie stark sich die unterschiedlichen Erwerbsverläufe von Frauen und Männern auf die Renten auswirken. Daher habe ich den Steuerleitfaden im Landesfrauenrat mit auf den Weg gebracht.“
Die Wahl der Lohnsteuerklasse bestimmt nicht nur das monatliche Nettoeinkommen, sondern hat auch Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschafts- und Elterngeld. Doch wie viele Frauen bedenken dies, wenn sie sich mit ihrem Ehemann für die Lohnsteuerklassenkombination III/V entscheiden? Das bei der Lohnsteuerklassenkombination III/V verbleibende Nettoeinkommen der Ehefrau ist oft so gering, dass diese während der Erziehungszeiten überhaupt nicht mehr arbeitet. Begründung: Der Aufwand „lohnt sich nicht“ und der Nettoverdienst muss zu einem nicht unerheblichen Teil für Betreuungskosten aufgewendet werden. Doch finanzielle Unabhängigkeit und insbesondere ein eigener Arbeitslosen- oder Rentenanspruch sind von entscheidender Bedeutung. Eine Scheidung, aber auch Krankheit, Berufsunfähigkeit oder der Tod eines Partners können dazu führen, dass der andere Partner auf ein eigenes auskömmliches Einkommen angewiesen ist.