Rechts- und Planungssicherheit für Brenner

Kammerpräsident Schindler sprach beim traditionellen Brennertag in Neustadt an der Weinstraße.

Hinsichtlich einer Nachfolgeregelung für das für landwirtschaftliche Verschlussbrennereien noch bis Ende 2013 und für Abfindungsbrenner, Stoffbesitzer und Obstgemeinschaftsbrennereien noch bis Ende 2017 geltende Branntweinmonopol äußerte sich Kammerpräsident Ökonomierat Norbert Schindler MdB zuversichtlich. In seinem Grußwort auf dem 19. Brennertag Rheinland-Pfalz im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Neustadt an der Weinstraße betonte er, dass ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2018 eine Neuregelung der im Branntweinmonopolgesetz enthaltenen branntweinsteuerrechtlichen Vorschriften in einem Alkoholsteuergesetz vorsehe. Damit erhalte die betroffene Wirtschaft bereits mit der Verkündung des Branntweinmonopolabschaffungsgesetzes frühzeitig die nötige Rechts- und Planungssicherheit. An die Brennerinnen und Brenner appellierte er, die von der Kammer angebotene Edelbrandprämierung zu nutzen.

Mit Blick auf die anstehende Edelbrandprämierung präsentierte sich die Kammer mit einem Informationsstand. Die Edelbrandprämierung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz findet in diesem Jahr zum 16. Mal statt. Brenner und Stoffbesitzer können sich wieder um eine Kammerpreismünze in Gold, Silber oder Bronze bewerben. Bis zum 15. April 2013 haben sie Zeit, ihre Destillate bei einer der sieben Dienststellen der Kammer zur Prämierung anzustellen. Kammerpräsident Ökonomierat Norbert Schindler MdB hofft auch in diesem Jahr auf eine rege Beteiligung bei der Edelbrandprämierung.

Während die Landesprämierung für Wein und Sekt bereits auf eine lange Tradition zurückblicken kann, ist die Edelbrandprämierung, die seit 1998 durchgeführt wird, eine noch junge Veranstaltung der Landwirtschaftskammer, die sich gleichwohl als Gradmesser für die Qualität heimischer Edelbrände bereits fest etabliert hat. Hier ausgezeichnete Brände sind an dem Kammeremblem in Gold, Silber oder Bronze auf der Flasche zu erkennen. Dieses Prämierungssiegel ist eine Orientierungshilfe für die Freunde hochwertiger Brände und stärkt die Vermarktungsanstren­gungen von Brennern und Stoffbesitzern. Im vergangenen Jahr wurden 829 Destillate von 119 Betrieben zur Prämierung angestellt. Die mit mindestens fünf prämierten Erzeugnissen erfolgreichen Betriebe erhalten neben ihre Medaillen und Urkunden das Hausschild Haus der prämierten Edelbrände.

Die ausführlichen Prämierungsbestimmungen finden sich im Internet .

 

Weitere Auskunft erteilen die Ansprechpartner in den Dienststellen Neustadt und Wittlich


für die Region Koblenz-Trier:                                                für die Region Rheinhessen-Pfalz:

Weinbauamt Wittlich                                                             Weinbauamt Neustadt a.d.W.

Tel: 0 65 71 - 97 33 - 9 48                                                     Tel: 0 63 21 - 91 77 - 6 48

e-mail: christa.lenhardt(at)lwk-rlp.de                                      e-mail: rainer.goehl(at)lwk-rlp.de