Neue Vereinbarung zur Zusammenarbeit

Land Rheinland-Pfalz und Landwirtschaftskammer unterschreiben neue Vereinbarung zur Zusammenarbeit

Kammer hält Forderung nach stärkerer Beteiligung des Landes an den Pflichtaufgaben weiter aufrecht

Die von Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken und Kammerpräsident Norbert Schindler unterzeichnete Vereinbarung zwischen Land Rheinland-Pfalz und Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist eine Fortschreibung der bisherigen Vereinbarung, die auf das Jahr 1994 zurückgeht. 

Die Vereinbarung bezieht sich insbesondere auf die vom Land übertragenen Auftragsan­gelegenheiten. Das sind staatliche Aufgaben, die das Land der Landwirtschaftskammer mit ihrer Zustimmung zur Erfüllung nach Weisung übertragen hat. Bei der Übertragung ist die Kostenerstattung zu regeln. In der neuen Vereinbarung sind die übertragenen Aufgaben in Umfang und Inhalt näher definiert und die Kosten kalkuliert. Die Kammer muss jedes Jahr eine Effizienzrendite von 1,8 % erbringen, gegen diese kann aber die Lohnsteigerung aufgerechnet werden. 

Geregelt ist in der Vereinbarung zudem die Zuwendung des Landes zu den Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung. 

Hierzu gewährte das Land der Kammer zunächst 1.074.000 Euro und seit 2002 einen Zuschuss von 874.000 Euro. In der neuen Vereinbarung ist nunmehr geregelt, dass das Land "im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel einen Zuschuss in angemessener Höhe zu den Selbstverwaltungsaufgaben gewährt, die im Interesse des Landes erfüllt werden". Die Höhe wird "derzeit" mit 874.000 Euro angegeben. 

Die Landwirtschaftskammer hält eine höhere Beteiligung des Landes für notwendig und geboten. Die Vollversammlung hat am 21. November 2013 eine Resolution zur Finanzierung verabschiedet, in der diese Forderung deutlich formuliert wird. 

An dieser Rechtsposition hält die Kammer unverändert fest und fordert eine höhere Beteiligung des Landes an der Finanzierung ein. 

Präsident Schindler: "In einem Schreiben an Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer habe ich auf diese Problematik deutlich aufmerksam gemacht und eine höhere Beteiligung des Landes an der Finanzierung der Kammer eingefordert." 

Ein dritter Teil der Vereinbarung bezieht sich auf die Beratung der landwirtschaftlichen Unternehmen bei Investitions- und Fördermaßnahmen sowie auf die Beratung zu Einkommensalternativen. Diese Aufgabe hat die Kammer seit 01.01.2004 vom Land im Rahmen der damaligen Agrarverwaltungsreform übernommen. Das Land hatte hierfür zuvor ca. 30 Vollzeitarbeitskräfte eingesetzt und musste diese auch voll bezahlen. Mit Übernahme der Aufgabe wechselten 15 Arbeitskräfte von der Landesverwaltung zur Kammer, die heute nur noch zur Hälfte vom Land finanziert werden. Hier erwartet das Land, dass der Personalaufwand bis zum Jahr 2020 auf 10 Beratungskräfte zurückgeführt wird. 

"Damit es schwierig, die Aufgabe zukünftig ordnungsgemäß wahrzunehmen", meint Präsident Schindler und verweist auf den schon erfolgten Personalabbau und die erzielten Einsparungen beim Land. 

"Wenn es keine Kammer gäbe, würde es für das Land deutlich teurer", ist Schindler überzeugt und untermauert damit die Forderung der Kammer nach mehr Landesgeld.