Neue Regelungen für die Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen treten in Kraft

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses zwei neue Regelungen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 18. März 2014 als zuständige Stelle nach § 9 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie nach § 66 Abs. 1 BBiG in Verbindung mit § 79 Abs. 4 (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) zwei neue Regelungen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen.

 

Folgende Regelungen treten damit zum 1. August 2014 neu in Kraft:

  • Regelung über die Ausbildung zum Helfer/zur Helferin im Weinbau
  • Regelung über die Ausbildung zum Helfer/zur Helferin im Gartenbau

Gleichzeitig tritt damit die bisherige Regelung für Werker/Werkerinnen im Gartenbau für neue Berufsausbildungsverträge außer Kraft.

Den vollständigen Text der neuen Helferregelungen und die dazugehörigen Ausbildungsrahmenpläne finden Sie zum Herunterladen am Ende des Artikels, ebenso den Vordruck zum Nachweis der rehabilitationspädagogischen Kenntnisse.

Die Regelungen können auch schriftlich angefordert werden über die

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz,
Referat Bildung,
Burgenlandstraße 7,
55543 Bad Kreuznach.

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