Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2019 wird zugelassen

Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium wird für Most und Wein des Jahrgangs 2019 die Säuerung zulassen.

Die Säuerung von Weinbauerzeugnissen ist nach den Vorschriften der Europäischen Union in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Die Mitgliedstaaten dürfen jedoch in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen die Säuerung ausnahmsweise zulassen.

Die Vegetationsperiode 2019 war landesweit von drei Hitzewellen Anfang Juli, Ende Juli und Ende August geprägt, mit räumlich sehr unterschiedlicher Niederschlagsverteilung. Die dritte Hitzewelle sorgte innerhalb von einer Woche für enorme Mostgewichtszunahmen und gleichzeitig für einen starken Abbau der Apfelsäure und damit der Gesamtsäure. Zur gesamten Pressemitteilung des Ministeriums >>>

Das Formular Meldung der Säuerung (oenologische Verfahren) und weitere Infos finden Sie hier