Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2017 wird zugelassen

Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium wird für Most und Wein des Jahrgangs 2017 die Säuerung zulassen.

Die Säuerung von Weinbauerzeugnissen ist nach den Vorschriften der Europäischen Union in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Die Mitgliedstaaten dürfen jedoch in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen die Säuerung ausnahmsweise zulassen. Die Vegetationsperiode 2017 war bis Ende August von überdurchschnittlich hohen Temperaturen geprägt. Die Niederschlagsmengen waren bis Juni dagegen äußerst niedrig und variierten danach regional sehr stark, teilweise mit Starkregenereignissen. Diese stark vom langjährigen Mittel abweichenden Wetterbedingungen hätten zu einer außergewöhnlich frühen und erheblichen Abnahme der Säuregehalte in den Weintrauben geführt, verbunden mit einem deutlichen Anstieg der pH-Werte, begründete das Ministerium die Ausnahmeregelung (Link zur Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau >>>).

Das Formular Meldung der Säuerung (oenologische Verfahren) und weitere Infos finden Sie hier