Saatgutqualität in Rheinland-Pfalz

Saatgut ist eines der wichtigsten landwirtschaftlichen Betriebsmittel. Die Mindestqualitätsanforderungen sind in der Saatgutverordnung geregelt.

Die Anforderungen beziehen sich auf den Feldbestand und die Beschaffenheitsprüfung im Saatgutlabor. Als wesentliche Qualitätsmerkmale bei Getreidesaatgut sind zu nennen, die Sortenechtheit, die technische Reinheit, der Besatz mit anderen Arten, die Keimfähigkeit und die Gesundheit.

Bei jeder Z-Saatgutvermehrung wird mindestens eine Feldbestandsprüfung durchgeführt. In einer festgelegten Anzahl Prüfstreifen von jeweils 150 m2 wird die Sortenechtheit, der Fremdbesatz und Gesundheitszustand festgestellt. Zur Gewährleistung der Sortenreinheit werden auch die gesetzlichen Mindestentfernungen überprüft.

Tabelle 1angemeldete Flächedavon feldanerkannt %
Art201120122013201120122013 (vorl.)
Wintergerste39735637091,775,890,6
Winterroggen85111111100,096,976,0
Winterweizen10291038103398,287,397,0
Wintertriticale16813111593,180,799,0
Sommergerste53854853694,999,996,0
Sommerhafer443943100,0100,0
Sommerweizen464710190,893,694,0
Sonstige898447
Gesamt23962354235696,089,096,0

Die schwache Anerkennungsquote 2012 (Tabelle 1) ist vor allem der Auswinterung geschuldet. 2013 dürften ähnliche Anerkennungsquoten wie 2011 erreicht werden.

Tabelle 2Aberkennungsquote in %
Anforderungen an den Feldbestandmax. Anzahl im Feldbestand201120122013
Fremdbesatz max. Anzahl je 150 qm Fläche
Pflanzen die nicht hinreichend sortenecht sind (Homogenität)15ca. 0,300,2
Pflanzen anderer Getreidearten die zur Samenbildung gelangen61,11,41,0
Pflanzen anderer Arten deren Samen sich schwer herausreinigen lassen10000
Flughafer (außer Hafer = 0)21,10,10,4
Gesundheitszustand max. Anzahl je 150 qm Fläche
Mutterkorn20000
Weizensteinbrand, Roggenstängelbrand, Haferflugbrand, Gerstenhartbrand, Weizenflugbrand, Gerstenflugbrand5000
Zwergsteinbrand1000
Sonstige (Kulturschäden, Mindestabstand, Hochwasser, keine ordnungsgemäße Bearbeitung)-1,13,32,8

In Tabelle 2 ist erkennbar, dass Unkräuter keine Rolle in der Saatgutanerkennung spielen, Fremdgetreide und Flughafer jedoch ihren Beitrag zur Aberkennung des Feldbestandes leisten. Der Gesundheitszustand führte in den letzten drei Jahren zu keiner Feldaberkennung. 2013 gab es wohl Flächen mit Mutterkorn und einzelnen Flugbrandähren im geringen Ausmaß. Weitere Anforderungen an das Saatgut werden im Labor bei der Beschaffenheitsprüfung festgestellt.

Technische Reinheit

Tabelle 3Durchschnitt der anerk. Partien in RLP 2011/12
Anforderung an die BeschaffenheitZ-Saatgut Mindestanf.S-GersteW-GersteW-WeizenTriticale
Technische Reinheit98%99,70%99,55%99,83%99,45%
Keimfähigkeit Weizen/Gerste92%95,40%96,00%95,75%-
Keimfähigkeit Roggen/Triticale/Hafer85%---91,65%
Höchstbesatz mit anderen Getreide in 500 g3 Stück0,340,70,141,0
Höchstbesatz mit Unkrautsamen in 500 g4 Stück----
andere Arten insgesamt in 500 g6 Stück----
Mutterkorn in 500 g (Hybridroggen 4 Stück)3 Stück----
Flughafer0 Stück----

Die rechtliche Mindestanforderung an die technische Reinheit (Tabelle 3) beträgt 98 Prozent. Bis zu 2 Gewicht-Prozent sind an unschädlichen Verunreinigungen wie Erde, Steine, Bruchkorn, Staub, Spelz usw. zugelassen. Jede Beimenge, besonders Staub, bindet Beizmittel. Im Durchschnitt aller anerkannten Partien 2011/12 wurde ein guter Reinheitswert von 99,6 Prozent erreicht. Mit 99,2 Prozent weist Triticale 2011 den geringsten Wert aus, hier spielte Bruchkorn eine größere Rolle.

 

Besatz mit anderen Arten

Der Besatz mit anderen Arten ist auf einen Höchstbesatz von 6 Samen je 500 g begrenzt, davon maximal drei  Fremdgetreide oder maximal vier andere Arten. In der Praxis treten Unkrautsamen nur bei wenigen Proben auf. Fremdgetreide hat eine etwas größere Bedeutung, vor allem bei Hafer und Triticale. Hier wurde im Erntejahr 2011im Durchschnitt 1,16 Samen Fremdgetreide je anerkannte Partie festgestellt. Den besten Wert erreichte der Winterweizen 2012 mit durchschnittlich 0,05 fremden Getreidesamen je anerkannte Partie. Auch Mutterkorn hatte in den zwei letzten Jahren keine Bedeutung in der Saatgutvermehrung. Zulässig sind in der Beschaffenheitsprüfung drei Stück (oder Bruchstücke) in 500 g (bei Hybridroggen vier). Besatz mit Flughafer führt immer zur Aberkennung bei allen Arten.

Keimfähigkeit:

Tabelle 4Keimfähigkeit in %
92-9494-9696-9898-100
Art20112012201120122011201220112012
Wintergerste11,13,334,721,321,642,720,818,0
Sommergerste17,717,620,419,225,736,812,512,8
Winterweizen8,014,715,729,536,418,438,56,4
85 - 8888-9292-9696-100
Triticale18,214,736,417,636,423,46,02,9

Um einen guten Feldaufgang zu gewährleisten, muss Saatgut eine hohe Keimfähigkeit aufweisen. Die Keimfähigkeit ist somit eines der wichtigsten Kriterien für Qualitätssaatgut. In der Beschaffenheitsprüfung erreichten die anerkannten Partien von Weizen und Gerste 2011/12 im Durchschnitt  95,7 Prozent (Tabelle 4). 2012 wiesen einige Winterweizenpartien aufgrund von Fusarium Schwächen auf, die in vielen Fällen mit einer Beizung behoben werden konnten. Tabelle 5 zeigt die Probleme bei Winterweizen.

Gesundheit:

Ergebnisse der BeschaffenheitsprüfungZahl der Proben
Tabelle 5vorgestelltanerk.aberkannt
Art201120122011201220112012
Wintergerste726161491112
Winterroggen1127112106
Triticale31332222911
Sommergerste11313190124237
Winterweizen218218211178737

Fast alle samenbürtigen Krankheiten sind mit einer entsprechenden Beizung ausreichend zu behandeln  und in den letzten Jahren in der Saatgutvermehrung nicht wesentlich in Erscheinung getreten. Ohne Beizung sind alle Brand-Arten allerdings wieder schnell verbreitet. Für Bio-Betriebe ist es deshalb besonders wichtig, gesundes Saatgut zu verwenden.

Die Anerkennungsstelle ist überzeugt, dass die rheinland-pfälzischen Vermehrer und Aufbereiter (Saatgutwirtschaft) auch für die Ernte 2014 wieder qualitativ hochwertiges Saatgut anbieten können.

Ottmar Laufer, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz