Schindler: Bildung sollte gebührenfrei sein

BAD KREUZNACH. Der Höhepunkt im Veranstaltungskalender der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist die zweitägige Vollversammlung im Dezember. Das „Parlament der Bauern, Winzer, Gärtner und Forstleute“ trifft sich traditionell im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, um über Haushalts- und Personalpolitik, aber auch über aktuelle Themen der Landwirtschaft allgemein zu sprechen.

Der Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Ökonomierat Norbert Schindler, stellte in seiner Rede zur Situation der Kammer zwei wesentliche Themen in den Vordergrund: die Entscheidung in Sachen Umsatzsteuer und die Finanzausstattung durch das Land.

„Wir mussten feststellen, dass unsere auf privatrechtlicher Grundlage erbrachten Leistungen des Marktberichtes und auch die Beratungsleistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Auch die Brändeprämierung wird als umsatzsteuerpflichtig angesehen“, so Schindler. Anders bewertet und bisher unklar war die Umsatzbesteuerung der Wein- und Sektprämierung. „Trotz unseres Hinweises auf die öffentlich-rechtliche Durchführung, den Zusammenhang zur Qualitätsweinprüfung und den fehlenden Wettbewerb zu anderen Prämierungen: Die Umsatzsteuerreferenten des Bundes und der Länder entschieden für eine Umsatzsteuerpflicht“, blickte Schindler auf die Entscheidungen in den vergangenen Monaten zurück. Ab 2015 muss Umsatzsteuer auf die Gebühren für die Wein- und Sektprämierung aufgeschlagen und an das Finanzamt abgeführt werden.

Die Bescheide für die Nachforderung der Umsatzsteuer von Weinbaubetrieben, die im Jahr 2015 an der Prämierung teilgenommen haben, wurden Ende 2018 und für 2016 im Oktober 2019 verschickt. Die Nachforderungsbescheide für die Teilnahme in den Jahren 2017 bis 2019 werden Anfang 2020 veranlasst. „Ab sofort werden die Bescheide mit Umsatzsteuer ausgestellt. Wir hoffen, dass wir die rückwärtigen Steuerjahre bald abgearbeitet haben und es wieder klare finanzielle Regelungen gibt“, erklärte der Kammerpräsident.

Die Landwirtschaftskammer nimmt insbesondere im Weinbau zahlreiche Aufgaben wahr, die das Land ihr durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift übertragen hat. Sofern die Aufgaben nicht durch Gebühren finanziert werden, kommt das Land für den Aufwand auf. Dazu gibt es eine detaillierte Regelung, in welchem Umfang diese Aufgabe wahrgenommen und bezahlt wird. „Dort ist eine bessere finanzielle Ausstattung vom Land notwendig“, sagte Ökonomierat Schindler in seiner Rede. Der Landesrechnungshof habe den Umfang und die Kostenerstattung für einen Teil dieser Aufträge moniert. Unter anderem möchte die Kammer durch zusätzlichen Softwareeinsatz Einsparungen erzielen, was aber nur nach und nach umgesetzt werden kann.

Grundsätzlich fordert Schindler eine finanzielle Besserstellung der Bereiche „Beratung“ und „Berufliche Aus- und Weiterbildung“. „Wir müssen die Qualifizierung der jungen Leute im Blick halten, denn der demografische Wandel ist jetzt auch bei den Grünen Berufen angekommen.“ Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge sei seit einigen Jahren rückläufig. Zur Förderung der Ausbildungsberufe, neben den zahlreichen Projekten der Landwirtschaftskammer, schlägt der Kammerpräsident vor: „Die Aus- und Weiterbildung sollte dem Studium gleichgestellt und gebührenfrei sein.“

Der Haushaltsplan 2020 ist ausgeglichen aufgestellt – das Haushaltsvolumen beträgt 26,086 Millionen Euro. Dabei sind Personalausgaben mit knapp 18,74 Millionen Euro der größte Posten. Trotz der tariflichen Lohnerhöhungen von über 3 Prozent fällt das Personalbudget nur um 1,1 Prozent höher aus als in der Planung 2019 – es wurde also Personal eingespart. Das sei allerdings durch die höheren gesetzlichen Anforderungen und Aufwände ein Problem, so Ökonomierat Schindler: „Wenn wir zusätzliche Aufgaben erfüllen sollen, brauchen wir auch mehr Personal.“