Novellierung Landeswassergesetz

Landwirtschaft befürchtet Überregulierung

Nach Auffassung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz stellt die derzeit vorliegende Novellierung des Landeswassergesetzes den Versuch der Landesregierung dar, den Regelungsbedarf, der sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz ergibt, mit Naturschutzauflagen zu befrachten. Die Kammer lehnt diesen Versuch als Missbrauch des Landeswassergesetzes ab. Kammerpräsident Norbert Schindler MdB: „Der Naturschutz wird in den Naturschutzgesetzen von Bund und Land geregelt. Wer jetzt jedes Gesetzesvorhaben mit Regelungen aus dem Bereich des Naturschutzes versehen will, schafft nicht mehr Naturschutz, sondern nur ein Dickicht aus Regulierung, Kontrolle und Bürokratie.“ 

Die bestehenden Naturschutzgesetze auf Bundes- und Landesebene bilden nach Überzeugung der Kammer eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Schutzgüter Natur und Landschaft sowie die Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege. Darüber hinausgehende Regelungen, wie etwa im vorliegenden Entwurf der Landesregierung, seien nicht erforderlich und widersprächen der geplanten Zielsetzung des Landeswassergesetzes, nämlich der notwendigen Regelung wasserrechtlicher Aspekte. Diese über die Notwendigkeit des Regelungsbedarfs hinausgehenden Bestimmungen werden daher strikt abgelehnt. Die Landwirtschaftskammer bedauert ausdrücklich, dass ihre diesbezüglichen Anmerkungen zum Gesetzentwurf aus dem Jahr 2014 keine Berücksichtigung gefunden haben. 

Im Einzelnen macht die Kammer zu zehn Paragraphen der Gesetzesnovelle detailliert kritische Anmerkungen und formuliert jeweils Verbesserungsvorschläge, die dem Umweltausschuss des Landtags zur Berücksichtigung vorgelegt werden.